Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Partnervereinbarung für Weiterempfehlung und Weiterverkauf ISMS.online

Version 2.1 Zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2018.

Hier finden Sie frühere Versionen des ISMS.Online-Partnervereinbarung

Dieser PARTNERVEREINBARUNG (Das "Zustimmung„) wird mit dem Datum „Datum des Inkrafttretens” des digital akzeptierten Online-Vorschlagsdokuments, zwischen:

Alliantist Limited („Alliantist„) ein im Vereinigten Königreich unter der Firmennummer 4922343 im Sussex Innovation Centre, BN1 9SB, eingetragenes Unternehmen und:

Die Organisation wird im Folgenden als bezeichnet "Das Partner„mit seinen Unternehmensdetails und allen spezifischen Geschäftsbedingungen, die im zugehörigen Angebot enthalten sind;

Für die Gewährung einer eingeschränkten Lizenz an den Partner zum Bewerben, Empfehlen und Weiterverkaufen ISMS.online im Rahmen seines Leistungsangebots „Managed Services” an die Endkunden des Partners.

Allgemeines: Vorbehaltlich des nachstehenden Umfangs und der nachstehenden Bedingungen kann der Partner die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist für die Bereitstellung von Dienstleistungen für seine Endkunden nutzen. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

Geltungsbereich

Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen:

ISMS.online sichere Cloud-Softwareplattform und ihre Kernfunktionen

ISMS.online optionale Funktionen und Lösungen von Alliantist

Die Virtual Coach (VC)-Lösung für ISO 27001 und andere VC-Produkte, die möglicherweise zu gegebener Zeit veröffentlicht werden

Übernehmen, anpassen, hinzufügen Richtlinien und Kontrollen Inhalte für Initiativen wie DSGVO, ISO 27001, entwickelt und im Besitz von Alliantist

Physische Lieferdienste und die Entwicklung neuer Produkte ergänzen den Kernservice

 

Produkte und Dienstleistungen von anderen Alliantist-Partnern:

Wie von Zeit zu Zeit erforderlich und zu diesem Zeitpunkt für jede Bestellung definiert, kann dies auch andere spezielle (z. B. rechtliche) Richtlinienpaketinhalte, ergänzende Supportdienste und von anderen Partnern entwickelte Add-ons enthalten ISMS.online.

Gebiet:

Geografisches Gebiet:

Im Vorschlag dokumentiert und von Zeit zu Zeit nach Bedarf im Plan geändert

Organisationsgröße und Marktsektoren Gebiet:

Alle Organisationsgrößen und Marktsektoren unterliegen den folgenden Bedingungen:

Vorregistrierte Leads (insbesondere für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die möglicherweise eine kundenspezifische Entwicklung wünschen), wie in einem separaten Go-to-Market-Plan vereinbart (Der Plan).

Der Prozess für das Lead-Management wird zwischen den Partnern im Rahmen des Plans vereinbart.

Exklusivität und Verpflichtungen:

  • Keine Exklusivität.
  • Alle Verpflichtungen zur Lead-Generierung, zum Vertrieb, zum Marketing und zu anderen Supportaktivitäten müssen im Rahmen des Plans vereinbart werden.

Preise, Prämienteilung und Zahlung:

Wird im ursprünglichen Vorschlag dokumentiert und kann von Zeit zu Zeit im Rahmen der Weiterentwicklung und Leistung des Plans geändert werden

 

1. DEFINITIONEN. Wie in dieser Vereinbarung verwendet:

1.1a "Endkunde„bezeichnet eine Drittorganisation, für die der Partner Managed Services gemäß dieser Vereinbarung und den Endkunden-Geschäftsbedingungen bereitstellt.

1.1b "Endkunden-Geschäftsbedingungen„bedeutet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden unter /über/allgemeine-bedingungen/. Beim Weiterverkauf an Endkunden müssen diese Bedingungen in die Managed Services-Geschäftsbedingungen des Partners aufgenommen werden.

1.2 "Dokumentation„bezeichnet die Dokumentation, sofern vorhanden, die dem Partner über Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen ausgehändigt wird.

