ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 5.21

Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette

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Was ist der Zweck von ISO 27001:2022 Anhang A 5.21?

In Annex A Control 5.21 müssen Organisationen robuste Prozesse und Verfahren implementieren, bevor sie Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen Management von Informationssicherheitsrisiken.

Kontrolle 5.21 in Anhang A ist eine präventive Kontrolle, die das Risiko innerhalb der IKT-Lieferkette aufrechterhält, indem sie ein „vereinbartes Sicherheitsniveau“ zwischen den Parteien herstellt.

Anhang A 5.21 der ISO 27001 richtet sich an IKT-Anbieter, die möglicherweise etwas zusätzlich zum oder anstelle des Standardansatzes benötigen. Obwohl die ISO 27001 zahlreiche Bereiche zur Umsetzung empfiehlt, ist auch Pragmatismus gefragt. Angesichts der Größe der Organisation im Vergleich zu einigen der sehr großen Unternehmen, mit denen sie gelegentlich zusammenarbeitet (z. B. Rechenzentren, Hosting-Dienste, Banken usw.), muss sie möglicherweise in der Lage sein, die Praktiken weiter unten in der Lieferkette zu beeinflussen.

Abhängig von den bereitgestellten Informations- und Kommunikationstechnologiediensten sollte die Organisation die möglicherweise auftretenden Risiken sorgfältig abschätzen. Bei einem infrastrukturkritischen Dienstleister ist es beispielsweise wichtig, einen höheren Schutz zu gewährleisten, als wenn der Anbieter nur Zugriff auf öffentlich zugängliche Informationen (z. B Quellcode für den Flaggschiff-Softwaredienst), wenn der Anbieter infrastrukturkritische Dienste bereitstellt.

Eigentum an Anhang A Kontrolle 5.21

In Annex A Control 5.21 liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationstechnologiediensten durch einen Anbieter oder eine Gruppe von Anbietern.

Daher ist die Person, die für den Erwerb, die Verwaltung und die Erneuerung von IKT-Lieferantenbeziehungen in allen Geschäftsfunktionen verantwortlich ist, wie z Chief Technical Officer oder Leiter Informationstechnologie, sollte Eigentümer dieses Prozesses sein.

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ISO 27001:2022 Anhang A 5.21 – Allgemeine Richtlinien

Das ISO 27001 Standard legt 13 IKT-bezogene Leitlinien fest, die zusammen mit allen anderen Kontrollen in Anhang A berücksichtigt werden sollten, die die Beziehung einer Organisation zu ihren Lieferanten regeln.

Im letzten Jahrzehnt sind plattformübergreifende On-Premise- und Cloud-Dienste immer beliebter geworden. ISO 27001:2022 Anhang A Control 5.21 befasst sich mit der Bereitstellung von hardware- und softwarebezogenen Komponenten und Diensten (sowohl vor Ort als auch in der Cloud), unterscheidet jedoch selten zwischen beiden.

Mehrere Kontrollen in Anhang A befassen sich mit der Beziehung zwischen dem Lieferanten und der Organisation sowie den Pflichten des Lieferanten bei der Untervergabe von Teilen der Lieferkette an Dritte.

