ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 7.9

Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes

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Wenn Geräte, die wertvolle Informationsressourcen enthalten, vom physischen Standort des Unternehmens entfernt werden, sind sie anfälliger für Beschädigung, Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Sicherheitsverletzungen.

Die physischen Sicherheitskontrollen innerhalb der Einrichtungen einer Organisation sind nicht wirksam, sodass ihre Vermögenswerte außerhalb des Standorts Bedrohungen wie physischen Risiken und böswilligen Personen ausgesetzt sind, die versuchen, sich unbefugten Zugriff zu verschaffen.

Mitarbeiter:innen Arbeiten aus der Ferne können Unternehmenscomputer mit vertraulichen Daten aus dem Unternehmen mitnehmen, in einem Café, in der Hotellobby usw. arbeiten, eine Verbindung zu ungesichertem öffentlichem WLAN herstellen und ihre Geräte unbeaufsichtigt lassen. Diese Aktionen stellen ein Risiko für die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der auf den Geräten gespeicherten Informationen dar.

Organisationen sollten sicherstellen, dass Geräte, die außerhalb des Betriebsgeländes mitgenommen werden, sicher bleiben.

ISO 27001:2022 Anhang A 7.9 beschreibt, wie Organisationen die Sicherheit von Geräten gewährleisten können, die sich außerhalb des Hauptstandorts befinden und Informationsressourcen hosten. Um dies zu erreichen, müssen sie geeignete Kontrollen und Verfahren einrichten.

Zweck von ISO 27001:2022 Anhang A 7.9

ISO 27001:2022 Anhang A 7.9 ermöglicht es Organisationen, die Sicherheit von in Hardware untergebrachten Informationsressourcen zu gewährleisten, indem sie zwei unterschiedliche Risiken verhindern:

  • Minimierung des Risikos, dass Datenbestände in externen Geräten verloren gehen, beschädigt, zerstört oder offengelegt werden.
  • Unterbrechung des Unternehmensbetriebs vermeiden Datenverarbeitung Operationen vor dem Verstoß gegen externe Geräte.

Eigentum an Anlage A 7.9

ISO 27001:2022 Anhang A 7.9 verlangt von Organisationen die Einrichtung und Umsetzung von Protokollen und Vorschriften, die alle Geräte abdecken, die sich im Besitz des Unternehmens befinden oder im Namen des Unternehmens verwendet werden. Darüber hinaus ist es für den wirksamen Schutz externer Geräte von entscheidender Bedeutung, dass ein Bestandsverzeichnis erstellt wird und das obere Management die Verwendung persönlicher Geräte genehmigt.

Das Informationssicherheits-Manager sollten sich mit dem Management und den Eigentümern von Vermögenswerten beraten und für die Entwicklung, Durchführung und Aufrechterhaltung von Verfahren und Maßnahmen verantwortlich sein, um die Sicherheit von Geräten zu gewährleisten, die aus dem Unternehmensgelände mitgenommen werden.

Allgemeine Leitlinien zur Einhaltung von ISO 27001:2022 Anhang A 7.9

Anhang A In Abschnitt 7.9 werden sechs Anforderungen aufgeführt, die Organisationen bei der Erstellung und Anwendung von Maßnahmen und Protokollen zum Schutz von aus dem Betriebsgelände entfernten Vermögenswerten beachten müssen:

  1. Vom Unternehmen mitgenommene Computer, USB-Geräte, Festplatten und Monitore sollten niemals unbeaufsichtigt in öffentlichen Bereichen wie Cafés oder an unsicheren Orten gelassen werden.
  2. Beachten Sie stets die Anweisungen und Vorgaben des Geräteherstellers zum physischen Schutz des Geräts. Befolgen Sie beispielsweise deren Anweisungen zum Schutz des Geräts vor Wasser, Hitze, elektromagnetischen Feldern und Staub.
  3. Mitarbeiter und andere Organisationen, die Computergeräte außerhalb des Unternehmensgeländes mitnehmen, sollten ein Protokoll mit detaillierten Angaben zur Aufbewahrungskette führen. Dieses Protokoll sollte mindestens die Namen der für das Gerät verantwortlichen Personen und deren Organisation enthalten.
  4. Wenn eine Organisation feststellt, dass eine Genehmigung für die Entfernung von Geräten aus dem Firmengelände notwendig und praktisch ist, sollte sie ein Verfahren festlegen. Dieses Verfahren sollte die Mitnahme bestimmter Geräte außerhalb des Standorts abdecken und alle Entfernungsmaßnahmen protokollieren, um der Organisation einen Überblick zu geben Prüfpfad.
  5. Es müssen unbedingt die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Gefahr einer unbefugten Einsichtnahme von Daten auf Bildschirmen im öffentlichen Verkehr abzuwenden.
  6. Die Organisation sollte Standortverfolgungstools installieren und den Fernzugriff ermöglichen, damit der Standort des Geräts überwacht und bei Bedarf alle auf dem Gerät gespeicherten Daten aus der Ferne gelöscht werden können.

