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Zweck von ISO 27001:2022 Anhang A 5.23

ISO 27001:2022 Anhang A 5.23 ist eine neue Kontrolle, die die Prozesse beschreibt, die für den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und den Ausstieg aus Cloud-Diensten in Bezug auf die individuellen Informationssicherheitsanforderungen der Organisation erforderlich sind.

Annex A Control 5.23 ermöglicht es Organisationen, zunächst zu spezifizieren und anschließend zu verwalten und zu verwalten Informationssicherheitskonzepte im Zusammenhang mit Cloud-Diensten, in ihrer Eigenschaft als „Cloud-Dienste-Kunde“.

Anlage A 5.23 ist a vorbeugende Kontrolle zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und hält das Risiko aufrecht durch Angabe Richtlinien und Verfahren, die die Informationssicherheit regeln, im Bereich kommerzieller Cloud-Dienste.




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Eigentum an Anlage A 5.23

Die Verbreitung von Cloud-Diensten hat im letzten Jahrzehnt so stark zugenommen, ISO 27001 2022 Anhang A Control 5.23 enthält eine Vielzahl von Verfahren, die viele verschiedene Elemente des Betriebs einer Organisation umfassen.

Angesichts der Tatsache, dass nicht alle Cloud-Dienste IKT-spezifisch sind – obwohl man vernünftigerweise behaupten könnte, dass dies bei den meisten der Fall ist – sollte das Eigentum an Annex A Control 5.23 zwischen den Organisationen einer Organisation aufgeteilt werden CTO or COO, abhängig von den vorherrschenden betrieblichen Umständen.

Leitfaden zu ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 5.23 – Organisatorische Verpflichtungen

Zur Einhaltung von Control 5.23 gehört die Einhaltung dessen, was als a bezeichnet wird „themenspezifischer“ Ansatz zu Cloud-Diensten und Informationssicherheit.

Angesichts der Vielfalt der angebotenen Cloud-Dienste ermutigen themenspezifische Ansätze Unternehmen dazu, Richtlinien für Cloud-Dienste zu erstellen, die auf einzelne Geschäftsfunktionen zugeschnitten sind, anstatt sich an eine pauschale Richtlinie zu halten, die für Folgendes gilt Informationssicherheit und Cloud-Dienste über die Grenze.

Es ist zu beachten, dass ISO die Einhaltung von Annex A Control 5.23 als eine gemeinsame Anstrengung zwischen der Organisation und ihrem Cloud-Service-Partner betrachtet. Annex A Control 5.23 sollte auch eng an die Controls 5.21 und 5.22 angepasst werden, die sich mit dem Informationsmanagement in der Lieferkette bzw. dem Management von Lieferantendienstleistungen befassen.

Ganz gleich, für welche Vorgehensweise sich eine Organisation entscheidet, Annex A Control 5.23 sollte nicht isoliert betrachtet werden und bestehende Bemühungen zur Verwaltung von Lieferantenbeziehungen ergänzen.

Da die Informationssicherheit an erster Stelle steht, sollte die Organisation Folgendes definieren:

  1. Alle relevanten Sicherheitsanforderungen oder Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung einer Cloud-Plattform.
  2. Welche Kriterien es bei der Auswahl eines Cloud-Dienstleisters zu berücksichtigen gilt und wie dessen Dienste genutzt werden sollen.
  3. Detaillierte Beschreibung der Rollen und relevanten Verantwortlichkeiten, die regeln, wie Cloud-Dienste im gesamten Unternehmen genutzt werden sollen.
  4. Welche Informationssicherheitsbereiche genau vom Cloud-Dienstleister kontrolliert werden und welche in den Zuständigkeitsbereich der Organisation selbst fallen.
  5. Die besten Möglichkeiten, alle von der Cloud-Service-Plattform bereitgestellten informationssicherheitsbezogenen Servicekomponenten zunächst zu sammeln und dann zu nutzen.
  6. So erhalten Sie kategorische Zusicherungen für alle vom Cloud-Dienstanbieter eingeführten Kontrollen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit.
  7. Die Schritte, die unternommen werden müssen, um Änderungen, Kommunikation und Kontrollen über mehrere unterschiedliche Cloud-Plattformen hinweg und nicht immer vom selben Anbieter zu verwalten.
  8. Incident Management Verfahren, die sich ausschließlich mit der Bereitstellung von Cloud-Diensten befassen.
  9. Wie erwartet die Organisation, ihre laufende Nutzung und/oder umfassende Einführung von Cloud-Plattformen im Einklang mit ihren umfassenderen Informationssicherheitsverpflichtungen zu verwalten?
  10. Eine Strategie für die Einstellung oder Änderung von Cloud-Diensten, entweder auf Anbieterbasis oder durch den Prozess der Cloud-zu-On-Premise-Migration.



