Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner (archiviert)

Partnervereinbarung zur Vermittlung und zum Weiterverkauf von ISMS.online

Version 1.2 – (für eine spätere Version siehe hier)

Diese PARTNERVEREINBARUNG (diese „Vereinbarung“) wird ab dem „Datum des Inkrafttretens“ in Übereinstimmung mit dem unterzeichneten Online-Angebot und Bestelldokument geschlossen, und zwar zwischen:

  • Alliantist Limited („Alliantist„) ist ein im Vereinigten Königreich unter der Firmennummer 4922343 im Cornelius House 178-180 Church Road Hove BN3 2DJ registriertes Unternehmen, das vom Sussex Innovation Centre, BN1 9SB aus gehandelt wird, und:
  • Einzelheiten zur Organisation finden Sie im nachstehenden gesonderten Angebots- und Auftragsdokument "Das Partner"
  • Für die Gewährung einer eingeschränkten Lizenz an den Partner zur Nutzung oder Bewerbung bestimmter Produkte und/oder Serviceangebote von Alliantist Limited rund um ISMS.online zur Bereitstellung ergänzender und verwalteter Services“Managed Services” an die Endkunden des Partners.

Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung

Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen:

  • Online sicher Cloud-Software Plattform und ihre Kernfunktionen
  • Online-optionale Funktionen und Lösungen von Alliantist
  • Die Virtual Coach (VC)-Lösung für ISO 27001 und andere VC-Produkte, die möglicherweise zu gegebener Zeit veröffentlicht werden
  • Übernehmen, anpassen, hinzufügen Richtlinien und Kontrollen Inhalte für Initiativen wie DSGVO, ISO 27001, entwickelt und im Besitz von Alliantist
  • Physische Lieferdienste und die Entwicklung neuer Produkte ergänzen den Kernservice

Produkte und Dienstleistungen von anderen Alliantist-Partnern:

  • Wie von Zeit zu Zeit erforderlich und zum jeweiligen Zeitpunkt für jede Bestellung definiert, kann dies weitere spezielle (z. B. rechtliche) Inhalte von Richtlinienpaketen, ergänzende Supportdienste und von anderen Partnern entwickelte Add-ons innerhalb von ISMS.online umfassen

Gebiet:

Geografisches Gebiet:

  • Das Vereinigte Königreich führte Verkäufe an im Vereinigten Königreich registrierte Unternehmen durch, einschließlich solcher mit Niederlassungen im Ausland, sofern dies in der gleichen Endkundenvereinbarung nach englischem Recht dokumentiert ist.

Organisationsgröße und Marktsektoren Gebiet:

  • Alle Organisationsgrößen und Marktsektoren unterliegen den folgenden Bedingungen:
    • Vorregistrierte Leads nach Vereinbarung mit Ihrem benannten ISMS.online-Partnermanager

Exklusivität:

  • Keine Exklusivität

Allgemeines: Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen kann der Partner die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist für die Bereitstellung von Dienstleistungen für seine Endkunden im oben beschriebenen Umfang nutzen.

Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen Alliantist dem Partner eine begrenzte Lizenz zur Nutzung von Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen für die Bereitstellung verwalteter Dienste gewährt. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

      1. DEFINITIONEN. Wie in dieser Vereinbarung verwendet:

1.1a "Endkunde„bezeichnet eine Drittorganisation, für die der Partner Managed Services gemäß dieser Vereinbarung und den Endkunden-Geschäftsbedingungen bereitstellt.

1.1b "Endkunden-Geschäftsbedingungen„bezeichnet die Geschäftsbedingungen für Endkunden unter /about/terms-conditions/, die in die Geschäftsbedingungen des Partners für Managed Services für Endkunden aufgenommen werden müssen.

1.2 "Dokumentation„bezeichnet die Benutzerdokumentation, sofern vorhanden, die Alliantist dem Partner über die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist zur Verfügung stellt.

