Zum Inhalt

Wichtige Grundsätze des Artikels 44 der DSGVO und ihre Anwendung

Der Datenschutz Artikel 44: Jede Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (oder eine andere internationale Organisation) kann nur erfolgen, wenn die in diesem Artikel und in allen anderen Bestimmungen der DSGVO festgelegten Bedingungen eingehalten werden

DSGVO Artikel 44 Gesetzestext

EU-DSGVO-Version

Allgemeine Grundsätze für Übertragungen

  • Eine Übermittlung personenbezogener Daten, die sich in der Verarbeitung befinden oder nach der Übermittlung zur Verarbeitung bestimmt sind, in ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nur, wenn vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung die in diesem Kapitel festgelegten Bedingungen eingehalten werden durch den Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, einschließlich der Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem Drittland oder einer internationalen Organisation in ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung garantierte Schutzniveau natürlicher Personen nicht beeinträchtigt wird.

Britische DSGVO-Version

Allgemeine Grundsätze für Übertragungen

  • Eine Übermittlung personenbezogener Daten, die sich in der Verarbeitung befinden oder nach der Übermittlung zur Verarbeitung bestimmt sind, in ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nur, wenn vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung die in diesem Kapitel festgelegten Bedingungen eingehalten werden durch den Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, einschließlich der Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem Drittland oder einer internationalen Organisation in ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung garantierte Schutzniveau natürlicher Personen nicht beeinträchtigt wird.



ISMS.online unterstützt über 100 Standards und Vorschriften und bietet Ihnen eine einzige Plattform für alle Ihre Compliance-Anforderungen.

ISMS.online unterstützt über 100 Standards und Vorschriften und bietet Ihnen eine einzige Plattform für alle Ihre Compliance-Anforderungen.




Technischer Kommentar

Artikel 44 der DSGVO befasst sich mit Übermittlungen an andere Länder oder Organisationen in drei Schlüsselbereichen:

  1. „Weiterübermittlungen“ – Übermittlungen personenbezogener Daten von einem Drittland oder einer internationalen Organisation in ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation.
  2. Gesamte DSGVO-Konformität der Übermittlung personenbezogener Daten.
  3. Ein garantiertes Schutzniveau für eingebürgerte Bürger.

ISO 27701 Klausel 7.5.1 (Identifizieren Sie die Grundlage für die PII-Übertragung zwischen Gerichtsbarkeiten) und DSGVO Artikel 44

Die regionalen behördlichen und rechtlichen Vorschriften variieren je nachdem, woher die Daten stammen und wohin sie übertragen werden.

Organisationen sollten alle relevanten Gesetze, Rahmenwerke und Vorschriften berücksichtigen, wann immer sie Daten zwischen Gerichtsbarkeiten übertragen müssen, einschließlich der Nutzung einer benannten Aufsichtsbehörde.

Index der verknüpften EU-DSGVO-Artikel und ISO 27701-Klauseln

DSGVO-Artikel ISO 27701-Klausel Unterstützende Klauseln der ISO 27701
EU-DSGVO Artikel 44 ISO 27701 7.5.1 Keine Präsentation

Wie ISMS.online hilft

Da es sich um eine der strengsten Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen der Welt handelt, drohen bei Verstößen gegen die DSGVO erhebliche Bußgelder. Aber hier sind die guten Nachrichten. Mit ISMS.online können Sie ganz einfach ein Datenschutzniveau nachweisen, das über „angemessen“ hinausgeht, und das alles an einem sicheren, immer verfügbaren Ort.

Die ISMS.online-Plattform umfasst integrierte Anleitungen für jeden Schritt, kombiniert mit unserem Implementierungsansatz „Übernehmen, anpassen, hinzufügen“, sodass der Nachweis Ihrer DSGVO-Konformität wesentlich einfacher ist. Darüber hinaus steht Ihnen eine Vielzahl zeitsparender Tools zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr von Buchung einer kurzen Demo.


David Holloway

, Chief Marketing Officer

David Holloway ist Chief Marketing Officer bei ISMS.online und verfügt über mehr als vier Jahre Erfahrung in den Bereichen Compliance und Informationssicherheit. Als Teil des Führungsteams konzentriert sich David darauf, Unternehmen dabei zu unterstützen, sich sicher in komplexen regulatorischen Umgebungen zurechtzufinden und Strategien zu entwickeln, die Geschäftsziele mit wirkungsvollen Lösungen in Einklang bringen. Er ist außerdem Co-Moderator des Podcasts „Phishing For Trouble“, in dem er sich mit spektakulären Cybersicherheitsvorfällen befasst und wertvolle Erkenntnisse vermittelt, die Unternehmen dabei helfen, ihre Sicherheits- und Compliance-Praktiken zu stärken.

Wir sind führend auf unserem Gebiet

4 / 5 Sterne
Benutzer lieben uns
Leiter – Winter 2026
Regionalleiter – Winter 2026 (Großbritannien)
Regionalleiter – Winter 2026 EU
Regionalleiter – Winter 2026, Mittelstand EU
Regionalleiter – Winter 2026 EMEA
Regionalleiter – Winter 2026, Mittelstand EMEA

„ISMS.Online, herausragendes Tool zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften“

— Jim M.

„Macht externe Audits zum Kinderspiel und verknüpft alle Aspekte Ihres ISMS nahtlos miteinander“

— Karen C.

„Innovative Lösung zur Verwaltung von ISO- und anderen Akkreditierungen“

— Ben H.

Machen Sie eine virtuelle Tour

Starten Sie jetzt Ihre kostenlose 2-minütige interaktive Demo und sehen Sie
ISMS.online im Einsatz!

Plattform-Dashboard voll auf Mint

Bereit, um loszulegen?