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Leitlinien zu Annex A Control 5.23 – Cloud-Services-Vereinbarungen

Annex A Control 5.23 erkennt an, dass es sich bei Cloud-Service-Vereinbarungen im Gegensatz zu anderen Lieferantenbeziehungen um starre Dokumente handelt, die in den allermeisten Fällen nicht geändert werden können.

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen Cloud-Service-Vereinbarungen genau unter die Lupe nehmen und sicherstellen, dass vier wesentliche betriebliche Anforderungen erfüllt sind:

  1. Vertraulichkeit.
  2. Sicherheit/Datenintegrität.
  3. Serviceverfügbarkeit.
  4. Umgang mit Informationen.

Wie bei anderen Lieferantenverträgen sollten Cloud-Service-Verträge vor der Annahme einer gründlichen Risikobewertung unterzogen werden, die potenzielle Probleme an der Quelle aufzeigt.

Als absolutes Minimum sollte die Organisation nur dann einen Cloud-Services-Vertrag abschließen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die folgenden zehn Bestimmungen erfüllt sind:

  • Cloud-Dienste werden auf der Grundlage der individuellen Anforderungen der Organisation in Bezug auf ihren Tätigkeitsbereich bereitgestellt und implementiert, einschließlich branchenweit anerkannter Standards und Praktiken für cloudbasierte Architektur und gehostete Infrastruktur.
  • Der Zugriff auf beliebige Cloud-Plattformen erfüllt die grenzüberschreitenden Informationssicherheitsanforderungen der Organisation.
  • Antimalware- und Antivirendienste, einschließlich proaktiver Überwachung und Bedrohungsschutz, werden angemessen berücksichtigt.
  • Der Cloud-Anbieter hält sich an einen vordefinierten Satz von Datenspeicherungs- und -verarbeitungsbestimmungen, die sich auf eine oder mehrere verschiedene globale Regionen und regulatorische Umgebungen beziehen.
  • Bei einem katastrophalen Ausfall der Cloud-Plattform oder einem Vorfall im Zusammenhang mit der Informationssicherheit wird der Organisation proaktiver Support geboten.
  • Wenn die Notwendigkeit besteht, Elemente der Cloud-Plattform an Subunternehmer zu vergeben oder anderweitig auszulagern, bleiben die Anforderungen des Lieferanten an die Informationssicherheit eine ständige Überlegung.
  • Sollte die Organisation Unterstützung bei der Zusammenstellung digitaler Informationen für einen relevanten Zweck (Strafverfolgung, Regulierungsanpassung, kommerzielle Zwecke) benötigen, wird der Cloud-Dienstleister die Organisation so weit wie möglich unterstützen.
  • Am Ende der Beziehung sollte der Cloud-Dienstanbieter während des Übergangs- oder Stilllegungszeitraums angemessenen Support und angemessene Verfügbarkeit bieten.
  • Der Cloud-Dienstanbieter sollte mit einem robusten BUDR-Plan arbeiten, der sich auf die Durchführung angemessener Backups der Daten der Organisation konzentriert.
  • Die Übertragung aller relevanten Zusatzdaten vom Cloud-Services-Anbieter an die Organisation, einschließlich Konfigurationsinformationen und Code, auf den die Organisation Anspruch hat.

Ergänzende Informationen zu Anhang A Kontrolle 5.23

Zusätzlich zu den oben genannten Leitlinien empfiehlt Annex A Control 5.23, dass Organisationen eine enge Zusammenarbeit mit Cloud-Service-Anbietern eingehen, entsprechend dem wichtigen Service, den sie nicht nur im Hinblick auf die Informationssicherheit, sondern für den gesamten kommerziellen Betrieb einer Organisation bereitstellen.

Organisationen sollten nach Möglichkeit die folgenden Bestimmungen von Cloud-Dienstanbietern einholen, um die betriebliche Belastbarkeit zu verbessern und ein höheres Maß an Informationssicherheit zu genießen:

  1. Alle Infrastrukturänderungen sollten im Voraus kommuniziert werden, um die eigenen Informationssicherheitsstandards der Organisation zu berücksichtigen.
  2. Die Organisation muss über alle Änderungen der Datenspeicherungsverfahren informiert werden, die eine Migration von Daten in eine andere Gerichtsbarkeit oder globale Region erfordern.
  3. Jegliche Absicht seitens des Cloud-Dienstanbieters, „Peer-Cloud“-Anbieter zu nutzen oder Bereiche ihres Betriebs an Subunternehmer auszulagern, die Auswirkungen auf die Informationssicherheit für die Organisation haben könnten.

Unterstützende Anhang-A-Kontrollen

  • ISO 27001:2022 Anhang A 5.21
  • ISO 27001:2022 Anhang A 5.22



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Was sind die Änderungen und Unterschiede zur ISO 27001:2013?