1.3 "Geistiges Eigentum„bezeichnet Patente und Patentanmeldungen, Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), Marken, Dienstleistungsmarken, Designrechte, Handelsaufmachung, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Datenrechte, Spezifikationen, Maskenarbeitsrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum, wie sie jetzt bestehen oder künftig in Kraft treten, sowie alle Erneuerungen und Erweiterungen davon, unabhängig davon, ob sich solche Rechte aus den Gesetzen einer Gerichtsbarkeit ergeben.

1.4 "Managed Services„bezeichnet die Gesamtleistung, die der Partner gegenüber Endkunden erbringt.

1.5 "Bestellung„bezeichnet die dokumentierte Bestellung von Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen, die der Partner als Teil der Managed Services für den Endkunden bereitstellt.

1.6 "Gebiet„bezeichnet die im Geltungsbereich angegebenen geografischen Regionen, Marktsektoren und Organisationsgrößen.

1.7 "Alliantistische Marken„bezeichnet die Namen von Alliantist und seinen Diensten, einschließlich ISMS.online, pam, opexo, Alliantist-Logos, Partnerprogramm-Logos und jegliches Text- oder Grafikmaterial, das solche Namen oder Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Herkunftsangaben oder Designmarken enthält, die Alliantist Limited von Zeit zu Zeit bereitstellt.

1.8 "Alliantistische Produkte und Dienstleistungen„bezeichnet die im Leistungsumfang beschriebene Software und ergänzende Dienste sowie alle geänderten, aktualisierten oder erweiterten Versionen dieser Dienste, die Alliantist Limited dem Partner möglicherweise zugänglich macht.

1.9 „Umfang„bezeichnet die Alliantist-Produkte und -Dienste, die der Partner mit Managed Services im Gebiet bewerben, empfehlen oder weiterverkaufen kann.

1.10 „Geschäftszweck„Die Nutzung von Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen zur Nutzung durch den Endkunden, wie in der Bestellung beschrieben. Sofern in der Bestellung nicht anders beschrieben, liegt der Schwerpunkt auf der Beschreibung und Demonstration Informationssicherheitsmanagement und Datenschutz sowie andere auf ISO/anerkannten Standards basierende Arbeiten.

1.11 "ISMS.online Partnerprogramm„Das von Alliantist durchgeführte Programm, an dem ausgewählte Partner zum gegenseitigen Nutzen teilnehmen können.

1.12 „Partner" und „Partner“ Ein Begriff, der ausschließlich für marketing- und vertriebsbasierte Kommunikation verwendet wird, um gegenseitigen Nutzen zu erzielen, ohne weitere Verpflichtungen oder Zusagen außerhalb dieser Bedingungen und der im Partnerprogramm festgelegten Richtlinien.

1.13 „Preis- und Zahlungsmodell„Die kommerziellen und finanziellen Bedingungen im Vorschlag und von Zeit zu Zeit im Rahmen des Plans oder relevanter alliantistischer strategischer Aktivitäten aktualisiert.

1.14 „Support-Richtlinie“ die Richtlinie, die die Supporteskalation und die Verfügbarkeitserwartungen für detailliert beschreibt ISMS.online. Dies ist immer im verfügbar ISMS.online Fußzeile und auf der Website.

1.15 „Der Plan“ ein gemeinsamer Go-to-Market-Plan und ein Beziehungs-Governance-Modell. Es wird gemeinsam erstellt und dort eingesetzt, wo die Parteien beabsichtigen, größere gegenseitige Vorteile zu erzielen.

2. LIZENZGEWÄHRUNG

2.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Alliantist dem Partner eine gebührenfreie, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für:

(A) die Produkte und Dienstleistungen sowie die Dokumentation von Alliantist als Teil der Bereitstellung von Managed Services durch den Partner für Endkunden auf der Grundlage der Bestellung nutzen.

(b) udie aktuellste Version der Produkte und Dienstleistungen von Alliantist sowie die dem Partner zur Verfügung gestellte Dokumentation zu nutzen und vorzuführen, um sie potenziellen Endkunden im Gebiet vorzuführen. Hinweis – Die Nutzung des Demonstrationsdienstes unterliegt ebenfalls der Benutzerregistrierung und Bedingungen für den Zugriff auf den Demo-Service.