  1. Organisationen sollten einen umfassenden Satz von erstellen Informationssicherheit Standards, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um klare Erwartungen darüber festzulegen, wie sich Lieferanten bei der Bereitstellung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen verhalten sollten.
  2. IKT-Lieferanten sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Auftragnehmer und ihr Personal mit den einzigartigen Informationssicherheitsstandards der Organisation vollständig vertraut sind. Dies gilt, wenn sie irgendein Element der Lieferkette an Subunternehmer vergeben.
  3. Der Lieferant muss die Sicherheitsanforderungen der Organisation allen Anbietern oder Zulieferern mitteilen, die er nutzt, wenn die Notwendigkeit besteht, Komponenten (physisch oder virtuell) von Dritten zu erwerben.
  4. Eine Organisation sollte von Lieferanten Informationen über die Art und Funktion der Softwarekomponenten einholen.
  5. Die Organisation sollte alle bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen so identifizieren und betreiben, dass die Informationssicherheit nicht gefährdet wird.
  6. Risikoniveaus sollten von Organisationen nicht als selbstverständlich angesehen werden. Stattdessen sollten Organisationen Verfahren entwerfen, die sicherstellen, dass alle von Lieferanten gelieferten Produkte oder Dienstleistungen sicher sind und den Industriestandards entsprechen. Zur Sicherstellung der Konformität können verschiedene Methoden eingesetzt werden, darunter Zertifizierungsprüfungen, interne Tests und unterstützende Dokumentation.
  7. Im Rahmen des Erhalts eines Produkts oder einer Dienstleistung sollten Unternehmen alle Elemente identifizieren und aufzeichnen, die für die Aufrechterhaltung der Kernfunktionalität als wesentlich erachtet werden – insbesondere, wenn diese Komponenten von Subunternehmern oder ausgelagerten Vereinbarungen stammen.
  8. Lieferanten sollten konkrete Zusicherungen haben, dass „kritische Komponenten“ in der gesamten IKT-Lieferkette von der Erstellung bis zur Lieferung nachverfolgt werden Teil eines Audit-Protokolls.
  9. Organisationen sollten vor der Bereitstellung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen eine kategorische Prüfung einholen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie innerhalb des Anwendungsbereichs funktionieren und keine zusätzlichen Funktionen enthalten, die ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellen könnten.
  10. Komponentenspezifikationen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen die Hardware- und Softwarekomponenten versteht, die es in sein Netzwerk einführt. Organisationen sollten Bestimmungen fordern, die bestätigen, dass Komponenten bei der Lieferung legitim sind, und Lieferanten sollten während des gesamten Entwicklungslebenszyklus Maßnahmen zur Manipulationssicherheit in Betracht ziehen.
  11. Es ist von entscheidender Bedeutung, Zusicherungen hinsichtlich der Konformität von IKT-Produkten mit branchenüblichen und branchenspezifischen Sicherheitsanforderungen gemäß den spezifischen Produktanforderungen zu erhalten. Dies erreichen Unternehmen häufig, indem sie ein Mindestmaß an formeller Sicherheitszertifizierung erlangen oder sich an eine Reihe international anerkannter Informationsstandards halten (z. B. die Common Criteria Recognition Arrangement).
  12. Der Austausch von Informationen und Daten über gemeinsame Lieferkettenabläufe erfordert von Organisationen, dass sie sicherstellen, dass Lieferanten ihre Verpflichtungen kennen. In diesem Zusammenhang sollten Organisationen potenzielle Konflikte oder Probleme zwischen den Parteien anerkennen. Sie sollten auch zu Beginn des Prozesses wissen, wie sie diese lösen können. Alter des Prozesses.
  13. Die Organisation muss Verfahren dafür entwickeln manage das Risiko beim Betrieb mit nicht unterstützten, nicht unterstützten oder älteren Komponenten, unabhängig davon, wo diese sich befinden. In solchen Situationen sollte die Organisation in der Lage sein, sich entsprechend anzupassen und Alternativen zu identifizieren.

Anhang A 5.21 Ergänzende Leitlinien

Gemäß Annex A Control 5.21 sollte die Steuerung der IKT-Lieferkette in Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Es soll bestehende ergänzen Leitung der Lieferkette Verfahren und um Kontext für IKT-spezifische Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen.

Die Norm ISO 27001:2022 erkennt an, dass die Qualitätskontrolle im IKT-Sektor keine detaillierte Prüfung der Compliance-Verfahren eines Lieferanten, insbesondere in Bezug auf Softwarekomponenten, umfasst.

Daher wird empfohlen, dass Organisationen lieferantenspezifische Prüfungen festlegen, mit denen überprüft wird, ob es sich bei dem Lieferanten um eine „seriöse Quelle“ handelt, und dass sie Vereinbarungen entwerfen, in denen die Verantwortlichkeiten des Lieferanten für die Informationssicherheit bei der Erfüllung eines Vertrags, einer Bestellung oder der Erbringung einer Dienstleistung detailliert festgelegt sind .

Was sind die Änderungen gegenüber ISO 27001:2013?

ISO 27001:2022 Annex A Control 5.21 ersetzt ISO 27001:2013 Annex A Control 15.1.3 (Lieferkette für Informations- und Kommunikationstechnologie).

