- Weitere Informationen finden Sie auch in den ISO 27002:2022 Kontrolle 5.12 .
- Weitere Informationen finden Sie auch in den ISO 27001:2013 Anhang A 8.2.1 .
Aufbau eines stärkeren ISMS mit Informationsklassifizierung – ISO 27001:2022 Anhang A 5.12
Die Klassifizierung von Informationen ist ein grundlegender Prozess, der es Organisationen ermöglicht, ihre Informationsbestände auf der Grundlage ihres erforderlichen Schutzniveaus in relevante Kategorien zu gruppieren.
Laut ISO 27001:2022 In Anhang A 5.1.2 müssen Informationen anhand verschiedener Faktoren klassifiziert werden, darunter gesetzliche Anforderungen, Wert, Kritikalität und Empfindlichkeit gegenüber unbefugter Offenlegung oder Änderung. Diese Klassifizierung sollte so gestaltet sein, dass sie die einzigartige Geschäftstätigkeit der Organisation widerspiegelt, ohne sie zu behindern oder zu erschweren.
Beispielsweise müssen Informationen, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, entsprechend gekennzeichnet werden, während vertrauliche oder wirtschaftlich sensible Daten mit einer Kennzeichnung versehen werden müssen höheres Maß an Sicherheit. Es ist wichtig zu beachten, dass die Klassifizierung von Informationen zu den wichtigsten Kontrollen in Anhang A zählt Stellen Sie sicher, dass die Vermögenswerte der Organisation geschützt sind.
Zweck von ISO 27001:2022 Anhang A 5.12
Anhang A Kontrolle 5.12 ist eine vorbeugende Kontrolle ermöglicht es Organisationen, Risiken zu erkennen durch die Bestimmung des angemessenen Schutzniveaus für jedes Informationsgut auf der Grundlage seiner Bedeutung und Sensibilität.
In den ergänzenden Leitlinien warnt Anhang A Control 5.12 ausdrücklich vor der Über- oder Unterklassifizierung von Informationen. Organisationen müssen die Anforderungen an Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität berücksichtigen, wenn sie Assets ihren jeweiligen Kategorien zuordnen. Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass das Klassifizierungsschema den geschäftlichen Informationsbedarf und die Sicherheitsanforderungen für jede Informationskategorie in Einklang bringt.
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Eigentum an Anlage A 5.12
Während es wichtig ist, im gesamten Unternehmen ein Klassifizierungsschema für Informationsressourcen zu etablieren, liegt es letztendlich in der Verantwortung der Asset-Eigentümer, sicherzustellen, dass es korrekt umgesetzt wird.
Gemäß ISO 27001:2022 Anhang A 5.12 müssen diejenigen, die über entsprechende Informationsressourcen verfügen, zur Rechenschaft gezogen werden. Beispielsweise sollte die Buchhaltungsabteilung beim Zugriff auf Ordner mit Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen Informationen anhand des unternehmensweiten Klassifizierungsschemas klassifizieren.
Bei der Klassifizierung von Informationen ist es für Vermögenseigentümer von entscheidender Bedeutung, die Geschäftsanforderungen und die Anforderungen zu berücksichtigen mögliche Auswirkungen, die eine Informationskompromittierung auf die Organisation haben könnte. Darüber hinaus sollten sie die Wichtigkeit und den Sensibilitätsgrad der Informationen berücksichtigen.
Allgemeine Leitlinien zu ISO 27001:2022 Anhang A 5.12
Um ein robustes Informationsklassifizierungsschema erfolgreich zu implementieren, sollten Unternehmen einen thematischen Ansatz verfolgen, die spezifischen Informationsanforderungen jeder Geschäftseinheit berücksichtigen und den Grad der Sensibilität und Kritikalität der Informationen bewerten.
Gemäß Anhang A Kontrolle 5.12 müssen Organisationen bei der Implementierung eines Klassifizierungssystems die folgenden sieben Kriterien bewerten:
Erstellen Sie eine themenspezifische Richtlinie und gehen Sie auf spezifische Geschäftsanforderungen ein
Anhang A Kontrolle 5.12 des Informationssicherheits-Managementsystem bezieht sich auf Annex A Control 5.1, der sich auf die Zugangskontrolle bezieht. Es schreibt vor, dass Organisationen die in Anhang A Kontrolle 5.1 festgelegten themenspezifischen Richtlinien einhalten. Darüber hinaus sollten das Klassifizierungsschema und die Klassifizierungsstufen bei der Klassifizierung von Informationsressourcen spezifische Geschäftsanforderungen berücksichtigen.
