Jeder Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen muss zur Erfüllung seiner Aufgaben Zugriff auf bestimmte Computer, Datenbanken, Informationssysteme und Anwendungen haben.
Zum Beispiel dein Personalabteilung Die Abteilung benötigt möglicherweise Zugang zu sensiblen Gesundheitsinformationen der Mitarbeiter. Darüber hinaus benötigt Ihre Finanzabteilung möglicherweise Zugriff auf Datenbanken mit Gehaltsinformationen für Mitarbeiter und kann diese nutzen.
Sie sollten Zugriffsrechte gemäß der Zugriffskontrollrichtlinie und den Zugriffskontrollmaßnahmen des Unternehmens gewähren, ändern und widerrufen. Dadurch wird der unbefugte Zugriff auf, die Änderung und die Zerstörung von Informationsbeständen verhindert.
Wenn Sie die Zugriffsrechte Ihres ehemaligen Mitarbeiters nicht widerrufen, besteht die Gefahr, dass dieser Mitarbeiter sensible Daten stiehlt.
Gemäß ISO 27001:2022 befasst sich Annex A Control 5.18 damit, wie Zugriffsrechte basierend auf Geschäftsanforderungen zugewiesen, geändert und widerrufen werden sollten.
Gemäß Annex A Control 5.18 kann eine Organisation Verfahren und Kontrollen implementieren, um Zugriffsrechte auf Informationssysteme im Einklang mit ihrer Zugriffskontrollrichtlinie zuzuweisen, zu ändern und zu widerrufen.
Der Informationssicherheitsbeauftragte sollte für die Festlegung, Implementierung und Überprüfung der geeigneten Regeln, Prozesse und Kontrollen für die Bereitstellung, Änderung und den Widerruf von Zugriffsrechten auf Informationssysteme verantwortlich sein.
Es liegt in der Verantwortung des Informationssicherheitsbeauftragten, bei der Zuweisung, Änderung und dem Widerruf von Zugriffsrechten die geschäftlichen Anforderungen sorgfältig zu berücksichtigen. Darüber hinaus der Informationssicherheitsbeauftragte sollte eng mit den Eigentümern von Informationsressourcen zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass Richtlinien und Verfahren eingehalten werden.
Um Zugriffsrechte für alle Arten von Benutzern auf alle Systeme und Dienste zuzuweisen oder zu entziehen, muss ein Prozess implementiert werden (so einfach und dokumentiert er auch sein mag). Im Idealfall würde es mit den oben genannten Punkten und der umfassenderen HR-Sicherheitsinitiative in Einklang stehen.
Die Bereitstellung oder der Widerruf eines Informationssystems oder -dienstes sollte auf der Grundlage der folgenden Kriterien erfolgen: Autorisierung durch den Eigentümer des Informationssystems oder -dienstes, Überprüfung, ob der Zugriff für die ausgeübte Rolle angemessen ist, und Schutz vor Bereitstellung vor Erhalt der Autorisierung.
Im Rahmen eines geschäftsorientierten Ansatzes sollte Benutzern stets Zugriff gemäß den Geschäftsanforderungen gewährt werden. Das hört sich vielleicht bürokratisch an, muss es aber nicht sein. Durch die Implementierung effektiver Verfahren mit rollenbasiertem Zugriff auf Systeme und Dienste kann dieses Problem effektiv angegangen werden.
Asset-Eigentümer müssen die Zugriffsrechte der Benutzer regelmäßig bei einzelnen Änderungen (Einstieg, Rollenwechsel und Austritte) und bei umfassenderen Prüfungen des Systemzugriffs überprüfen.
Aufgrund des damit verbundenen höheren Risikos sollten Genehmigungen häufiger überprüft werden privilegierte Zugriffsrechte. Wie bei 9.2 sollte dies mindestens einmal jährlich oder immer dann erfolgen, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Es ist erforderlich, die Zugriffsrechte aller Mitarbeiter und externen Benutzer auf Informationen und Informationsverarbeitungseinrichtungen bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, Vertrags oder ihrer Vereinbarung zu entziehen (oder ihre Zugriffsrechte gegebenenfalls bei einem Rollenwechsel anzupassen).
Wenn Ausstiegsrichtlinien und -verfahren gut konzipiert und auf A.7 abgestimmt sind, wird dies auch erreicht und zu Prüfungszwecken nachgewiesen wenn Mitarbeiter ausscheiden.
Für die Zuweisung und den Widerruf von Zugriffsrechten an authentifizierte Personen müssen Organisationen die folgenden Regeln und Kontrollen einführen:
Bei regelmäßigen Überprüfungen der physischen und logischen Zugriffsrechte sollte Folgendes berücksichtigt werden:
Risikofaktoren sollten berücksichtigt werden bei der Bewertung und Änderung der Zugriffsrechte eines Mitarbeiters auf Informationsverarbeitungssysteme. Dies geschieht, bevor sie innerhalb derselben Organisation befördert oder herabgestuft werden:
Es wird empfohlen, dass Organisationen Benutzerzugriffsrollen entsprechend ihren Geschäftsanforderungen einrichten. Zusätzlich zu den Arten und der Anzahl der Zugriffsrechte, die jeder Benutzergruppe gewährt werden sollen, sollten diese Rollen die Art der Zugriffsrechte festlegen.