2.2 Gebietsbeschränkungen. Der Partner stimmt zu, dass er: (a) keine Werbe- oder Verkaufsförderungsaktivitäten im Zusammenhang mit den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen außerhalb des Gebiets durchführen wird; oder (b) Bestellungen von potenziellen Endkunden einholen, deren Hauptgeschäftssitz außerhalb des Vertragsgebiets liegt. Wenn der Partner eine Bestellung von einem Endkunden mit Hauptgeschäftssitz außerhalb des Vertragsgebiets erhält, akzeptiert er diese Bestellung nicht automatisch und benachrichtigt Alliantist umgehend, um eine geeignete Lösung zu finden, falls ein bestimmtes Problem vorliegt (z. B. ein Kanalkonflikt mit einem anderen). Partner im Gebiet oder Erwartungen des Endkunden an das Hosting an Land, wenn er sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befindet).

2.3 Lizenzbeschränkungen. Der Partner erkennt an, dass die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist sowie die Dokumentation zusammen mit ihrer Struktur, ihrem Design und ihrer Organisation, ihrem Quellcode und ihrem Liefermodell wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Alliantist darstellen.

Dementsprechend verpflichtet sich der Partner, Folgendes nicht zu tun:

(a) die Produkte und Dienstleistungen sowie die Dokumentation von Alliantist zu modifizieren, anzupassen, zu ändern, zu übersetzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen;

(b) die Alliantist-Produkte und -Dienste sowie die Dokumentation mit anderer Software oder Diensten zusammenführen (sofern im Rahmen eines integrierten Angebots nichts anderes schriftlich vereinbart wurde);

(c) den Quellcode für die Alliantist-Produkte und -Dienste sowie die Dokumentation zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, ihn abzuleiten;

(d) einem Endkunden wissentlich gestatten, das Vorstehende zu tun; oder

(e) die Alliantist-Produkte und -Dienste sowie die Dokumentation für die Bereitstellung anderer Dienste als der Managed Services zum Nutzen Dritter zu nutzen.

Der Partner und die Endkunden dürfen Eigentumsrechtshinweise (einschließlich Urheberrechtshinweise) von Alliantist Limited auf oder innerhalb der Alliantist-Produkte und -Dienste und der Dokumentation, sofern vorhanden, in keiner Weise entfernen, ändern oder verdecken.

Bestehende und zukünftige weltweite Rechte an geistigem Eigentum daran und im Zusammenhang damit sind ausschließliches Eigentum von Alliantist. Alle Rechte an den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen, Alliantist-Marken und der Dokumentation, die dem Partner in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Alliantist vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine stillschweigende, stillschweigende oder anderweitige Gewährung einer Lizenz unter den geistigen Eigentumsrechten von Alliantist dar. Der Partner wird sich nach besten Kräften bemühen, Alliantist beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist an den Produkten, Dienstleistungen und der Dokumentation von Alliantist zu unterstützen. Der Partner wird bei allen Maßnahmen oder Verfahren zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited an den Produkten, Dienstleistungen und der Dokumentation von Alliantist uneingeschränkt mit Alliantist zusammenarbeiten. Der Partner wird Alliantist unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist bekannt wird.

2.4 Unterstützung

a) Alliantist unterstützt den Partner ausschließlich in englischer Sprache und während der Arbeitszeit im Vereinigten Königreich gemäß den in der ISMS.online Support-Richtlinie, zusätzlich zu allen zusätzlichen Beziehungsverpflichtungen, die im Rahmen des Plans eingegangen werden, und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der pünktlichen Zahlung von Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen.

b) Alliantist kann den Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen verhindern, auch für bestimmte Endkunden, und gleichzeitig die Bereitstellung von Support für den Partner und bestimmte Endkunden verweigern, wenn die Zahlung nicht im Einklang mit dem vereinbarten Zahlungsprofil für jeden Endkunden eingeht Kunden.