Organisationen müssen ihre geschäftlichen Anforderungen an die gemeinsame Nutzung und Nutzung von Informationen sowie die Notwendigkeit der Verfügbarkeit dieser Informationen berücksichtigen. Allerdings kann die Klassifizierung einer Informationsressource kritische Geschäftsfunktionen stören, indem der Zugriff auf und die Nutzung von Informationen eingeschränkt wird.
Daher sollten Organisationen ihre spezifischen Geschäftsanforderungen an die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten und die Anforderungen an die Wahrung der Vertraulichkeit und Integrität dieser Informationen in Einklang bringen.
Berücksichtigen Sie rechtliche Verpflichtungen
Bestimmte Gesetze können von Organisationen verlangen, dass sie den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen betonen. Daher sollten bei der Kategorisierung von Informationsressourcen rechtliche Verpflichtungen Vorrang vor der internen Klassifizierung der Organisation haben.
Übernahme eines risikobasierten Ansatzes und Bewertung der potenziellen Auswirkungen einer Sicherheitsverletzung oder -kompromittierung Informationsvermögen ist ratsam. Dies wird dazu beitragen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu priorisieren und umzusetzen, um die identifizierten Risiken zu mindern.
Jede Form von Informationen hat eine einzigartige Bedeutung für die Funktionen einer Organisation und weist je nach den jeweiligen Umständen einen unterschiedlichen Grad an Sensibilität auf.
Wenn eine Organisation ein System zur Klassifizierung von Informationen implementiert, sollte sie die potenziellen Auswirkungen berücksichtigen, die eine Gefährdung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Informationen auf die Organisation haben könnte.
Beispielsweise würden sich die Sensibilität und die potenziellen Auswirkungen einer Datenbank mit professionellen E-Mail-Adressen qualifizierter Leads erheblich von denen der Gesundheitsakten von Mitarbeitern unterscheiden. Daher sollte die Organisation sorgfältig abwägen, welches Schutzniveau jede Informationskategorie erfordert, und die Ressourcen entsprechend zuweisen.
Regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Klassifizierung
Annex A Control 5.12 erkennt an, dass sich der Wert, die Bedeutung und der Grad der Sensibilität von Informationen im Laufe der Zeit ändern können, wenn die Daten ihren Lebenszyklus durchlaufen. Daher müssen Organisationen die Klassifizierung ihrer Informationen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Aktualisierungen vornehmen.
ISO 27001 Annex A Control 5.12 zielt darauf ab, den Wert und die Sensibilität der Informationen erheblich zu reduzieren.
Es ist wichtig, sich mit anderen Organisationen zu beraten, um Informationen auszutauschen und eventuelle Unstimmigkeiten zu beseitigen.
Jede Organisation verfügt möglicherweise über unterschiedliche Terminologie, Ebenen und Standards für ihre Informationsklassifizierungssysteme
Unterschiede in der Informationsklassifizierung zwischen Organisationen können zu potenziellen Risiken beim Austausch von Informationsbeständen führen.
Organisationen müssen mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um einen Konsens zu erzielen, um eine einheitliche Informationsklassifizierung und eine konsistente Interpretation der Klassifizierungsstufen sicherzustellen, um solche Risiken zu mindern.
Konsistenz auf Organisationsebene
Jede Abteilung innerhalb einer Organisation muss über ein gemeinsames Verständnis der Klassifizierungsstufen und -protokolle verfügen, um eine einheitliche Klassifizierung in der gesamten Organisation sicherzustellen.
Compliance muss nicht kompliziert sein.
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Anleitung zur Umsetzung des Klassifizierungssystems für Informationen
Während Anhang A 5.12 anerkennt, dass es kein allgemeingültiges Klassifizierungssystem gibt und Organisationen die Flexibilität haben, ihre Klassifizierungsstufen festzulegen und zu definieren, veranschaulicht er ein Informationsklassifizierungsschema:
- Eine Offenlegung schadet nicht.