Ergänzende Hinweise zu Anhang A 7.9

ISO 27001:2022 Anhang A 7.9 legt Anforderungen zum Schutz von Geräten fest, die dauerhaft außerhalb des Firmengeländes installiert sind.

Diese Ausrüstung könnte aus Antennen und Geldautomaten bestehen.

Angesichts des erhöhten Risikos der Beschädigung und des Verlusts dieser Ausrüstung müssen Organisationen gemäß Anhang A 7.9 Folgendes berücksichtigen, wenn sie diese Ausrüstung außerhalb des Standorts schützen:

  • ISO 27001:2022 Anhang A 7.4, Physische Sicherheitsüberwachung, sollte berücksichtigt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass ISO 27001:2022 Anhang A 7.5 berücksichtigt wird, was den Schutz vor Umwelt- und physischen Bedrohungen betrifft.
  • Es sollten Zugangskontrollen geschaffen und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Störungen zu verhindern.
  • Erstellen Sie logische Zugriffskontrollen und wenden Sie sie an.

Anhang A 7.9 empfiehlt Organisationen, Anhang A 6.7 und Anhang A 8.1 zu berücksichtigen, wenn sie Maßnahmen zum Schutz von Geräten und Ausrüstung formulieren und umsetzen.

Änderungen und Unterschiede zu ISO 27001:2013

ISO 27001:2022 Anhang A 7.9 ersetzt ISO 27001:2013 Anhang A 11.2.6.

Es gibt drei Hauptunterschiede, die beachtet werden sollten:

ISO 27001:2022 Annex A Control 7.9 erfordert einen umfangreichen Satz an Anweisungen.

Anhang A 7.9 führt im Vergleich zur ISO 27001:2013-Version zwei neue Anforderungen ein:

  1. Es sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Unbefugte die in öffentlichen Verkehrsmitteln angezeigten Informationen sehen können.
  2. Standortüberwachung und Fernzugriff sollten aktiviert sein, um die Verfolgung des Geräts zu ermöglichen und bei Bedarf die Möglichkeit zu haben, auf dem Gerät gespeicherte Informationen aus der Ferne zu löschen.

Anhang A 7.9 führt neue Kriterien für Geräte ein, die dauerhaft außerhalb des Betriebsgeländes aufgestellt sind.

Im Vergleich zur Version ISO 27001:2013 bietet ISO 27001:2022 Anhang A 7.9 eindeutige Hinweise zum Schutz von Geräten, die an einem externen Standort befestigt werden.

Dabei kann es sich um Antennen und Geldautomaten handeln.

Um Risiken zu reduzieren, wird das Verbot der Fernarbeit eingeführt.

In der Version ISO 27001:2013 wurde klargestellt, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Fernarbeit verbieten können, wenn dies mit den ermittelten Risikostufen vereinbar ist. In der Version ISO 27001:2022 wird dies hingegen nicht erwähnt.

Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen

In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrolle.

ISO 27001:2022 Organisationskontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.1Anhang A 5.1.1
Anhang A 5.1.2
Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.2Anhang A 6.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.3Anhang A 6.1.2Aufgabentrennung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.4Anhang A 7.2.1Führungsaufgaben
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.5Anhang A 6.1.3Kontakt mit Behörden
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.6Anhang A 6.1.4Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.7NEU!Threat Intelligence
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.8Anhang A 6.1.5
Anhang A 14.1.1
Informationssicherheit im Projektmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.9Anhang A 8.1.1
Anhang A 8.1.2
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.10Anhang A 8.1.3
Anhang A 8.2.3
Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.11Anhang A 8.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.12Anhang A 8.2.1Klassifizierung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.13Anhang A 8.2.2Kennzeichnung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.14Anhang A 13.2.1
Anhang A 13.2.2
Anhang A 13.2.3
Informationsübertragung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.15Anhang A 9.1.1
Anhang A 9.1.2
Access Control
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.16Anhang A 9.2.1Identitätsmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.17Anhang A 9.2.4
Anhang A 9.3.1
Anhang A 9.4.3
Authentifizierungsinformationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.18Anhang A 9.2.2
Anhang A 9.2.5
Anhang A 9.2.6
Zugangsrechte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.19Anhang A 15.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.20Anhang A 15.1.2Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.21Anhang A 15.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.22Anhang A 15.2.1
Anhang A 15.2.2
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.23NEU!Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.24Anhang A 16.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.25Anhang A 16.1.4Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.26Anhang A 16.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.27Anhang A 16.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.28Anhang A 16.1.7Beweissammlung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.29Anhang A 17.1.1
Anhang A 17.1.2
Anhang A 17.1.3
Informationssicherheit bei Störungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.30NEU!IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.31Anhang A 18.1.1
Anhang A 18.1.5
Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.32Anhang A 18.1.2Rechte an geistigem Eigentum
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.33Anhang A 18.1.3Schutz von Aufzeichnungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.34 Anhang A 18.1.4Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.35Anhang A 18.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.36Anhang A 18.2.2
Anhang A 18.2.3
Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.37Anhang A 12.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe

ISO 27001:2022 Personenkontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
MenschenkontrollenAnhang A 6.1Anhang A 7.1.1Untersuchungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.2Anhang A 7.1.2Allgemeine Geschäftsbedingungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.3Anhang A 7.2.2Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung
MenschenkontrollenAnhang A 6.4Anhang A 7.2.3Disziplinarverfahren
MenschenkontrollenAnhang A 6.5Anhang A 7.3.1Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses
MenschenkontrollenAnhang A 6.6Anhang A 13.2.4Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.7Anhang A 6.2.2Fernarbeit
MenschenkontrollenAnhang A 6.8Anhang A 16.1.2
Anhang A 16.1.3
Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse

Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Physikalische KontrollenAnhang A 7.1Anhang A 11.1.1Physische Sicherheitsbereiche
Physikalische KontrollenAnhang A 7.2Anhang A 11.1.2
Anhang A 11.1.6
Physischer Eintritt
Physikalische KontrollenAnhang A 7.3Anhang A 11.1.3Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.4NEU!Physische Sicherheitsüberwachung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.5Anhang A 11.1.4Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.6Anhang A 11.1.5Arbeiten in sicheren Bereichen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.7Anhang A 11.2.9Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm
Physikalische KontrollenAnhang A 7.8Anhang A 11.2.1Standort und Schutz der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.9Anhang A 11.2.6Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes
Physikalische KontrollenAnhang A 7.10Anhang A 8.3.1
Anhang A 8.3.2
Anhang A 8.3.3
Anhang A 11.2.5
Speichermedien
Physikalische KontrollenAnhang A 7.11Anhang A 11.2.2Unterstützende Dienstprogramme
Physikalische KontrollenAnhang A 7.12Anhang A 11.2.3Verkabelungssicherheit
Physikalische KontrollenAnhang A 7.13Anhang A 11.2.4Wartung der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.14Anhang A 11.2.7Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten

ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Technologische KontrollenAnhang A 8.1Anhang A 6.2.1
Anhang A 11.2.8
Benutzer-Endpunktgeräte
Technologische KontrollenAnhang A 8.2Anhang A 9.2.3Privilegierte Zugriffsrechte
Technologische KontrollenAnhang A 8.3Anhang A 9.4.1Beschränkung des Informationszugriffs
Technologische KontrollenAnhang A 8.4Anhang A 9.4.5Zugang zum Quellcode
Technologische KontrollenAnhang A 8.5Anhang A 9.4.2Sichere Authentifizierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.6Anhang A 12.1.3Kapazitätsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.7Anhang A 12.2.1Schutz vor Malware
Technologische KontrollenAnhang A 8.8Anhang A 12.6.1
Anhang A 18.2.3
Management technischer Schwachstellen
Technologische KontrollenAnhang A 8.9NEU!Configuration Management
Technologische KontrollenAnhang A 8.10NEU!Löschen von Informationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.11NEU!Datenmaskierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.12NEU!Verhinderung von Datenlecks
Technologische KontrollenAnhang A 8.13Anhang A 12.3.1Informationssicherung
Technologische KontrollenAnhang A 8.14Anhang A 17.2.1Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.15Anhang A 12.4.1
Anhang A 12.4.2
Anhang A 12.4.3
Protokollierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.16NEU!Überwachungsaktivitäten
Technologische KontrollenAnhang A 8.17Anhang A 12.4.4Uhrensynchronisation
Technologische KontrollenAnhang A 8.18Anhang A 9.4.4Verwendung von Privileged Utility-Programmen
Technologische KontrollenAnhang A 8.19Anhang A 12.5.1
Anhang A 12.6.2
Installation von Software auf Betriebssystemen
Technologische KontrollenAnhang A 8.20Anhang A 13.1.1Netzwerksicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.21Anhang A 13.1.2Sicherheit von Netzwerkdiensten
Technologische KontrollenAnhang A 8.22Anhang A 13.1.3Trennung von Netzwerken
Technologische KontrollenAnhang A 8.23NEU!Web-Filter
Technologische KontrollenAnhang A 8.24Anhang A 10.1.1
Anhang A 10.1.2
Verwendung von Kryptographie
Technologische KontrollenAnhang A 8.25Anhang A 14.2.1Sicherer Entwicklungslebenszyklus
Technologische KontrollenAnhang A 8.26Anhang A 14.1.2
Anhang A 14.1.3
Anforderungen an die Anwendungssicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.27Anhang A 14.2.5Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien
Technologische KontrollenAnhang A 8.28NEU!Sichere Codierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.29Anhang A 14.2.8
Anhang A 14.2.9
Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz
Technologische KontrollenAnhang A 8.30Anhang A 14.2.7Ausgelagerte Entwicklung
Technologische KontrollenAnhang A 8.31Anhang A 12.1.4
Anhang A 14.2.6
Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.32Anhang A 12.1.2
Anhang A 14.2.2
Anhang A 14.2.3
Anhang A 14.2.4
Änderungsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.33Anhang A 14.3.1Testinformationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.34Anhang A 12.7.1Schutz von Informationssystemen während Audittests

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