2.5 Warenzeichen Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Alliantist dem Partner eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung der Alliantist-Marken ausschließlich im Zusammenhang mit relevantem Marketing und der Erbringung von Dienstleistungen im Gebiet. Alliantist gewährt keine anderen Rechte an den Alliantist-Marken als die ausdrücklich in diesem Abschnitt 2.5 gewährten. Der Partner erkennt das ausschließliche Eigentum von Alliantist an den Alliantist-Marken an. Der Partner verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Eigentum unvereinbar sind, und auf Anfrage und Kosten von Alliantist bei allen Maßnahmen zu kooperieren, die Alliantist für notwendig oder wünschenswert erachtet, um die ausschließlichen Rechte von Alliantist an den Alliantist-Marken zu begründen oder zu wahren. Der Partner wird keine Marken oder Handelsnamen übernehmen, verwenden oder versuchen, diese zu registrieren, die den Alliantist-Marken zum Verwechseln ähnlich sind oder auf eine Art und Weise eine Kombination von Marken mit den Alliantist-Marken bilden. Zur Klarstellung: Der Partner ist nicht berechtigt, „Alliantist“ oder „Alliantist“ zu verwenden.ISMS.online” oder Versionen, die den Domainnamen des Partners ähneln, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Alliantist. Der Partner wird die Alliantist-Marken gemäß den Richtlinien verwenden, die Alliantist dem Partner von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt. Auf Verlangen von Alliantist wird der Partner die Nutzung der Alliantist-Marken unverzüglich ändern oder einstellen.

2.6 Eigentum. Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen, Alliantist-Marken und -Dokumentation sowie alle bestehenden und zukünftigen weltweiten Rechte an geistigem Eigentum daran und im Zusammenhang damit sind ausschließliches Eigentum von Alliantist. Alle Rechte an den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen, Alliantist-Marken und der Dokumentation, die dem Partner in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Alliantist vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine stillschweigende, stillschweigende oder anderweitige Gewährung einer Lizenz unter den geistigen Eigentumsrechten von Alliantist dar. Der Partner wird sich nach besten Kräften bemühen, Alliantist beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist an den Alliantist-Produkten zu unterstützen. Der Partner wird bei allen Maßnahmen oder Verfahren zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist an den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen uneingeschränkt mit Alliantist zusammenarbeiten. Der Partner wird Alliantist unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist bekannt wird.

2.7 Rechte vorbehalten. Ohne Einschränkung und ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Alliantist weiterhin das Recht, ohne dass hierdurch eine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Partner entsteht, und liegt im alleinigen Ermessen von Alliantist:

(a) Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen im Gebiet selbst vertreiben;

(b) eine weltweite oder andere territoriale Vereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen im Gebiet abschließen; Und

(c) anderen Unternehmen das Recht gewähren, die Alliantist-Produkte, -Dienste und -Dokumentation im Rahmen der Bereitstellung von Managed Services für ihre eigenen Endkunden weltweit oder in einem beliebigen Gebiet, einschließlich innerhalb des Gebiets, zu nutzen.

3. AKTUALISIERUNGEN. Der Partner wird bei der Bereitstellung verwalteter Dienste die neueste Version der Alliantist-Produkte und -Dienste sowie der Dokumentation verwenden.

4. BERICHTE UND AUFZEICHNUNGEN.

4.1 Berichte und Aufzeichnungen. Zu jeder Zeit während der Laufzeit und für mindestens ein (1) Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien vollständige und genaue Aufzeichnungen aller Daten führen, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit der Partner und Alliantist die Einhaltung dieser Vereinbarung nachweisen können.

4.2 Audits. Alliantist hat das Recht, auf eigene Kosten und nicht öfter als jährlich, es sei denn, es stellt bei früheren Prüfungen Fehler fest, nach schriftlicher Ankündigung von fünfzehn (15) Werktagen und während der normalen Geschäftszeiten des Partners jeden Teil der Bücher zu prüfen und zu prüfen und Aufzeichnungen des Partners, die für die Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner relevant sind. Für den Fall, dass eine wesentliche Unterberechnung (fünf Prozent (5 %) oder mehr) der im Zusammenhang mit der Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienste hierunter fälligen Zahlungen festgestellt wird, zusätzlich zur Rückzahlung der zu niedrig angesetzten Beträge in Höhe von 110 % der zu niedrig angesetzten Beträge, gilt Folgendes: Der Partner wird Alliantist außerdem die angemessenen Kosten für die Prüfung erstatten.