1.3 "Geistiges Eigentum„bezeichnet Patente und Patentanmeldungen, Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), Marken, Dienstleistungsmarken, Designrechte, Handelsaufmachung, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Datenrechte, Spezifikationen, Maskenarbeitsrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum, wie sie jetzt bestehen oder künftig in Kraft treten, sowie alle Erneuerungen und Erweiterungen davon, unabhängig davon, ob sich solche Rechte aus den Gesetzen einer Gerichtsbarkeit ergeben.

1.4 "Managed Services„bezeichnet die gesamten Dienstleistungen, die der Partner für Endkunden erbringt.

1.5 "Bestellung„bezeichnet die dokumentierten Lösungen, Dienste und preisbeeinflussenden Variablen für Alliantist-Produkte und -Dienste, die der Partner als Teil der Managed Services für den Endkunden bereitstellt.

1.6 "Gebiet„bezeichnet die im Geltungsbereich angegebenen geografischen Regionen, Marktsektoren und Organisationsgrößen.

1.7 "Alliantistische Marken„bezeichnet die Namen von Produkten und Dienstleistungen von Alliantist Limited, einschließlich ISMS.online, pam, Alliantist-Logos, Partnerprogramm-Logos und jegliches Text- oder Grafikmaterial, das solche Namen oder Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Herkunftsangaben oder Designmarken von Alliantist Limited enthält bietet von Zeit zu Zeit.

1.8 "Alliantistische Produkte und Dienstleistungen„bezeichnet die im Leistungsumfang beschriebene Software und ergänzende Dienste sowie alle geänderten, aktualisierten oder erweiterten Versionen dieser Dienste oder Programme, die Alliantist Limited dem Partner gemäß dieser Vereinbarung bereitstellen kann.

1.9 „Umfang„bezeichnet die Alliantist-Produkte und -Dienste, die der Partner mit Managed Services im Gebiet empfehlen oder weiterverkaufen kann, mit ausdrücklichem Grad an Exklusivität und Support.

1.10 „Geschäftszweck„Die Nutzung von Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen zur Nutzung durch den Endkunden, wie in der Bestellung beschrieben, wobei der Schwerpunkt in erster Linie auf der Beschreibung und Demonstration seiner Ansätze liegt Informationssicherheitsmanagement und Datenschutz.

1.11 „ISMS.online Partnerprogramm„Das von Alliantist durchgeführte Programm für Partner zur Entwicklung und zum Ausbau ihres Geschäfts mit ISMS.online.

1.12 „Partner„Ein Begriff, der für marketing- und vertriebsbasierte Kommunikation verwendet wird und keine weiteren Verpflichtungen oder Zusagen enthält, die über diese Bedingungen und die im Partnerprogramm hinausgehenden Bedingungen hinausgehen.

1.13 „Preis- und Zahlungsmodell„Das Modell und die Bedingungen, die den Ansatz für ISMS.online-Preise, Empfehlungs- und Wiederverkäuferrabatte sowie Zahlungsbedingungen festlegen.

1.14 „Support-Richtlinie“ die Richtlinie, die die Supporteskalation und die Verfügbarkeitserwartungen für ISMS.online detailliert beschreibt. 

      1. GEWÄHRUNG DER LIZENZ

2.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Alliantist dem Partner eine gebührenfreie, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für:

(A) die Produkte und Dienstleistungen sowie die Dokumentation von Alliantist als Teil der Bereitstellung von Managed Services durch den Partner für Endkunden auf der Grundlage der Bestellung nutzen.

(B) die aktuellste Version der Alliantist-Produkte und -Dienste sowie die dem Partner zur Verfügung gestellte Dokumentation zu verwenden und vorzuführen, um potenziellen Endkunden im Gebiet Vorführungen durchzuführen.