Neben der Einhaltung der gleichen allgemeinen Leitlinien wie ISO 27001:2013 Anhang A 15.1.3 legt ISO 27001:2022 Anhang A 5.21 großen Wert auf die Verpflichtung des Lieferanten, komponentenbezogene Informationen zum Zeitpunkt der Lieferung bereitzustellen und zu überprüfen Lieferung, einschließlich:

  • Anbieter von Komponenten der Informationstechnologie.
  • Geben Sie einen Überblick über die Sicherheitsfunktionen eines Produkts und wie Sie es aus sicherheitstechnischer Sicht nutzen können.
  • Zusicherungen hinsichtlich des erforderlichen Sicherheitsniveaus.

Gemäß ISO 27001:2022 Anhang A 5.21 ist die Organisation außerdem verpflichtet, bei der Einführung von Produkten und Dienstleistungen zusätzliche komponentenspezifische Informationen zu erstellen, wie zum Beispiel:

  • Identifizieren und Dokumentieren von Schlüsselkomponenten eines Produkts oder einer Dienstleistung, die zu dessen Kernfunktionalität beitragen.
  • Sicherstellung der Authentizität und Integrität von Komponenten.

Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen

In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrolle.

ISO 27001:2022 Organisationskontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.1Anhang A 5.1.1
Anhang A 5.1.2
Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.2Anhang A 6.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.3Anhang A 6.1.2Aufgabentrennung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.4Anhang A 7.2.1Führungsaufgaben
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.5Anhang A 6.1.3Kontakt mit Behörden
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.6Anhang A 6.1.4Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.7NEU!Threat Intelligence
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.8Anhang A 6.1.5
Anhang A 14.1.1
Informationssicherheit im Projektmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.9Anhang A 8.1.1
Anhang A 8.1.2
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.10Anhang A 8.1.3
Anhang A 8.2.3
Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.11Anhang A 8.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.12Anhang A 8.2.1Klassifizierung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.13Anhang A 8.2.2Kennzeichnung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.14Anhang A 13.2.1
Anhang A 13.2.2
Anhang A 13.2.3
Informationsübertragung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.15Anhang A 9.1.1
Anhang A 9.1.2
Access Control
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.16Anhang A 9.2.1Identitätsmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.17Anhang A 9.2.4
Anhang A 9.3.1
Anhang A 9.4.3
Authentifizierungsinformationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.18Anhang A 9.2.2
Anhang A 9.2.5
Anhang A 9.2.6
Zugangsrechte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.19Anhang A 15.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.20Anhang A 15.1.2Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.21Anhang A 15.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.22Anhang A 15.2.1
Anhang A 15.2.2
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.23NEU!Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.24Anhang A 16.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.25Anhang A 16.1.4Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.26Anhang A 16.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.27Anhang A 16.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.28Anhang A 16.1.7Beweissammlung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.29Anhang A 17.1.1
Anhang A 17.1.2
Anhang A 17.1.3
Informationssicherheit bei Störungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.30NEU!IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.31Anhang A 18.1.1
Anhang A 18.1.5
Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.32Anhang A 18.1.2Rechte an geistigem Eigentum
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.33Anhang A 18.1.3Schutz von Aufzeichnungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.34 Anhang A 18.1.4Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.35Anhang A 18.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.36Anhang A 18.2.2
Anhang A 18.2.3
Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.37Anhang A 12.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe

ISO 27001:2022 Personenkontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
MenschenkontrollenAnhang A 6.1Anhang A 7.1.1Untersuchungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.2Anhang A 7.1.2Allgemeine Geschäftsbedingungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.3Anhang A 7.2.2Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung
MenschenkontrollenAnhang A 6.4Anhang A 7.2.3Disziplinarverfahren
MenschenkontrollenAnhang A 6.5Anhang A 7.3.1Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses
MenschenkontrollenAnhang A 6.6Anhang A 13.2.4Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.7Anhang A 6.2.2Fernarbeit
MenschenkontrollenAnhang A 6.8Anhang A 16.1.2
Anhang A 16.1.3
Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse

Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Physikalische KontrollenAnhang A 7.1Anhang A 11.1.1Physische Sicherheitsbereiche
Physikalische KontrollenAnhang A 7.2Anhang A 11.1.2
Anhang A 11.1.6
Physischer Eintritt
Physikalische KontrollenAnhang A 7.3Anhang A 11.1.3Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.4NEU!Physische Sicherheitsüberwachung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.5Anhang A 11.1.4Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.6Anhang A 11.1.5Arbeiten in sicheren Bereichen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.7Anhang A 11.2.9Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm
Physikalische KontrollenAnhang A 7.8Anhang A 11.2.1Standort und Schutz der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.9Anhang A 11.2.6Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes
Physikalische KontrollenAnhang A 7.10Anhang A 8.3.1
Anhang A 8.3.2
Anhang A 8.3.3
Anhang A 11.2.5
Speichermedien
Physikalische KontrollenAnhang A 7.11Anhang A 11.2.2Unterstützende Dienstprogramme
Physikalische KontrollenAnhang A 7.12Anhang A 11.2.3Verkabelungssicherheit
Physikalische KontrollenAnhang A 7.13Anhang A 11.2.4Wartung der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.14Anhang A 11.2.7Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten

ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Technologische KontrollenAnhang A 8.1Anhang A 6.2.1
Anhang A 11.2.8
Benutzer-Endpunktgeräte
Technologische KontrollenAnhang A 8.2Anhang A 9.2.3Privilegierte Zugriffsrechte
Technologische KontrollenAnhang A 8.3Anhang A 9.4.1Beschränkung des Informationszugriffs
Technologische KontrollenAnhang A 8.4Anhang A 9.4.5Zugang zum Quellcode
Technologische KontrollenAnhang A 8.5Anhang A 9.4.2Sichere Authentifizierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.6Anhang A 12.1.3Kapazitätsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.7Anhang A 12.2.1Schutz vor Malware
Technologische KontrollenAnhang A 8.8Anhang A 12.6.1
Anhang A 18.2.3
Management technischer Schwachstellen
Technologische KontrollenAnhang A 8.9NEU!Configuration Management
Technologische KontrollenAnhang A 8.10NEU!Löschen von Informationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.11NEU!Datenmaskierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.12NEU!Verhinderung von Datenlecks
Technologische KontrollenAnhang A 8.13Anhang A 12.3.1Informationssicherung
Technologische KontrollenAnhang A 8.14Anhang A 17.2.1Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.15Anhang A 12.4.1
Anhang A 12.4.2
Anhang A 12.4.3
Protokollierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.16NEU!Überwachungsaktivitäten
Technologische KontrollenAnhang A 8.17Anhang A 12.4.4Uhrensynchronisation
Technologische KontrollenAnhang A 8.18Anhang A 9.4.4Verwendung von Privileged Utility-Programmen
Technologische KontrollenAnhang A 8.19Anhang A 12.5.1
Anhang A 12.6.2
Installation von Software auf Betriebssystemen
Technologische KontrollenAnhang A 8.20Anhang A 13.1.1Netzwerksicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.21Anhang A 13.1.2Sicherheit von Netzwerkdiensten
Technologische KontrollenAnhang A 8.22Anhang A 13.1.3Trennung von Netzwerken
Technologische KontrollenAnhang A 8.23NEU!Web-Filter
Technologische KontrollenAnhang A 8.24Anhang A 10.1.1
Anhang A 10.1.2
Verwendung von Kryptographie
Technologische KontrollenAnhang A 8.25Anhang A 14.2.1Sicherer Entwicklungslebenszyklus
Technologische KontrollenAnhang A 8.26Anhang A 14.1.2
Anhang A 14.1.3
Anforderungen an die Anwendungssicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.27Anhang A 14.2.5Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien
Technologische KontrollenAnhang A 8.28NEU!Sichere Codierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.29Anhang A 14.2.8
Anhang A 14.2.9
Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz
Technologische KontrollenAnhang A 8.30Anhang A 14.2.7Ausgelagerte Entwicklung
Technologische KontrollenAnhang A 8.31Anhang A 12.1.4
Anhang A 14.2.6
Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.32Anhang A 12.1.2
Anhang A 14.2.2
Anhang A 14.2.3
Anhang A 14.2.4
Änderungsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.33Anhang A 14.3.1Testinformationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.34Anhang A 12.7.1Schutz von Informationssystemen während Audittests

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