Was ist ISO/IEC 29100 und warum ist es wichtig?
ISO/IEC 29100 definiert einen Rahmen für den Datenschutz, der elf Datenschutzprinzipien umfasst und eine solide Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten bildet. Diese Prinzipien sind technologie- und länderneutral und dienen daher weltweit als Referenz für Datenschutzgesetze.
Anhang C der ISO 27701:2025 ordnet die Kontrollmechanismen des Standards diesen Prinzipien zu und zeigt, wie eine praktische Implementierung eines PIMS grundlegende Datenschutzziele unterstützt. Die Zuordnung ist informativ (nicht normativ) und wird in zwei Tabellen dargestellt: Tabelle C.1 für Verantwortliche für personenbezogene Daten und Tabelle C.2 für Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten.
Wie lassen sich die Kontrollmechanismen von PII-Verantwortlichen den Datenschutzprinzipien zuordnen?
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Wie lassen sich die Kontrollmechanismen für PII-Verarbeiter den Datenschutzprinzipien zuordnen?
Beachten Sie, dass bei „Beschränkung der Datenerfassung“ und „Genauigkeit und Qualität“ für Prozessoren „N/A“ angezeigt wird. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass diese Prinzipien primär in der Verantwortung des PII-Verantwortlichen und nicht des Prozessors liegen.
Wie sollten Sie diese Zuordnung nutzen?
Die ISO 29100-Zuordnung ist nützlich für:
- Schulung und Sensibilisierung: Den Mitarbeitern helfen, das „Warum“ hinter bestimmten Kontrollmechanismen zu verstehen, indem sie diese mit grundlegenden Datenschutzprinzipien verknüpfen.
- Managementberichterstattung: Die Fortschritte bei PIMS werden anhand von Datenschutzprinzipien und nicht anhand technischer Kontrollkennzahlen dargestellt.
- Einhaltung mehrerer Gerichtsbarkeiten: Da die 29100-Prinzipien länderneutral sind, kann diese Zuordnung Organisationen unterstützen, die in unterschiedlichen Datenschutzregimen tätig sind.
- Lückenerkennung: Prinzipien mit wenigen zugeordneten Kontrollen können auf Bereiche hinweisen, in denen Ihr PIMS über die Mindestanforderungen des Standards hinaus zusätzliche betriebliche Verfahren benötigt.
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Warum sollten Sie sich ISMS.online zur Übereinstimmung mit den Datenschutzgrundsätzen?
ISMS.online hilft Ihnen dabei, zu demonstrieren, wie Ihr PIMS grundlegende Datenschutzprinzipien unterstützt:
- Multi-Framework-Mapping — Sehen Sie, wie die einzelnen Kontrollmaßnahmen mit den Prinzipien der ISO 29100 verknüpft sind, Datenschutz Artikel und sonstige regulatorische Anforderungen
- Prinzipienbasierte Berichterstattung — Ansichten generieren, die nach Datenschutzprinzip und nicht nach Kontrollnummer gruppiert sind
- Beweise, die einen Zusammenhang herstellen — Fügen Sie die gleichen Nachweise mehreren Kontrollen und Rahmenwerken hinzu, ohne sie zu duplizieren
- Lückenanalyse — Ermitteln Sie anhand Ihres Kontrollimplementierungsstatus, welche Prinzipien zusätzliche Aufmerksamkeit erfordern.
- Audit-Unterstützung — Den Prüfern eine klare Rückverfolgbarkeit von den Grundsätzen über die Kontrollen bis hin zu den Nachweisen bieten.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Zusammenhang besteht zwischen ISO 29100 und ISO 27701?
ISO/IEC 29100 definiert den Rahmen und die Prinzipien des Datenschutzes, die ISO 27701 zugrunde liegen. ISO 29100 ist eine normative Referenz für ISO 27701:2025, d. h. ihre Begriffe und Definitionen gelten. Anhang C zeigt, wie die spezifischen, auditierbaren Kontrollen des Standards diesen grundlegenden Prinzipien zugeordnet werden können.
Muss ich ISO 29100 separat implementieren?
Nein. ISO 29100 ist ein Rahmendokument, das Prinzipien und Terminologie definiert. Es handelt sich nicht um einen zertifizierbaren Managementsystemstandard. Mit der Implementierung von ISO 27701:2025 setzen Sie diese Prinzipien durch konkrete, umsetzbare Kontrollen um.
Warum wird bei einigen Prinzipien „N/A“ für PII-Prozessoren angezeigt?
Grundsätze wie „Datenerfassungsbeschränkung“ und „Genauigkeit und Qualität“ fallen primär in die Verantwortung des Verantwortlichen für personenbezogene Daten, der Zweck und Art der Verarbeitung festlegt. Auftragsverarbeiter handeln gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen, daher werden diese Grundsätze durch dessen Kontrollmechanismen und nicht durch die der Auftragsverarbeiter gewährleistet.
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