5. Sonstige Pflichten des Partners

5.1 Markenbildung. Der Partner verwendet die Alliantist-Marken zur Kennzeichnung der Alliantist-Produkte und -Dienste bei der Bereitstellung der Managed Services und in allen Materialien, die zur Vermarktung und Förderung der Managed Services in einer für Alliantist akzeptablen Weise und vorbehaltlich der Einschränkungen und Anforderungen in verwendet werden Klausel 2.5. Der Partner führt seine Geschäfte jederzeit in einer Weise, die sich positiv auf die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist sowie den guten Namen, den guten Willen und den Ruf von Alliantist auswirkt.

5.2 Werbung. Alliantist und der Partner kommunizieren und kooperieren in Bezug auf Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf diese Vereinbarung und ihre Beziehung und holen jeweils die schriftliche Zustimmung des anderen ein, bevor sie Werbung oder Werbung veröffentlichen oder veröffentlichen.

5.3 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Der Partner wird bei der Erfüllung dieser Vereinbarung jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Dies umfasst ohne Einschränkung alle Gesetze, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes 2018, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten beziehen, die von Alliantist, dem Endkunden, rechtmäßig weitergegeben werden Informationen und/oder persönlich Daten, die der Partner im Rahmen seiner Bereitstellung von Managed Services erfasst. Gegebenenfalls wird der Partner Alliantist als einen seiner Unterauftragsverarbeiter in seine Kundenvereinbarungen aufnehmen.

Alliantist ist bei der britischen Aufsichtsbehörde, dem Information Commissioners Office (ICO), als Datenverarbeiter (und Datenverantwortlicher für seinen eigenen Betrieb) registriert.

Alliantist folgt relevant Datenschutz Richtlinien des ICO. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden legen die Einhaltung von Sicherheit und Datenschutz im Detail fest. Derselbe Ansatz gilt für den Schutz der vom Partner bereitgestellten personenbezogenen Daten.

Sofern angemessen und nicht anders in dieser Vereinbarung angegeben oder am Ende dokumentiert Allgemeine Geschäftsbedingungen für KundenEG-Musterklauseln zur DSGVO gelten für beide Parteien.

6. Vertraulichkeit

6.1 vertrauliche Informationen. Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass jede Partei als Ergebnis der Verhandlung, des Abschlusses und der Durchführung dieser Vereinbarung Zugang zu bestimmten Informationen über das Geschäft der anderen Partei und ihrer Lieferanten hat und haben wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, technische, Marketing- und Vertriebsinformationen , Finanz-, Mitarbeiter-, Planungs- und andere vertrauliche oder geschützte Informationen sowie Informationen, von denen die empfangende Partei wusste oder unter den gegebenen Umständen hätte wissen müssen, dass sie von der offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt betrachtet wurden („Vertrauliche Informationen“). Jede Partei versteht und stimmt auch zu, dass der Missbrauch und/oder die Offenlegung dieser Informationen das Geschäft der anderen Partei beeinträchtigen könnte. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke dieser Vereinbarung und nur in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang verwendet und reproduziert und die Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei bei Bedarf auf ihre Mitarbeiter oder Vertreter beschränkt die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu kennen und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Ungeachtet des Vorstehenden stellt es keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, wenn eine der Parteien vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, soweit sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, im Rahmen einer gerichtlichen oder anderen staatlichen Untersuchung oder eines Verfahrens, sofern die andere Partei dies getan hat eine vorherige schriftliche Mitteilung erhalten, um dieser anderen Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, Einwände gegen die gerichtliche oder behördliche Offenlegungspflicht zu erheben. Die Bestimmungen hierzu Abschnitt 6 überdauert den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung. Jede Partei erkennt diesen Verstoß an und stimmt diesem zu Abschnitt 6.1 wird der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen, und der Gesamtbetrag des finanziellen Schadensersatzes für etwaige Verletzungen dieser nicht verletzenden Partei kann nicht berechnet werden und stellt daher keinen angemessenen Rechtsbehelf dar. Dementsprechend kann die nicht verletzende Partei: (a) einen vorübergehenden und dauerhaften Unterlassungsanspruch gegen die andere Partei geltend machen; oder (b) alle anderen Rechte auszuüben und alle anderen Rechtsbehelfe zu suchen, auf die diese nicht verletzende Partei gesetzlich, nach Billigkeitsrecht und im Rahmen dieser Vereinbarung bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt Anspruch haben könnte.