- Eine Offenlegung führt zu geringfügigem Reputationsschaden oder geringfügigen betrieblichen Auswirkungen.
- Die Offenlegung hat erhebliche kurzfristige Auswirkungen auf den Betrieb oder die Geschäftsziele.
- Eine Offenlegung beeinträchtigt ernsthaft die langfristigen Geschäftsziele oder gefährdet das Überleben der Organisation.
Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013
Anhang A 8.2.1 befasste sich in der Vorgängerversion mit der Klassifizierung von Informationen.
Obwohl die beiden Versionen recht ähnlich sind, gibt es zwei Hauptunterschiede:
- Erstens erwähnte die Vorgängerversion nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Klassifizierungsebene beim Informationsaustausch zwischen Organisationen. Allerdings schreibt ISO 27001:2022 vor, dass Organisationen mit ihren Kollegen zusammenarbeiten, um eine einheitliche Klassifizierung und ein einheitliches Verständnis von Informationen sicherzustellen.
- Zweitens fordert die aktualisierte Fassung von Organisationen ausdrücklich die Entwicklung von Richtlinien, die auf bestimmte Themen zugeschnitten sind. In der älteren Version wurde nur kurz auf die Zugangskontrolle hingewiesen.
Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen
In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A Steuern.
ISO 27001:2022 Organisationskontrollen
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.1 | Anhang A 5.1.1 Anhang A 5.1.2 | Richtlinien zur Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.2 | Anhang A 6.1.1 | Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.3 | Anhang A 6.1.2 | Aufgabentrennung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.4 | Anhang A 7.2.1 | Führungsaufgaben |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.5 | Anhang A 6.1.3 | Kontakt mit Behörden |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.6 | Anhang A 6.1.4 | Kontakt mit speziellen Interessengruppen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.7 | NEUEN! | Threat Intelligence |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.8 | Anhang A 6.1.5 Anhang A 14.1.1 | Informationssicherheit im Projektmanagement |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.9 | Anhang A 8.1.1 Anhang A 8.1.2 | Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.10 | Anhang A 8.1.3 Anhang A 8.2.3 | Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.11 | Anhang A 8.1.4 | Rückgabe von Vermögenswerten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.12 | Anhang A 8.2.1 | Klassifizierung von Informationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.13 | Anhang A 8.2.2 | Kennzeichnung von Informationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.14 | Anhang A 13.2.1 Anhang A 13.2.2 Anhang A 13.2.3 | Informationsübertragung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.15 | Anhang A 9.1.1 Anhang A 9.1.2 | Zugangskontrolle |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.16 | Anhang A 9.2.1 | Identitätsmanagement |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.17 | Anhang A 9.2.4 Anhang A 9.3.1 Anhang A 9.4.3 | Authentifizierungsinformationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.18 | Anhang A 9.2.2 Anhang A 9.2.5 Anhang A 9.2.6 | Zugangsrechte |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.19 | Anhang A 15.1.1 | Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.20 | Anhang A 15.1.2 | Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.21 | Anhang A 15.1.3 | Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.22 | Anhang A 15.2.1 Anhang A 15.2.2 | Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.23 | NEUEN! | Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.24 | Anhang A 16.1.1 | Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.25 | Anhang A 16.1.4 | Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.26 | Anhang A 16.1.5 | Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.27 | Anhang A 16.1.6 | Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.28 | Anhang A 16.1.7 | Beweissammlung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.29 | Anhang A 17.1.1 Anhang A 17.1.2 Anhang A 17.1.3 | Informationssicherheit bei Störungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.30 | NEUEN! | IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.31 | Anhang A 18.1.1 Anhang A 18.1.5 | Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.32 | Anhang A 18.1.2 | Rechte an geistigem Eigentum |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.33 | Anhang A 18.1.3 | Schutz von Aufzeichnungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.34 | Anhang A 18.1.4 | Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.35 | Anhang A 18.2.1 | Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.36 | Anhang A 18.2.2 Anhang A 18.2.3 | Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.37 | Anhang A 12.1.1 | Dokumentierte Betriebsabläufe |
ISO 27001:2022 Personenkontrollen
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Menschenkontrollen | Anhang A 6.1 | Anhang A 7.1.1 | Schirmungsmaß |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.2 | Anhang A 7.1.2 | Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.3 | Anhang A 7.2.2 | Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.4 | Anhang A 7.2.3 | Disziplinarverfahren |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.5 | Anhang A 7.3.1 | Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.6 | Anhang A 13.2.4 | Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.7 | Anhang A 6.2.2 | Fernarbeit |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.8 | Anhang A 16.1.2 Anhang A 16.1.3 | Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse |
Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.1 | Anhang A 11.1.1 | Physische Sicherheitsbereiche |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.2 | Anhang A 11.1.2 Anhang A 11.1.6 | Physischer Eintritt |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.3 | Anhang A 11.1.3 | Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.4 | NEUEN! | Physische Sicherheitsüberwachung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.5 | Anhang A 11.1.4 | Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.6 | Anhang A 11.1.5 | Arbeiten in sicheren Bereichen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.7 | Anhang A 11.2.9 | Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.8 | Anhang A 11.2.1 | Standort und Schutz der Ausrüstung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.9 | Anhang A 11.2.6 | Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.10 | Anhang A 8.3.1 Anhang A 8.3.2 Anhang A 8.3.3 Anhang A 11.2.5 | Speichermedien |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.11 | Anhang A 11.2.2 | Unterstützende Dienstprogramme |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.12 | Anhang A 11.2.3 | Verkabelungssicherheit |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.13 | Anhang A 11.2.4 | Wartung der Ausrüstung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.14 | Anhang A 11.2.7 | Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten |
ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.1 | Anhang A 6.2.1 Anhang A 11.2.8 | Benutzer-Endpunktgeräte |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.2 | Anhang A 9.2.3 | Privilegierte Zugriffsrechte |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.3 | Anhang A 9.4.1 | Beschränkung des Informationszugriffs |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.4 | Anhang A 9.4.5 | Zugang zum Quellcode |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.5 | Anhang A 9.4.2 | Sichere Authentifizierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.6 | Anhang A 12.1.3 | Kapazitätsmanagement |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.7 | Anhang A 12.2.1 | Schutz vor Malware |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.8 | Anhang A 12.6.1 Anhang A 18.2.3 | Management technischer Schwachstellen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.9 | NEUEN! | Configuration Management |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.10 | NEUEN! | Löschen von Informationen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.11 | NEUEN! | Datenmaskierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.12 | NEUEN! | Verhinderung von Datenlecks |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.13 | Anhang A 12.3.1 | Informationssicherung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.14 | Anhang A 17.2.1 | Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.15 | Anhang A 12.4.1 Anhang A 12.4.2 Anhang A 12.4.3 | Protokollierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.16 | NEUEN! | Überwachungsaktivitäten |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.17 | Anhang A 12.4.4 | Uhrensynchronisation |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.18 | Anhang A 9.4.4 | Verwendung von Privileged Utility-Programmen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.19 | Anhang A 12.5.1 Anhang A 12.6.2 | Installation von Software auf Betriebssystemen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.20 | Anhang A 13.1.1 | Netzwerksicherheit |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.21 | Anhang A 13.1.2 | Sicherheit von Netzwerkdiensten |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.22 | Anhang A 13.1.3 | Trennung von Netzwerken |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.23 | NEUEN! | Web-Filter |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.24 | Anhang A 10.1.1 Anhang A 10.1.2 | Verwendung von Kryptographie |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.25 | Anhang A 14.2.1 | Sicherer Entwicklungslebenszyklus |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.26 | Anhang A 14.1.2 Anhang A 14.1.3 | Anforderungen an die Anwendungssicherheit |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.27 | Anhang A 14.2.5 | Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.28 | NEUEN! | Sichere Codierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.29 | Anhang A 14.2.8 Anhang A 14.2.9 | Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.30 | Anhang A 14.2.7 | Ausgelagerte Entwicklung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.31 | Anhang A 12.1.4 Anhang A 14.2.6 | Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.32 | Anhang A 12.1.2 Anhang A 14.2.2 Anhang A 14.2.3 Anhang A 14.2.4 | Change Control |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.33 | Anhang A 14.3.1 | Testinformationen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.34 | Anhang A 12.7.1 | Schutz von Informationssystemen während Audittests |
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