2.2 Gebietsbeschränkungen. Der Partner stimmt zu, dass er: (a) keine Werbe- oder Verkaufsförderungsaktivitäten im Zusammenhang mit den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen außerhalb des Gebiets durchführen wird; oder (b) Bestellungen von potenziellen Endkunden einholen, deren Hauptgeschäftssitz außerhalb des Vertragsgebiets liegt. Wenn der Partner eine Bestellung von einem Endkunden mit Hauptgeschäftssitz außerhalb des Vertragsgebiets erhält, akzeptiert er diese Bestellung nicht automatisch und benachrichtigt Alliantist Limited umgehend, um eine angemessene Lösung zu finden.

2.3 Lizenzbeschränkungen. Der Partner erkennt an, dass Alliantist Products & Services

und ihre Struktur, ihr Design und ihre Organisation, ihr Quellcode und ihr Liefermodell stellen wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Alliantist Limited dar.

Dementsprechend verpflichtet sich der Partner, Folgendes nicht zu tun:

(a) die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist zu modifizieren, anzupassen, zu ändern, zu übersetzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen;

(b) die Produkte von Alliantist Limited mit anderer Software oder Dienstleistungen zusammenführen (sofern im Rahmen eines integrierten Angebots nichts anderes schriftlich vereinbart wurde);

(c) den Quellcode für die Alliantist-Produkte und -Dienste zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, ihn abzuleiten;

(d) einem Endkunden wissentlich gestatten, das Vorstehende zu tun; oder

(e) die Alliantist-Produkte und -Dienste für die Bereitstellung anderer Dienste als der Managed Services zum Nutzen Dritter nutzen.

Der Partner und die Endkunden dürfen Eigentumsrechtshinweise (einschließlich Urheberrechtshinweise) von Alliantist Limited auf oder innerhalb der Alliantist-Produkte und -Dienste und der Dokumentation, sofern vorhanden, in keiner Weise entfernen, ändern oder verdecken.

Bestehende und zukünftige weltweite Rechte an geistigem Eigentum daran und im Zusammenhang damit sind das ausschließliche Eigentum von Alliantist Limited. Alle Rechte an den Produkten und Dienstleistungen von Alliantist, den Marken von Alliantist Limited und der Dokumentation, die dem Partner in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Alliantist Limited vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine stillschweigende, stillschweigende oder anderweitige Gewährung einer Lizenz unter den geistigen Eigentumsrechten von Alliantist Limited dar. Der Partner wird sich nach besten Kräften bemühen, Alliantist Limited beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited an den Produkten und Dienstleistungen von Alliantist zu unterstützen. Der Partner wird bei allen Maßnahmen oder Verfahren zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited an den Produkten und Dienstleistungen von Alliantist uneingeschränkt mit Alliantist Limited zusammenarbeiten. Der Partner wird Alliantist Limited unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited bekannt wird.

2.4 Unterstützung.

      • Alliantist leistet Support für den Partner nur in englischer Sprache und während der Arbeitszeiten im Vereinigten Königreich vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der pünktlichen Zahlung der Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen und der Lieferung gemäß den in der ISMS.online-Supportrichtlinie dargelegten Standards.
      • Alliantist kann dem Partner und den Endkunden Produkte und Dienstleistungen sowie den damit verbundenen Support zurückziehen, wenn die Zahlung nicht gemäß dem vereinbarten Zahlungsprofil eingeht.

2.5 Warenzeichen Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Alliantist Limited dem Partner eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung der Alliantist Limited-Marken ausschließlich im Zusammenhang mit der Vermarktung der Managed Services im Gebiet. Alliantist Limited gewährt keine anderen Rechte an den Alliantist Limited-Marken als die ausdrücklich in diesem Abschnitt 2.5 gewährten. Der Partner erkennt das ausschließliche Eigentum von Alliantist Limited an den Alliantist Limited-Marken an. Der Partner verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Eigentum unvereinbar sind, und auf Verlangen und Kosten von Alliantist Limited bei allen Maßnahmen zu kooperieren, die Alliantist Limited für notwendig oder wünschenswert erachtet, um die ausschließlichen Rechte von Alliantist Limited an den Alliantist Limited-Marken zu begründen oder zu wahren. Der Partner wird keine Marken oder Handelsnamen annehmen, nutzen oder zu registrieren versuchen, die den Marken von Alliantist Limited zum Verwechseln ähnlich sind oder auf eine Art und Weise eine Kombination von Marken mit den Marken von Alliantist Limited bilden. Zur Klarstellung: Der Partner ist ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Alliantist Limited nicht berechtigt, „Alliantist Limited“ oder „ISMS.online“ oder ähnliche Versionen in die Domainnamen des Partners zu integrieren. Der Partner wird die Alliantist Limited-Marken in Übereinstimmung mit den Richtlinien verwenden, die Alliantist Limited dem Partner von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kann. Auf Verlangen von Alliantist Limited wird der Partner die Nutzung der Alliantist Limited-Marken unverzüglich ändern oder einstellen.