6.2 Rückgabe vertraulicher Informationen. Beide Parteien werden der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei in materieller Form zurückgeben, insbesondere alle Kopien davon sowie Fotos, Videobänder, Ausdrucke, Notizen und Arbeitspapiere, die ihr im Zusammenhang damit zur Verfügung gestellt wurden, einschließlich aller dieser Gegenstände, Materialien, und Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person befinden, der der Zugriff auf die vertraulichen Informationen gestattet ist; vorausgesetzt, aber, dass die empfangende Partei gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung berechtigt ist, die vertraulichen Informationen oder Kopien davon in dem Umfang aufzubewahren, der durch geltendes Recht oder Vorschriften erforderlich ist, um den Umfang der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die offenlegende Partei festzustellen oder soweit diese vertraulichen Informationen gemäß den automatischen Archivierungs- und Sicherungsverfahren der empfangenden Partei in Bezug auf elektronische Dateien aufbewahrt werden. Alternativ bestätigt jede Partei in einem von einem bevollmächtigten Beamten oder Vertreter unterzeichneten Schreiben, dass das Vorstehende nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung vernichtet und auf sichere Weise entsorgt wurde.

7. GARANTIEN

7.1 Gewährleistungen beider Parteien. Jede Partei garantiert, dass sie über die volle Macht und Befugnis verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen und auszuführen, und dass die Person, die diese Vereinbarung im Namen dieser Partei unterzeichnet, ordnungsgemäß autorisiert und befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

7.2 Garantien von Alliantist Limited. Alliantist gewährleistet, dass die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist bei bestimmungsgemäßer Verwendung gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren. Alliantist wird auf eigene Kosten und als alleinige Verpflichtung und ausschließliche Abhilfemaßnahme des Partners bei etwaigen Verstößen dagegen vorgehen Abschnitt 7.2, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um reproduzierbare Fehler in den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen zu korrigieren, die der Partner Alliantist gemeldet hat.

7.3 Gewährleistungsausschluss. DIE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN ABSCHNITT 7.2 ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN VON ALLIANTIST LIMITED IN BEZUG AUF ALLIANTIST-PRODUKTE & -DIENSTLEISTUNGEN ODER -DOKUMENTATION, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, UND ALLIANTIST LIMITED LEHNT HIERMIT IM NAMEN VON SICH UND SEINEN LIEFERANTEN JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. ALLIANTIST GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER ALLIANTIST-PRODUKTE FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN, VIRENFREI ODER SICHER IST. Der Partner erkennt an, dass er sich auf keine anderen Garantien als die ausdrücklichen Garantien in dieser Vereinbarung verlassen hat.

7.4 Gewährleistungen des Partners. Der Partner wird keine falschen oder irreführenden Darstellungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist oder die Dokumentation abgeben oder veröffentlichen, die mit den von Alliantist in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist abgegebenen Garantien unvereinbar sind.

