So weisen Sie die Einhaltung von Artikel 29 der DSGVO nach

Verarbeitung unter der Autorität des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters

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DSGVO Artikel 29 schreibt vor, dass Organisationen Daten nur auf Anweisung verarbeiten dürfen, es sei denn, eine gesetzliche Behörde verpflichtet sie dazu, etwas anderes zu tun.

DSGVO Artikel 29 Gesetzestext

EU-DSGVO-Version

Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter und alle unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters handelnden Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, dürfen diese Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dies ist nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich.

Britische DSGVO-Version

Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter und alle unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters handelnden Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, dürfen diese Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dies ist nach innerstaatlichem Recht erforderlich.

ISO 27701 Abschnitt 8.2.2 (Zwecke der Organisation) und EU-DSGVO Artikel 29

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte von Beginn an ausschließlich nach den Weisungen des Kunden erfolgen.

Verträge sollten SLAs in Bezug auf gemeinsame Ziele und alle damit verbundenen Zeitrahmen enthalten, innerhalb derer sie abgeschlossen werden müssen.

Organisationen sollten ihr Recht anerkennen, die verschiedenen Methoden zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu wählen, die rechtmäßig das erreichen, was der Kunde sucht, ohne jedoch detaillierte Genehmigungen dafür einholen zu müssen, wie die Organisation auf technischer Ebene vorgeht.

Index der verknüpften EU-DSGVO-Artikel und ISO 27701-Klauseln

DSGVO-ArtikelISO 27701-KlauselUnterstützende Klauseln der ISO 27701
EU-DSGVO Artikel 29ISO 27701 8.2.2Andere

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