2.6 Eigentum an Alliantist Limited-Produkten. Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen, Alliantist Limited-Marken und -Dokumentation sowie alle bestehenden und zukünftigen weltweiten Rechte an geistigem Eigentum daran und im Zusammenhang damit sind das ausschließliche Eigentum von Alliantist Limited. Alle Rechte an den Produkten und Dienstleistungen von Alliantist, den Marken von Alliantist Limited und der Dokumentation, die dem Partner in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Alliantist Limited vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine stillschweigende, stillschweigende oder anderweitige Gewährung einer Lizenz unter einem der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited dar

Eigentumsrechte. Der Partner wird sich nach besten Kräften bemühen, Alliantist Limited beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited an den Produkten von Alliantist Limited zu unterstützen. Der Partner wird bei allen Maßnahmen oder Verfahren zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited an den Produkten von Alliantist Limited uneingeschränkt mit Alliantist Limited zusammenarbeiten. Der Partner wird Alliantist Limited unverzüglich benachrichtigen, wenn MSP Kenntnis von einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Alliantist Limited erhält.

2.7 Rechte vorbehalten. Ohne Einschränkung und ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Alliantist Limited nach alleinigem Ermessen von Alliantist Limited weiterhin das Recht, ohne dass daraus eine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Partner entsteht:

(a) die Produkte von Alliantist Limited im Gebiet vertreiben;

(b) einen weltweiten oder territorialen Managed-Service-Provider-Vertrag mit einem anderen Unternehmen im Gebiet abschließen; Und

(c) anderen Unternehmen das Recht gewähren, die Alliantist-Produkte, -Dienste und -Dokumentation im Rahmen der Bereitstellung von Managed Services für ihre eigenen Endkunden weltweit oder in einem beliebigen Gebiet, einschließlich innerhalb des Gebiets, zu nutzen.

      1. AKTUALISIERUNG. Der Partner wird bei der Bereitstellung von Managed Services die neueste Version der Alliantist-Produkte und -Dienste nutzen.
      1. BERICHTE UND AUFZEICHNUNGEN.

4.1 Berichte und Aufzeichnungen. Zu jeder Zeit während der Laufzeit und für mindestens ein (1) Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien vollständige und genaue Aufzeichnungen aller Daten führen, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit der Partner die Einhaltung dieser Vereinbarung nachweisen kann.

4.2 Audits. Alliantist Limited hat das Recht, auf eigene Kosten und nicht öfter als jährlich, es sei denn, es stellt bei früheren Prüfungen Fehler fest, nach schriftlicher Ankündigung von fünfzehn (15) Werktagen und während der normalen Geschäftszeiten des Partners jeden Teil davon zu prüfen und zu prüfen Bücher und Aufzeichnungen des Partners, die für die Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner relevant sind. Für den Fall, dass eine wesentliche Unterbewertung (fünf Prozent (5 %) oder mehr) der im Zusammenhang mit der Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen hierunter fälligen Zahlungen festgestellt wird, zusätzlich zur Rückerstattung der zu niedrigen Beträge in Höhe von 110 % des erwarteten Verkaufspreises, Der Partner übernimmt auch die angemessenen Kosten der Prüfung durch Alliantist Limited.

