DSGVO Artikel 14 konzentriert sich auf die Grundsätze der Transparenz bei indirekter Erhebung von Daten – z. B. von Dritten. Unter solchen Umständen müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung oder unmittelbar danach Informationen bereitstellen.
In der gesamten technischen Anwendung hält sich Artikel 14 im Großen und Ganzen an die in Artikel 13 enthaltenen Maßnahmen, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied – der Verpflichtung, offenzulegen, woher die Daten stammen und ob sie aus einer „öffentlich zugänglichen Quelle“ stammen.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, wann der Verantwortliche die betroffene Person darüber informiert, dass die Daten erfasst wurden. Artikel 13 befasst sich mit der direkten Erhebung – die eine sofortige Kommunikation mit der betroffenen Person erfordert –, während Artikel 14 (indirekte Erhebung) einen kurzen Zeitraum vorsieht, bevor die betroffenen Personen informiert werden.
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Organisationen müssen nach der Erfassung der Daten der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
Zusätzlich zu den oben genannten Informationen muss die Organisation auch Folgendes bereitstellen:
Dieser Abschnitt verweist auf die Artikel 14 (1)(a), 14 (1)(b), 14 (1)(c), 14 (1)(d), 14 (1)(e), 14 (1)( f), 14 (2)(b), 14 (2)(e), 14 (2)(f), 14 (3)(a), 14 (3)(b), 14 (3)(c) , 14 (4), 14 (5)(a), 14 (5)(b), 14 (5)(c), 14 (5)(d)
Siehe ISO 27701 Abschnitt 7.3.2 Anleitung in Artikel 13.
Siehe ISO 27701 Abschnitt 7.3.4 Anleitung in Artikel 13.
Siehe ISO 27701 Abschnitt 7.3.5 Anleitung in Artikel 13.
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Siehe ISO 27701 Abschnitt 7.3.6 Anleitung in Artikel 13.
Siehe ISO 27701 Abschnitt 7.3.10 Anleitung in Artikel 13.
Siehe ISO 27701 Abschnitt 7.4.7 Anleitung in Artikel 13.
DSGVO-Artikel | ISO 27701-Klausel | Unterstützende Klauseln der ISO 27701 |
---|---|---|
EU-DSGVO Artikel 14 (1)(a) bis (5)(d) | ISO 27701 7.3.2 | Andere |
EU-DSGVO Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d | ISO 27701 7.3.4 | Andere |
EU-DSGVO Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c | ISO 27701 7.3.5 | Andere |
EU-DSGVO Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c | ISO 27701 7.3.6 | ISO 27701 7.3.7 |
EU-DSGVO Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe g | ISO 27701 7.3.10 | Andere |
EU-DSGVO Artikel 14 (2)(a) | ISO 27701 7.4.7 | Andere |
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