Annex A Control 5.23 ist a neue Steuerung das kommt in der ISO 27001:2013 in keiner Weise vor.

Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen

In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrolle.

ISO 27001:2022 Organisationskontrollen
Anhang A Kontrolltyp ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung Anhang A Name
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.1 Anhang A 5.1.1
Anhang A 5.1.2
Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.2 Anhang A 6.1.1 Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.3 Anhang A 6.1.2 Aufgabentrennung
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.4 Anhang A 7.2.1 Führungsaufgaben
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.5 Anhang A 6.1.3 Kontakt mit Behörden
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.6 Anhang A 6.1.4 Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.7 NEU Threat Intelligence
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.8 Anhang A 6.1.5
Anhang A 14.1.1
Informationssicherheit im Projektmanagement
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.9 Anhang A 8.1.1
Anhang A 8.1.2
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.10 Anhang A 8.1.3
Anhang A 8.2.3
Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.11 Anhang A 8.1.4 Rückgabe von Vermögenswerten
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.12 Anhang A 8.2.1 Klassifizierung von Informationen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.13 Anhang A 8.2.2 Kennzeichnung von Informationen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.14 Anhang A 13.2.1
Anhang A 13.2.2
Anhang A 13.2.3
Informationsübertragung
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.15 Anhang A 9.1.1
Anhang A 9.1.2
Zugangskontrolle
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.16 Anhang A 9.2.1 Identitätsmanagement
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.17 Anhang A 9.2.4
Anhang A 9.3.1
Anhang A 9.4.3
Authentifizierungsinformationen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.18 Anhang A 9.2.2
Anhang A 9.2.5
Anhang A 9.2.6
Zugangsrechte
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.19 Anhang A 15.1.1 Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.20 Anhang A 15.1.2 Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.21 Anhang A 15.1.3 Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.22 Anhang A 15.2.1
Anhang A 15.2.2
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.23 NEU Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.24 Anhang A 16.1.1 Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.25 Anhang A 16.1.4 Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.26 Anhang A 16.1.5 Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.27 Anhang A 16.1.6 Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.28 Anhang A 16.1.7 Beweissammlung
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.29 Anhang A 17.1.1
Anhang A 17.1.2
Anhang A 17.1.3
Informationssicherheit bei Störungen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.30 NEU IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.31 Anhang A 18.1.1
Anhang A 18.1.5
Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.32 Anhang A 18.1.2 Rechte an geistigem Eigentum
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.33 Anhang A 18.1.3 Schutz von Aufzeichnungen
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.34 Anhang A 18.1.4 Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.35 Anhang A 18.2.1 Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.36 Anhang A 18.2.2
Anhang A 18.2.3
Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit
Organisatorische Kontrollen Anhang A 5.37 Anhang A 12.1.1 Dokumentierte Betriebsabläufe
ISO 27001:2022 Personenkontrollen
Anhang A Kontrolltyp ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung Anhang A Name
Menschenkontrollen Anhang A 6.1 Anhang A 7.1.1 Rekrutierung
Menschenkontrollen Anhang A 6.2 Anhang A 7.1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Menschenkontrollen Anhang A 6.3 Anhang A 7.2.2 Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung
Menschenkontrollen Anhang A 6.4 Anhang A 7.2.3 Disziplinarverfahren
Menschenkontrollen Anhang A 6.5 Anhang A 7.3.1 Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses
Menschenkontrollen Anhang A 6.6 Anhang A 13.2.4 Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
Menschenkontrollen Anhang A 6.7 Anhang A 6.2.2 Fernarbeit
Menschenkontrollen Anhang A 6.8 Anhang A 16.1.2
Anhang A 16.1.3
Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse
Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022
Anhang A Kontrolltyp ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung Anhang A Name
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.1 Anhang A 11.1.1 Physische Sicherheitsbereiche
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.2 Anhang A 11.1.2
Anhang A 11.1.6
Physischer Eintritt
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.3 Anhang A 11.1.3 Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.4 NEU Physische Sicherheitsüberwachung