      1. Sonstige Pflichten des Partners

5.1 Markenbildung. Der Partner verwendet die Alliantist Limited-Marken zur Kennzeichnung der Alliantist-Produkte und -Dienste bei der Bereitstellung der Managed Services und in allen Materialien, die zur Vermarktung und Förderung der Managed Services in einer für Alliantist Limited akzeptablen Weise und vorbehaltlich der Einschränkungen und Anforderungen in verwendet werden Klausel 2.5. Der Partner führt seine Geschäfte jederzeit in einer Weise, die sich positiv auf die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist sowie den guten Namen, den guten Willen und den Ruf von Alliantist Limited auswirkt.

5.2 Werbung. Alliantist Limited und der Partner kommunizieren und kooperieren in Bezug auf Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf diese Vereinbarung und ihre Beziehung und holen jeweils die schriftliche Zustimmung des anderen ein, bevor sie Werbung oder Werbung veröffentlichen oder veröffentlichen.

5.3 Einhaltung von Gesetzen. Der Partner wird bei der Erfüllung dieses Vertrages jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere alle Gesetze zum Schutz des Endkunden Informationen und/oder persönlich Daten, die der Partner im Rahmen seiner Bereitstellung von Managed Services erfasst.

      1. Vertraulichkeit

6.1 vertrauliche Informationen. Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass jede Partei als Ergebnis der Verhandlung, des Abschlusses und der Durchführung dieser Vereinbarung Zugang zu bestimmten Informationen über das Geschäft der anderen Partei und ihrer Lieferanten hat und haben wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, technische, Marketing- und Vertriebsinformationen , Finanz-, Mitarbeiter-, Planungs- und andere vertrauliche oder geschützte Informationen sowie Informationen, von denen die empfangende Partei wusste oder unter den gegebenen Umständen hätte wissen müssen, dass sie von der offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt betrachtet wurden („Vertrauliche Informationen“). Jede Partei versteht und stimmt auch zu, dass der Missbrauch und/oder die Offenlegung dieser Informationen das Geschäft der anderen Partei beeinträchtigen könnte. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke dieser Vereinbarung und nur in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang verwendet und reproduziert und die Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei bei Bedarf auf ihre Mitarbeiter oder Vertreter beschränkt die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu kennen und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Ungeachtet des Vorstehenden stellt es keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, wenn eine der Parteien vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, soweit sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, im Rahmen einer gerichtlichen oder anderen staatlichen Untersuchung oder eines Verfahrens, sofern die andere Partei dies getan hat eine vorherige schriftliche Mitteilung erhalten, um dieser anderen Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, Einwände gegen die gerichtliche oder behördliche Offenlegungspflicht zu erheben. Die Bestimmungen hierzu Abschnitt 6 überdauert den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung. Jede Partei erkennt diesen Verstoß an und stimmt diesem zu Abschnitt 6.1 wird der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen, und der Gesamtbetrag des finanziellen Schadensersatzes für etwaige Verletzungen dieser nicht verletzenden Partei kann nicht berechnet werden und stellt daher keinen angemessenen Rechtsbehelf dar. Dementsprechend kann die nicht verletzende Partei: (a) einen vorübergehenden und dauerhaften Unterlassungsanspruch gegen die andere Partei geltend machen; oder (b) alle anderen Rechte auszuüben und alle anderen Rechtsbehelfe zu suchen, auf die diese nicht verletzende Partei gesetzlich, nach Billigkeitsrecht und im Rahmen dieser Vereinbarung bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt Anspruch haben könnte.

