Zweck von ISO 27001:2022 Anhang A 5.23
ISO 27001:2022 Anhang A 5.23 ist eine neue Kontrolle, die die Prozesse beschreibt, die für den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und den Ausstieg aus Cloud-Diensten in Bezug auf die individuellen Informationssicherheitsanforderungen der Organisation erforderlich sind.
Annex A Control 5.23 ermöglicht es Organisationen, zunächst zu spezifizieren und anschließend zu verwalten und zu verwalten Informationssicherheitskonzepte im Zusammenhang mit Cloud-Diensten, in ihrer Eigenschaft als „Cloud-Dienste-Kunde“.
Anlage A 5.23 ist a vorbeugende Kontrolle zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und hält das Risiko aufrecht durch Angabe Richtlinien und Verfahren, die die Informationssicherheit regeln, im Bereich kommerzieller Cloud-Dienste.
Verschaffen Sie sich einen Vorsprung von 81 %
Wir haben die harte Arbeit für Sie erledigt und Ihnen ab dem Moment Ihrer Anmeldung einen Vorsprung von 81 % verschafft.
Sie müssen lediglich die Lücken ausfüllen.
Eigentum an Anlage A 5.23
Die Verbreitung von Cloud-Diensten hat im letzten Jahrzehnt so stark zugenommen, ISO 27001 2022 Anhang A Control 5.23 enthält eine Vielzahl von Verfahren, die viele verschiedene Elemente des Betriebs einer Organisation umfassen.
Angesichts der Tatsache, dass nicht alle Cloud-Dienste IKT-spezifisch sind – obwohl man vernünftigerweise behaupten könnte, dass dies bei den meisten der Fall ist – sollte das Eigentum an Annex A Control 5.23 zwischen den Organisationen einer Organisation aufgeteilt werden CTO or COO Tabakerhitzer, abhängig von den vorherrschenden betrieblichen Umständen.
Leitfaden zu ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 5.23 – Organisatorische Verpflichtungen
Zur Einhaltung von Control 5.23 gehört die Einhaltung dessen, was als a bezeichnet wird „themenspezifischer“ Ansatz zu Cloud-Diensten und Informationssicherheit.
Angesichts der Vielfalt der angebotenen Cloud-Dienste ermutigen themenspezifische Ansätze Unternehmen dazu, Richtlinien für Cloud-Dienste zu erstellen, die auf einzelne Geschäftsfunktionen zugeschnitten sind, anstatt sich an eine pauschale Richtlinie zu halten, die für Folgendes gilt Informationssicherheit und Cloud-Dienste über die Grenze.
Es ist zu beachten, dass ISO die Einhaltung von Annex A Control 5.23 als eine gemeinsame Anstrengung zwischen der Organisation und ihrem Cloud-Service-Partner betrachtet. Annex A Control 5.23 sollte auch eng an die Controls 5.21 und 5.22 angepasst werden, die sich mit dem Informationsmanagement in der Lieferkette bzw. dem Management von Lieferantendienstleistungen befassen.
Ganz gleich, für welche Vorgehensweise sich eine Organisation entscheidet, Annex A Control 5.23 sollte nicht isoliert betrachtet werden und bestehende Bemühungen zur Verwaltung von Lieferantenbeziehungen ergänzen.
Da die Informationssicherheit an erster Stelle steht, sollte die Organisation Folgendes definieren:
- Alle relevanten Sicherheitsanforderungen oder Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung einer Cloud-Plattform.
- Welche Kriterien es bei der Auswahl eines Cloud-Dienstleisters zu berücksichtigen gilt und wie dessen Dienste genutzt werden sollen.
- Detaillierte Beschreibung der Rollen und relevanten Verantwortlichkeiten, die regeln, wie Cloud-Dienste im gesamten Unternehmen genutzt werden sollen.
- Welche Informationssicherheitsbereiche genau vom Cloud-Dienstleister kontrolliert werden und welche in den Zuständigkeitsbereich der Organisation selbst fallen.
- Die besten Möglichkeiten, alle von der Cloud-Service-Plattform bereitgestellten informationssicherheitsbezogenen Servicekomponenten zunächst zu sammeln und dann zu nutzen.