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.5 Anhang A 11.1.4 Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.6 Anhang A 11.1.5 Arbeiten in sicheren Bereichen
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.7 Anhang A 11.2.9 Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.8 Anhang A 11.2.1 Standort und Schutz der Ausrüstung
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.9 Anhang A 11.2.6 Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.10 Anhang A 8.3.1
Anhang A 8.3.2
Anhang A 8.3.3
Anhang A 11.2.5
Speichermedien
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.11 Anhang A 11.2.2 Unterstützende Dienstprogramme
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.12 Anhang A 11.2.3 Verkabelungssicherheit
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.13 Anhang A 11.2.4 Wartung der Ausrüstung
Physikalische Kontrollen Anhang A 7.14 Anhang A 11.2.7 Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten
ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen
Anhang A Kontrolltyp ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung Anhang A Name
Technologische Kontrollen Anhang A 8.1 Anhang A 6.2.1
Anhang A 11.2.8
Benutzer-Endpunktgeräte
Technologische Kontrollen Anhang A 8.2 Anhang A 9.2.3 Privilegierte Zugriffsrechte
Technologische Kontrollen Anhang A 8.3 Anhang A 9.4.1 Beschränkung des Informationszugriffs
Technologische Kontrollen Anhang A 8.4 Anhang A 9.4.5 Zugang zum Quellcode
Technologische Kontrollen Anhang A 8.5 Anhang A 9.4.2 Sichere Authentifizierung
Technologische Kontrollen Anhang A 8.6 Anhang A 12.1.3 Kapazitätsmanagement
Technologische Kontrollen Anhang A 8.7 Anhang A 12.2.1 Schutz vor Malware
Technologische Kontrollen Anhang A 8.8 Anhang A 12.6.1
Anhang A 18.2.3
Management technischer Schwachstellen
Technologische Kontrollen Anhang A 8.9 NEU Configuration Management
Technologische Kontrollen Anhang A 8.10 NEU Löschen von Informationen
Technologische Kontrollen Anhang A 8.11 NEU Datenmaskierung
Technologische Kontrollen Anhang A 8.12 NEU Verhinderung von Datenlecks
Technologische Kontrollen Anhang A 8.13 Anhang A 12.3.1 Informationssicherung
Technologische Kontrollen Anhang A 8.14 Anhang A 17.2.1 Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen
Technologische Kontrollen Anhang A 8.15 Anhang A 12.4.1
Anhang A 12.4.2
Anhang A 12.4.3
Protokollierung
Technologische Kontrollen Anhang A 8.16 NEU Überwachungsaktivitäten
Technologische Kontrollen Anhang A 8.17 Anhang A 12.4.4 Uhrensynchronisation
Technologische Kontrollen Anhang A 8.18 Anhang A 9.4.4 Nutzung privilegierter DienstprogrammeZugriffsrechte
Technologische Kontrollen Anhang A 8.19 Anhang A 12.5.1
Anhang A 12.6.2
Installation von Software auf Betriebssystemen
Technologische Kontrollen Anhang A 8.20 Anhang A 13.1.1 Netzwerksicherheit
Technologische Kontrollen Anhang A 8.21 Anhang A 13.1.2 Sicherheit von Netzwerkdiensten
Technologische Kontrollen Anhang A 8.22 Anhang A 13.1.3 Trennung von Netzwerken
Technologische Kontrollen Anhang A 8.23 NEU Web-Filter
Technologische Kontrollen Anhang A 8.24 Anhang A 10.1.1
Anhang A 10.1.2
Verwendung von Kryptographie
Technologische Kontrollen Anhang A 8.25 Anhang A 14.2.1 Sicherer Entwicklungslebenszyklus
Technologische Kontrollen Anhang A 8.26 Anhang A 14.1.2
Anhang A 14.1.3
Anforderungen an die Anwendungssicherheit
Technologische Kontrollen Anhang A 8.27 Anhang A 14.2.5 Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien. Lernen aus Informationssicherheitsvorfällen.
Technologische Kontrollen Anhang A 8.28 NEU Sichere Codierung
Technologische Kontrollen Anhang A 8.29 Anhang A 14.2.8
Anhang A 14.2.9
Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz
Technologische Kontrollen Anhang A 8.30 Anhang A 14.2.7 Ausgelagerte Entwicklung
Technologische Kontrollen Anhang A 8.31 Anhang A 12.1.4
Anhang A 14.2.6
Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
Technologische Kontrollen Anhang A 8.32 Anhang A 12.1.2
Anhang A 14.2.2
Anhang A 14.2.3
Anhang A 14.2.4
Change Control
Technologische Kontrollen Anhang A 8.33 Anhang A 14.3.1 Testinformationen
Technologische Kontrollen Anhang A 8.34 Anhang A 12.7.1 Schutz von Informationssystemen während Audittests




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Wie ISMS.online hilft

ISMS.online rationalisiert den ISO 27001-Implementierungsprozess, indem es ein ausgefeiltes cloudbasiertes Framework zur Dokumentation von Verfahren und Checklisten des Informationssicherheitsmanagementsystems bereitstellt, um die Einhaltung anerkannter Standards sicherzustellen.

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Toby Cane

Partner Customer Success Manager

Toby Cane ist Senior Partner Success Manager bei ISMS.online. Er arbeitet seit fast vier Jahren für das Unternehmen und hat dort verschiedene Aufgaben wahrgenommen, unter anderem als Moderator von Webinaren. Vor seiner Tätigkeit im SaaS-Bereich war Toby Sekundarschullehrer.

ISO 27001:2022 Anhang A Kontrollen

Organisatorische Kontrollen