6.2 Rückgabe vertraulicher Informationen. Beide Parteien werden der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei in materieller Form zurückgeben, insbesondere alle Kopien davon sowie Fotos, Videobänder, Ausdrucke, Notizen und Arbeitspapiere, die ihr im Zusammenhang damit zur Verfügung gestellt wurden, einschließlich aller dieser Gegenstände, Materialien und Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person befinden, der der Zugriff auf die vertraulichen Informationen gestattet ist; vorausgesetztaber, dass die empfangende Partei gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung berechtigt ist, die vertraulichen Informationen oder Kopien davon in dem Umfang aufzubewahren, der durch geltendes Recht oder Vorschriften erforderlich ist, um den Umfang der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die offenlegende Partei festzustellen oder soweit diese vertraulichen Informationen gemäß den automatischen Archivierungs- und Sicherungsverfahren der empfangenden Partei in Bezug auf elektronische Dateien aufbewahrt werden. Alternativ bestätigt jede Partei in einem von einem bevollmächtigten Beamten oder Vertreter unterzeichneten Schreiben, dass die oben genannten Gegenstände nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung vernichtet und auf sichere Weise entsorgt wurden.

      1. GEWÄHRLEISTUNGEN

7.1 Gewährleistungen beider Parteien. Jede Partei garantiert, dass sie über die volle Macht und Befugnis verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen und auszuführen, und dass die Person, die diese Vereinbarung im Namen dieser Partei unterzeichnet, ordnungsgemäß autorisiert und befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

7.2 Garantien von Alliantist Limited. Alliantist Limited garantiert, dass die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist bei bestimmungsgemäßer Verwendung gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren. Alliantist Limited wird dies auf eigene Kosten und als alleinige Verpflichtung sowie als ausschließliches Rechtsmittel des Partners bei Verstößen dagegen tun Abschnitt 7.2, unternehmen Sie wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um reproduzierbare Fehler in den Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen zu korrigieren, die Alliantist Limited vom Partner gemeldet wurden.

7.3 Gewährleistungsausschluss. DIE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN ABSCHNITT 7.2 ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN VON ALLIANTIST LIMITED IN BEZUG AUF ALLIANTIST-PRODUKTE & -DIENSTLEISTUNGEN ODER -DOKUMENTATION, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, UND ALLIANTIST LIMITED SCHLIESST HIERMIT IM NAMEN VON SICH UND SEINEN LIEFERANTEN JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. ALLIANTIST LIMITED GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER ALLIANTIST LIMITED-PRODUKTE FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN, VIRENFREI ODER SICHER IST. Der Partner erkennt an, dass er sich auf keine anderen Garantien als die ausdrücklichen Garantien in dieser Vereinbarung verlassen hat.

7.4 Gewährleistungen des Partners. Der Partner wird keine falschen oder irreführenden Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf die Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen abgeben oder veröffentlichen, die mit den von Alliantist Limited in Bezug auf die Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen abgegebenen Garantien unvereinbar sind.

      1. SCHADENSERKLÄRUNG. Alliantist Limited entschädigt, verteidigt und hält den Partner von allen Klagen Dritter frei, sofern die Klage auf der Behauptung beruht, dass die Produkte und Dienstleistungen von Alliantist Urheberrechte verletzen oder dass die Marken von Alliantist Limited bei bestimmungsgemäßer Verwendung verletzt werden mit dieser Vereinbarung Markenrechte Dritter verletzen, und Alliantist Limited wird die dem Partner in einem solchen Verfahren endgültig zugesprochenen Kosten und Schadensersatzzahlungen leisten, die speziell auf einen solchen Anspruch zurückzuführen sind, oder die Kosten und Schadensersatzzahlungen, die in einer finanziellen Einigung vereinbart wurden Aktion. Die vorstehenden Verpflichtungen setzen voraus, dass der Partner Alliantist Limited unverzüglich schriftlich über eine solche Maßnahme informiert, dass der Partner Alliantist Limited die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen diese Klage und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt und dass der MSP kooperiert und auf angemessene Anfrage und Kosten von Alliantist Limited dabei behilflich ist solche Verteidigung. Wenn Alliantist Products & Services oder eine der Alliantist Limited-Marken Gegenstand einer Verletzungsklage gegen Alliantist Limited werden oder nach Ansicht von Alliantist Limited wahrscheinlich werden werden

wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (a) dem Partner das Recht verschaffen, die dem Partner in dieser Vereinbarung lizenzierten Rechte weiterhin auszuüben; (b) die Alliantist-Produkte und -Dienstleistungen oder die Alliantist Limited-Marken so zu ersetzen oder zu ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen; oder (c) diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Partner kündigen, vorbehaltlich Abschnitt 11.3. Ungeachtet des Vorstehenden ist Alliantist Limited hieraus nicht verpflichtet Abschnitt 9 oder anderweitig in Bezug auf jegliche Verletzungsklage basierend auf: (i) einer unbefugten Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Alliantist-Produkte und -Dienste durch den Partner oder einen der Endkunden des Partners; (ii) jede Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht von Alliantist Limited bereitgestellt werden; (iii) jede Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung einer Version der Alliantist-Produkte und -Dienste mit Ausnahme der aktuellsten Version, die dem Partner zur Verfügung gestellt wurde; oder (iv) jede Änderung der Alliantist-Produkte und -Dienste durch eine andere Person als Alliantist Limited. DIESER ABSCHNITT 8 STELLT DIE GESAMTE HAFTUNG VON ALLIANTIST LIMITED UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES PARTNERS FÜR VERLETZUNGSANSPRÜCHE UND -KLAGEN FEST.

      1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN DES PARTNERS GEMÄSS ABSCHNITT 2, 6 UND 11.1 HAFTET KEINE PARTEIEN IN KEINEM FALL FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON DATEN UND ENTGANGENEN GEWINNEN, DIE SICH AUS ODER ZUSAMMENHANG ENTSTEHEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE HAFTUNG AUS EINEM VERTRAG, EINER unerlaubten Handlung, einer Gefährdungshaftung, einer GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG ODER ANDEREM ENTSTEHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN DER PARTNER GEMÄSS ABSCHNITT 2, 6 UND 11.1 IST DIE GESAMTHAFTUNG FÜR DIREKTE SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG AUF DIE VOM PARTNER GEZAHLTEN GESAMTGEBÜHREN FÜR DIE BESTIMMTEN ENDKUNDEN FÜR DIE NUTZUNG VON ALLIANTIST LIMITED BESCHRÄNKT PRODUKTE WÄHREND DER SECHS (6) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS(EN), DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHRT. Die vorstehenden Beschränkungen sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar, gelten jedoch nicht für betrügerische Falschdarstellungen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Lieferanten von Alliantist Limited im Rahmen oder infolge dieser Vereinbarung keinerlei Haftung übernehmen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig von den in dieser Vereinbarung dargelegten ausschließlichen Rechtsmitteln bei Verletzung der Gewährleistung.
      1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

10.1 Laufzeit. Sofern nicht früher gem. gekündigt Abschnitt 10.2Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft für einen Zeitraum von einem (1) Jahr. Diese Vereinbarung verlängert sich dann automatisch um ein Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt ihre Kündigungsabsicht mindestens neunzig (90) Tage vor Beginn der Verlängerungsfrist schriftlich mit. Alliantist Limited hat jederzeit das Recht, diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen schriftlich gegenüber dem Partner zu kündigen.

10.2 Materialverstoß. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei unter Angabe der Art des Verstoßes behebt Verstoß mit angemessener Genauigkeit. Die Nichtzahlung der Gebühren bei Fälligkeit stellt einen wesentlichen Verstoß dar.

10.3 Auswirkungen der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund fallen alle Lizenzen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Nutzungslizenz und die damit verbundenen Rechte, die dem Partner gewährt wurden, unverzüglich an Alliantist Limited zurück, und der Partner muss jede weitere Nutzung der Marken von Alliantist Limited und aller anderen unverzüglich einstellen weitere Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Partner weiterhin Managed Services gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung für den Rest der mit jeder Bestellung des Partners für Endkunden verbundenen Laufzeit bereitstellen. Ungeachtet aller anderen Abschnitte dieser Vereinbarung gelten die Bestimmungen von Abschnitte 12.22.32.52.667.3910.3 und 11 überdauert die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.