8. VERSTÄNDNIS. Alliantist wird den Partner von allen Klagen Dritter entschädigen, verteidigen und schadlos halten, soweit die Klage auf der Behauptung beruht, dass die Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen Urheberrechte verletzen oder dass die Alliantist-Marken bei bestimmungsgemäßer Verwendung verwendet werden Vereinbarung Markenrechte Dritter verletzen und Alliantist wird die dem Partner im Rahmen einer solchen Klage endgültig zuerkannten Kosten und Schadensersatzzahlungen leisten, die speziell auf diesen Anspruch zurückzuführen sind, oder die Kosten und Schadensersatzzahlungen, die in einem finanziellen Vergleich einer solchen Klage vereinbart wurden. Die vorstehenden Verpflichtungen setzen voraus, dass der Partner Alliantist unverzüglich schriftlich über eine solche Maßnahme informiert, dass der Partner Alliantist die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen diese Maßnahme und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt und auf angemessene Anfrage und Kosten von Alliantist bei dieser Verteidigung mitwirkt. Wenn Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen oder eine der Alliantist-Marken Gegenstand einer Verletzungsklage werden oder nach Ansicht von Alliantist wahrscheinlich werden werden, wird Alliantist nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (a) dem Partner das Recht zur weiteren Ausübung verschaffen die dem Partner in dieser Vereinbarung gewährten Rechte; (b) die Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen oder solche Alliantist-Marken so zu ersetzen oder zu ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen; oder (c) diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Partner kündigen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Alliantist Limited hieraus nicht verpflichtet Abschnitt 9 oder anderweitig in Bezug auf Ansprüche aus Rechtsverletzungen, die auf Folgendem beruhen: (i) einer unbefugten Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Alliantist-Produkte und -Dienste durch den Partner oder einen der Endkunden des Partners; (ii) jegliche Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht von Alliantist bereitgestellt werden; (iii) jede Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung einer anderen Version der Alliantist-Produkte und -Dienste als der aktuellsten, dem Partner zur Verfügung gestellten Version; oder (iv) jede Änderung der Alliantist-Produkte und -Dienste durch eine andere Person als Alliantist. DIESER ABSCHNITT 8 STELLT DIE GESAMTE HAFTUNG VON ALLIANTIST LIMITED UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES PARTNERS FÜR VERLETZUNGSANSPRÜCHE UND -KLAGEN FEST.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN DES PARTNERS GEMÄSS ABSCHNITT 2, 6 UND 11.1 HAFTET KEINE PARTEIEN IN KEINEM FALL FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON DATEN UND ENTGANGENEN GEWINNEN, DIE SICH AUS ODER ZUSAMMENHANG ENTSTEHEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE HAFTUNG AUS EINEM VERTRAG, EINER unerlaubten Handlung, einer Gefährdungshaftung, einer GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG ODER ANDEREM ENTSTEHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN DER PARTNER GEMÄSS ABSCHNITT 2, 6 UND 11.1 IST DIE GESAMTHAFTUNG FÜR DIREKTE SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG AUF DIE VOM PARTNER GEZAHLTEN GESAMTGEBÜHREN FÜR DIE BESTIMMTEN ENDKUNDEN FÜR DIE NUTZUNG DER ALLIANTIST-PRODUKTE BESCHRÄNKT WÄHREND DER SECHS (6) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS(EN), DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHRT. Die vorstehenden Beschränkungen sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar, gelten jedoch nicht für betrügerische Falschdarstellungen. Der Partner stimmt zu, dass Alliantist-Lieferanten im Rahmen oder infolge dieser Vereinbarung keinerlei Haftung übernehmen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig von den in dieser Vereinbarung dargelegten ausschließlichen Rechtsmitteln bei Verletzung der Gewährleistung.

10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

10.1 Laufzeit. Sofern nicht früher gem. gekündigt Abschnitt 10.2Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft für einen Zeitraum von einem (1) Jahr. Diese Vereinbarung verlängert sich dann automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt ihre Kündigungsabsicht mindestens 30 Tage vor Beginn der Verlängerungsfrist schriftlich mit.

10.2 Materialverstoß. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei unter Angabe der Art des Verstoßes behebt Verstoß und genügend Details, um ihn zufriedenstellend zu beheben. Die Nichtzahlung der Gebühren bei Fälligkeit stellt einen wesentlichen Verstoß dar.

10.3 Auswirkungen der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund fallen alle Lizenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzungslizenz und die damit verbundenen Rechte, die dem Partner gewährt wurden, unverzüglich an Alliantist zurück, und der Partner muss jede weitere Nutzung der Alliantist-Marken und jede weitere Nutzung unverzüglich einstellen der Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Partner weiterhin Managed Services gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung für die verbleibende Laufzeit jeder Bestellung des Partners für Endkunden bereitstellen. Ungeachtet aller anderen Abschnitte dieser Vereinbarung gelten die Bestimmungen von Abschnitte 1, 2.2, 2.3, 2.5, 2.6, 6, 7.3, 9, 10.3 und 11 überdauert die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.

