Zum Inhalt

Artikel 16 der DSGVO verstehen: Das Recht auf Berichtigung erklärt

Auf einer grundlegenden Ebene, Datenschutz Artikel 16 gibt betroffenen Personen die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten zu „berichtigen“ (zu ändern).

Im Hinblick auf die Verpflichtungen der Organisation bezieht sich „Berichtigung“ auf das Recht einer Person, sicherzustellen, dass alle über sie gespeicherten Daten korrekt sind, und dass etwaige Ungenauigkeiten entsprechend behandelt werden.

Da es sich bei Artikel 16 um rechtliche Konzepte und nicht um betriebliche Angelegenheiten handelt, ist er in keinen ISO-bezogenen Unterabschnitten oder Kontrollen enthalten.

DSGVO Artikel 16 Gesetzestext

Britische DSGVO-Version

Recht auf Richtigstellung

Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen

EU-DSGVO-Version

Recht auf Richtigstellung

Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen




ISMS.online unterstützt über 100 Standards und Vorschriften und bietet Ihnen eine einzige Plattform für alle Ihre Compliance-Anforderungen.

ISMS.online unterstützt über 100 Standards und Vorschriften und bietet Ihnen eine einzige Plattform für alle Ihre Compliance-Anforderungen.




Technischer Kommentar

Die zu einem Thema gespeicherten Daten spiegeln die Person sowohl als Privatperson als auch als Verbraucher wider.

Einzelpersonen legen aus mehreren Gründen großen Wert auf PII, nicht zuletzt aufgrund der Rolle, die solche Daten bei der Information über Entscheidungen Dritter (z. B. Kreditauskunfteien, Banken und Regierungsorganisationen) spielen, die sich direkt auf sie auswirken das Leben eines Menschen.

Daher können falsche Daten ein ernstes Risiko darstellen, das eine Person daran hindert, die gleichen Freiheiten und Privilegien zu genießen, die sie hätten, wenn diese Daten zu 100 % korrekt wären.

Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten

Die DSGVO-Gesetzgebung bietet keine konkrete Beschreibung dessen, was als „ungenau“ bezeichnet werden kann. Im Allgemeinen bedeutet dies jedoch, dass die in den Daten einer Person enthaltenen Fakten nicht der Realität entsprechen.

Recht auf Berichtigung unvollständiger Daten

Unvollständige personenbezogene Daten sind ein schwer zu definierender Begriff. Daten können für einen bestimmten Zweck als „vollständig“ gelten, für einen anderen Zweck jedoch als „unvollständig“. Daher sind Organisationen nur dazu verpflichtet, Datensätze zu berichtigen, die für den angegebenen Zweck unvollständig sind.

Wie ISMS.online hilft

Unser vorkonfiguriertes Tool zur Aufzeichnung von Verarbeitungsaktivitäten erleichtert die Aufzeichnung und Überprüfung von Daten sowie das Hinzufügen von Details zu Ihrer Organisation. Wir bieten benutzerfreundliche Vorlagen für die Aufzeichnung von Datenschutz- und berechtigten Interessenbewertungen.

Es ist wichtig zu zeigen, wie gut Sie Anfragen zu den Rechten betroffener Personen (Data Subject Rights Requests, DRR) verwalten. Unser sicherer DRR-Bereich hält alles an einem Ort und bietet automatisierte Berichte und Einblicke.

Ganz gleich, ob Sie auf das Schlimmste vorbereitet sind oder nicht: Wir machen es Ihnen leicht, jeden Vorfall zu planen, zu kommunizieren, zu dokumentieren und daraus zu lernen. Erfahren Sie mehr von eine Demo buchen.


John Whiting

John ist Leiter Produktmarketing bei ISMS.online. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Arbeit in Startups und im Technologiebereich widmet sich John der Gestaltung überzeugender Narrative rund um unsere Angebote bei ISMS.online und stellt sicher, dass wir mit der sich ständig weiterentwickelnden Informationssicherheitslandschaft auf dem Laufenden bleiben.

Wir sind führend auf unserem Gebiet

4 / 5 Sterne
Benutzer lieben uns
Leiter – Winter 2026
Regionalleiter – Winter 2026 (Großbritannien)
Regionalleiter – Winter 2026 EU
Regionalleiter – Winter 2026, Mittelstand EU
Regionalleiter – Winter 2026 EMEA
Regionalleiter – Winter 2026, Mittelstand EMEA

„ISMS.Online, herausragendes Tool zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften“

— Jim M.

„Macht externe Audits zum Kinderspiel und verknüpft alle Aspekte Ihres ISMS nahtlos miteinander“

— Karen C.

„Innovative Lösung zur Verwaltung von ISO- und anderen Akkreditierungen“

— Ben H.

Machen Sie eine virtuelle Tour

Starten Sie jetzt Ihre kostenlose 2-minütige interaktive Demo und sehen Sie
ISMS.online im Einsatz!

Plattform-Dashboard voll auf Mint

Bereit, um loszulegen?