      1. ALLGEMEIN

11.1 Export- und Importgesetze. Der Partner wird bei der Nutzung der Alliantist-Produkte und -Dienste alle geltenden Export- und Importkontrollgesetze und -vorschriften einhalten. Der Partner verteidigt, entschädigt und hält Alliantist Limited von allen Bußgeldern, Strafen, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die Alliantist Limited infolge eines Verstoßes gegen solche Gesetze oder Vorschriften durch den Partner oder einen seiner Partner entstehen Agenten oder Mitarbeiter.

11.2 Aufgaben. Der Partner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Alliantist Limited weder kraft Gesetzes noch auf andere Weise seine Rechte aus dieser Vereinbarung (einschließlich seiner Lizenzen in Bezug auf die Produkte von Alliantist Limited) an Dritte abtreten oder übertragen. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist ungültig und wirkungslos. Alliantist Limited kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung kraft Gesetzes oder auf andere Weise abtreten oder übertragen oder seine Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte delegieren.

11.3 Hinweise. Alle Mitteilungen, Zustimmungen und Genehmigungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen per E-Mail an den benannten Account Manager oder per Einschreiben oder Einschreiben an die andere Partei an der Handelsadresse zugestellt und bestätigt werden und werden nach Erhalt oder nach Ablauf von drei (3) Werktagen wirksam nach Bestätigung durch den Account Manager, je nachdem, was früher eintritt. Jede Partei kann ihre Adresse ändern, indem sie der anderen Partei die neue Adresse mitteilt.

11.4 StreitigkeitenGeltendes Recht und Sprache. Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Beide Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass sie gemeinsam versuchen werden, etwaige Streitigkeiten zunächst gemeinsam und dann bei Bedarf durch Streitbeilegung, Mediation und Treffen außerhalb des Gerichtsverfahrens zu lösen. Danach haben die Gerichte Englands die nicht ausschließliche Zuständigkeit für die Behandlung entstehender Streitigkeiten aus oder über diese Vereinbarung.

11.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung geändert und ausgelegt, um die Ziele dieser Bestimmung im größtmöglichen Umfang nach geltendem Recht zu erreichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

11.6 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original betrachtet wird, die jedoch alle zusammen dasselbe Dokument darstellen.

11.7 Höhere Gewalt. Eine Verzögerung bei der Erfüllung von Pflichten oder Verpflichtungen einer der Parteien (mit Ausnahme der Zahlung geschuldeter Gelder) gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, wenn diese Verzögerung durch einen Arbeitskampf, Materialmangel, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung usw. verursacht wird. oder ein anderes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt, vorausgesetzt, dass diese Partei unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternimmt, um die andere Partei über die Umstände zu informieren, die die Verzögerung verursacht haben, und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

11.8 Unabhängige Auftragnehmer. Die Beziehung des Partners zu Alliantist Limited ist die eines unabhängigen Auftragnehmers, und keine der Parteien ist ein Vertreter oder rechtlicher Partner der anderen. Der Partner ist nicht befugt, im Namen von Alliantist Limited zu handeln, außer durch die Bereitstellung von Managed Services mit Alliantist-Produkten und -Dienstleistungen auf der Grundlage spezifischer Aufträge, und wird dies auch gegenüber Dritten nicht vertreten.

11.9 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die anwendbare Endkunden-Lizenzvereinbarung von Alliantist Limited, die ISMS.online-Supportrichtlinie, das Preis- und Zahlungsmodell und die Bedingungen des ISMS.online-Partnerprogramms stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Absprachen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich. Ungeachtet des Vorstehenden haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen in den entsprechenden Endkundenverträgen von Alliantist Limited. Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden. Die Bedingungen einer Bestellung oder eines ähnlichen Dokuments, das der Partner an Alliantist Limited übermittelt, haben keine Wirkung.

Versionsnummer: 1.2
Letzte Aktualisierung: 04 / 04 / 2018
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner“ werden derzeit überprüft DSGVO und das sich weiterentwickelnde ISMS.online-Partnerprogramm.

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