11. GENERAL

11.1 Export- und Importgesetze. Der Partner wird bei der Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienste alle geltenden Export- und Importkontrollgesetze und -vorschriften einhalten. Der Partner verteidigt, entschädigt und hält Alliantist von allen Bußgeldern, Strafen, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die Alliantist infolge eines Verstoßes gegen solche Gesetze oder Vorschriften durch den Partner oder einen seiner Vertreter entstehen Mitarbeiter.

11.2 Aufgaben. Der Partner darf seine Rechte aus dieser Vereinbarung (einschließlich seiner Lizenzen in Bezug auf die Alliantist Limited-Produkte) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Alliantist weder kraft Gesetzes noch auf andere Weise an Dritte abtreten oder übertragen. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist ungültig und wirkungslos. Alliantist kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung kraft Gesetzes oder auf andere Weise abtreten oder übertragen oder seine Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte delegieren, die in der Lage sind, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

11.3 Hinweise. Alle Mitteilungen, Zustimmungen und Genehmigungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen per E-Mail an den benannten Account Manager oder per Einschreiben oder Einschreiben an die andere Partei an der Handelsadresse übermittelt und bestätigt werden und werden nach Erhalt oder nach Ablauf von drei (3) Werktagen wirksam. oder nach Bestätigung durch den Account Manager, je nachdem, was früher eintritt. Jede Partei kann ihre Adresse ändern, indem sie der anderen Partei die neue Adresse mitteilt.

11.4 Streitigkeiten, Geltendes Recht und Sprache. Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Beide Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass sie gemeinsam versuchen werden, etwaige Streitigkeiten zunächst gemeinsam und dann bei Bedarf durch Streitbeilegung, Mediation und Treffen außerhalb des Gerichtsverfahrens zu lösen. Danach haben die Gerichte Englands die nicht ausschließliche Zuständigkeit für die Behandlung entstehender Streitigkeiten aus oder über diese Vereinbarung.

11.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung geändert und ausgelegt, um die Ziele dieser Bestimmung im größtmöglichen Umfang nach geltendem Recht zu erreichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

11.6 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original betrachtet wird, die jedoch alle zusammen dasselbe Dokument darstellen.

11.7 Höhere Gewalt. Eine Verzögerung bei der Erfüllung von Pflichten oder Verpflichtungen einer der Parteien (mit Ausnahme der Zahlung geschuldeter Gelder) gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, wenn diese Verzögerung durch einen Arbeitskampf, Materialmangel, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung usw. verursacht wird. oder ein anderes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt, vorausgesetzt, dass diese Partei unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternimmt, um die andere Partei über die Umstände zu informieren, die die Verzögerung verursacht haben, und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

11.8 Unabhängige Auftragnehmer. Die Beziehung des Partners zu Alliantist ist die eines unabhängigen Auftragnehmers, und keine der Parteien ist ein Vertreter oder rechtlicher Partner der anderen. Der Partner ist nicht befugt, im Namen von Alliantist zu handeln, außer durch die Bereitstellung von Managed Services mit Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen auf der Grundlage spezifischer Aufträge, und wird dies auch gegenüber Dritten nicht vertreten.

11.9 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die anwendbare Alliantist-Endkundenlizenzvereinbarung, die ISMS.online-Supportrichtlinie, die Benutzerregistrierungsbedingungen, die Preise und das Zahlungsmodell. ISMS.online Die Bedingungen des Partnerprogramms und der Plan stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich.

Ungeachtet des Vorstehenden haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bedingungen in den entsprechenden Endkundenverträgen von Alliantist. Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden. Die Bedingungen einer Bestellung oder eines ähnlichen Dokuments, das der Partner an Alliantist Limited übermittelt, haben keine Wirkung.

-ENDE-

Versionsnummer: 2.1
Letzte Aktualisierung: 18 / 10 / 2018

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