Das Erstellen solcher Rollen wird es ermöglichen Zugriffsanfragen und Rechte können einfacher verwaltet und überprüft werden.
Es wird empfohlen, dass Organisationen in ihre Arbeits-/Dienstverträge mit ihren Mitarbeitern Bestimmungen aufnehmen, die den unbefugten Zugriff auf ihre Systeme und die Sanktionen für einen solchen Zugriff regeln. Anhang A-Kontrollen 5.20, 6.2, 6.4 und 6.6 sollten befolgt werden.
Unternehmen müssen im Umgang mit verärgerten Mitarbeitern, die vom Management entlassen werden, vorsichtig sein, da diese möglicherweise absichtlich Informationssysteme beschädigen.
Organisationen, die sich für die Verwendung von Klontechniken zur Gewährung von Zugriffsrechten entscheiden, sollten dies auf der Grundlage der von der Organisation definierten Rollen tun.
Beim Klonen besteht das Risiko, dass übermäßige Zugriffsrechte gewährt werden.
ISO 27001:2022 Anhang A 5.18 ersetzt ISO 27001:2013 Anhang A: Regelungen 9.2.2, 9.2.5 und 9.2.6.
In der Version 2013 von Annex A Control 9.2.2 wurden sechs Anforderungen für die Zuweisung und den Widerruf von Zugriffsrechten dargelegt; Allerdings führt Annex A Control 5.18 zusätzlich zu diesen sechs drei zusätzliche Anforderungen ein:
Gemäß ISO 27001:2013 heißt es in Annex A Control 9.5 ausdrücklich, dass Organisationen die Autorisierung für privilegierte Zugriffsrechte häufiger überprüfen sollten als für andere Zugriffsrechte. Diese Anforderung war in Annex A Control 5.18 in Version 2022 nicht enthalten.
In der Tabelle unten finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Personen ISO 27001:2022 Anhang A Steuern.
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.1 | Anhang A 5.1.1 Anhang A 5.1.2 | Richtlinien zur Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.2 | Anhang A 6.1.1 | Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.3 | Anhang A 6.1.2 | Aufgabentrennung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.4 | Anhang A 7.2.1 | Führungsaufgaben |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.5 | Anhang A 6.1.3 | Kontakt mit Behörden |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.6 | Anhang A 6.1.4 | Kontakt mit speziellen Interessengruppen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.7 | NEU! | Threat Intelligence |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.8 | Anhang A 6.1.5 Anhang A 14.1.1 | Informationssicherheit im Projektmanagement |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.9 | Anhang A 8.1.1 Anhang A 8.1.2 | Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.10 | Anhang A 8.1.3 Anhang A 8.2.3 | Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.11 | Anhang A 8.1.4 | Rückgabe von Vermögenswerten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.12 | Anhang A 8.2.1 | Klassifizierung von Informationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.13 | Anhang A 8.2.2 | Kennzeichnung von Informationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.14 | Anhang A 13.2.1 Anhang A 13.2.2 Anhang A 13.2.3 | Informationsübertragung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.15 | Anhang A 9.1.1 Anhang A 9.1.2 | Access Control |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.16 | Anhang A 9.2.1 | Identitätsmanagement |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.17 | Anhang A 9.2.4 Anhang A 9.3.1 Anhang A 9.4.3 | Authentifizierungsinformationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.18 | Anhang A 9.2.2 Anhang A 9.2.5 Anhang A 9.2.6 | Zugangsrechte |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.19 | Anhang A 15.1.1 | Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.20 | Anhang A 15.1.2 | Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.21 | Anhang A 15.1.3 | Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.22 | Anhang A 15.2.1 Anhang A 15.2.2 | Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.23 | NEU! | Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.24 | Anhang A 16.1.1 | Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.25 | Anhang A 16.1.4 | Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.26 | Anhang A 16.1.5 | Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.27 | Anhang A 16.1.6 | Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.28 | Anhang A 16.1.7 | Beweissammlung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.29 | Anhang A 17.1.1 Anhang A 17.1.2 Anhang A 17.1.3 | Informationssicherheit bei Störungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.30 | NEU! | IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.31 | Anhang A 18.1.1 Anhang A 18.1.5 | Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.32 | Anhang A 18.1.2 | Rechte an geistigem Eigentum |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.33 | Anhang A 18.1.3 | Schutz von Aufzeichnungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.34 | Anhang A 18.1.4 | Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.35 | Anhang A 18.2.1 | Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.36 | Anhang A 18.2.2 Anhang A 18.2.3 | Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.37 | Anhang A 12.1.1 | Dokumentierte Betriebsabläufe |
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Menschenkontrollen | Anhang A 6.1 | Anhang A 7.1.1 | Untersuchungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.2 | Anhang A 7.1.2 | Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.3 | Anhang A 7.2.2 | Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.4 | Anhang A 7.2.3 | Disziplinarverfahren |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.5 | Anhang A 7.3.1 | Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.6 | Anhang A 13.2.4 | Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.7 | Anhang A 6.2.2 | Fernarbeit |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.8 | Anhang A 16.1.2 Anhang A 16.1.3 | Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse |
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.1 | Anhang A 11.1.1 | Physische Sicherheitsbereiche |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.2 | Anhang A 11.1.2 Anhang A 11.1.6 | Physischer Eintritt |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.3 | Anhang A 11.1.3 | Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.4 | NEU! | Physische Sicherheitsüberwachung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.5 | Anhang A 11.1.4 | Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.6 | Anhang A 11.1.5 | Arbeiten in sicheren Bereichen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.7 | Anhang A 11.2.9 | Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.8 | Anhang A 11.2.1 | Standort und Schutz der Ausrüstung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.9 | Anhang A 11.2.6 | Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.10 | Anhang A 8.3.1 Anhang A 8.3.2 Anhang A 8.3.3 Anhang A 11.2.5 | Speichermedien |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.11 | Anhang A 11.2.2 | Unterstützende Dienstprogramme |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.12 | Anhang A 11.2.3 | Verkabelungssicherheit |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.13 | Anhang A 11.2.4 | Wartung der Ausrüstung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.14 | Anhang A 11.2.7 | Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten |
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.1 | Anhang A 6.2.1 Anhang A 11.2.8 | Benutzer-Endpunktgeräte |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.2 | Anhang A 9.2.3 | Privilegierte Zugriffsrechte |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.3 | Anhang A 9.4.1 | Beschränkung des Informationszugriffs |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.4 | Anhang A 9.4.5 | Zugang zum Quellcode |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.5 | Anhang A 9.4.2 | Sichere Authentifizierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.6 | Anhang A 12.1.3 | Kapazitätsmanagement |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.7 | Anhang A 12.2.1 | Schutz vor Malware |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.8 | Anhang A 12.6.1 Anhang A 18.2.3 | Management technischer Schwachstellen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.9 | NEU! | Configuration Management |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.10 | NEU! | Löschen von Informationen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.11 | NEU! | Datenmaskierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.12 | NEU! | Verhinderung von Datenlecks |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.13 | Anhang A 12.3.1 | Informationssicherung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.14 | Anhang A 17.2.1 | Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.15 | Anhang A 12.4.1 Anhang A 12.4.2 Anhang A 12.4.3 | Protokollierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.16 | NEU! | Überwachungsaktivitäten |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.17 | Anhang A 12.4.4 | Uhrensynchronisation |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.18 | Anhang A 9.4.4 | Verwendung von Privileged Utility-Programmen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.19 | Anhang A 12.5.1 Anhang A 12.6.2 | Installation von Software auf Betriebssystemen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.20 | Anhang A 13.1.1 | Netzwerksicherheit |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.21 | Anhang A 13.1.2 | Sicherheit von Netzwerkdiensten |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.22 | Anhang A 13.1.3 | Trennung von Netzwerken |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.23 | NEU! | Web-Filter |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.24 | Anhang A 10.1.1 Anhang A 10.1.2 | Verwendung von Kryptographie |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.25 | Anhang A 14.2.1 | Sicherer Entwicklungslebenszyklus |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.26 | Anhang A 14.1.2 Anhang A 14.1.3 | Anforderungen an die Anwendungssicherheit |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.27 | Anhang A 14.2.5 | Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.28 | NEU! | Sichere Codierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.29 | Anhang A 14.2.8 Anhang A 14.2.9 | Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.30 | Anhang A 14.2.7 | Ausgelagerte Entwicklung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.31 | Anhang A 12.1.4 Anhang A 14.2.6 | Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.32 | Anhang A 12.1.2 Anhang A 14.2.2 Anhang A 14.2.3 Anhang A 14.2.4 | Änderungsmanagement |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.33 | Anhang A 14.3.1 | Testinformationen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.34 | Anhang A 12.7.1 | Schutz von Informationssystemen während Audittests |
ISO 27001:2022, Anhang A 5.18, ist einer der am meisten diskutierten Abschnitte. Viele argumentieren, dass es sich um die wichtigste Klausel im gesamten Dokument handelt.
Das liegt daran, dass das Ganze Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) basiert darauf, sicherzustellen, dass die entsprechenden Personen zur richtigen Zeit Zugriff auf die richtigen Informationen haben. Um Erfolg zu haben, muss man alles richtig machen, aber es kann schwerwiegende Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.
Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie hätten versehentlich vertrauliche Mitarbeiterinformationen an die falsche Person weitergegeben, beispielsweise das Gehalt jedes Mitarbeiters.
Ein Fehler könnte hier schwerwiegende Folgen haben, daher lohnt es sich, sich die Zeit zu nehmen, die Sache gründlich zu überdenken.
Unsere Plattform kann äußerst hilfreich sein diesbezüglich. Dadurch bleibt die gesamte Struktur erhalten ISO 27001 und ermöglicht es Ihnen, die von uns bereitgestellten Inhalte zu übernehmen, anzupassen und zu ergänzen. Dies verschafft Ihnen einen erheblichen Vorteil. Warum nicht Vereinbaren Sie eine Demo, um mehr zu erfahren?
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