- So erhalten Sie kategorische Zusicherungen für alle vom Cloud-Dienstanbieter eingeführten Kontrollen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit.
- Die Schritte, die unternommen werden müssen, um Änderungen, Kommunikation und Kontrollen über mehrere unterschiedliche Cloud-Plattformen hinweg und nicht immer vom selben Anbieter zu verwalten.
- Incident Management Verfahren, die sich ausschließlich mit der Bereitstellung von Cloud-Diensten befassen.
- Wie erwartet die Organisation, ihre laufende Nutzung und/oder umfassende Einführung von Cloud-Plattformen im Einklang mit ihren umfassenderen Informationssicherheitsverpflichtungen zu verwalten?
- Eine Strategie für die Einstellung oder Änderung von Cloud-Diensten, entweder auf Anbieterbasis oder durch den Prozess der Cloud-zu-On-Premise-Migration.
Compliance muss nicht kompliziert sein.
Wir haben die harte Arbeit für Sie erledigt und Ihnen ab dem Moment Ihrer Anmeldung einen Vorsprung von 81 % verschafft.
Sie müssen lediglich die Lücken ausfüllen.
Leitlinien zu Annex A Control 5.23 – Cloud-Services-Vereinbarungen
Annex A Control 5.23 erkennt an, dass es sich bei Cloud-Service-Vereinbarungen im Gegensatz zu anderen Lieferantenbeziehungen um starre Dokumente handelt, die in den allermeisten Fällen nicht geändert werden können.
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen Cloud-Service-Vereinbarungen genau unter die Lupe nehmen und sicherstellen, dass vier wesentliche betriebliche Anforderungen erfüllt sind:
- Vertraulichkeit.
- Sicherheit/Datenintegrität.
- Serviceverfügbarkeit.
- Umgang mit Informationen.
Wie bei anderen Lieferantenverträgen sollten Cloud-Service-Verträge vor der Annahme einer gründlichen Risikobewertung unterzogen werden, die potenzielle Probleme an der Quelle aufzeigt.
Als absolutes Minimum sollte die Organisation nur dann einen Cloud-Services-Vertrag abschließen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die folgenden zehn Bestimmungen erfüllt sind:
- Cloud-Dienste werden auf der Grundlage der individuellen Anforderungen der Organisation in Bezug auf ihren Tätigkeitsbereich bereitgestellt und implementiert, einschließlich branchenweit anerkannter Standards und Praktiken für cloudbasierte Architektur und gehostete Infrastruktur.
- Der Zugriff auf beliebige Cloud-Plattformen erfüllt die grenzüberschreitenden Informationssicherheitsanforderungen der Organisation.
- Antimalware- und Antivirendienste, einschließlich proaktiver Überwachung und Bedrohungsschutz, werden angemessen berücksichtigt.
- Der Cloud-Anbieter hält sich an einen vordefinierten Satz von Datenspeicherungs- und -verarbeitungsbestimmungen, die sich auf eine oder mehrere verschiedene globale Regionen und regulatorische Umgebungen beziehen.
- Bei einem katastrophalen Ausfall der Cloud-Plattform oder einem Vorfall im Zusammenhang mit der Informationssicherheit wird der Organisation proaktiver Support geboten.
- Wenn die Notwendigkeit besteht, Elemente der Cloud-Plattform an Subunternehmer zu vergeben oder anderweitig auszulagern, bleiben die Anforderungen des Lieferanten an die Informationssicherheit eine ständige Überlegung.
- Sollte die Organisation Unterstützung bei der Zusammenstellung digitaler Informationen für einen relevanten Zweck (Strafverfolgung, Regulierungsanpassung, kommerzielle Zwecke) benötigen, wird der Cloud-Dienstleister die Organisation so weit wie möglich unterstützen.
- Am Ende der Beziehung sollte der Cloud-Dienstanbieter während des Übergangs- oder Stilllegungszeitraums angemessenen Support und angemessene Verfügbarkeit bieten.
- Der Cloud-Dienstanbieter sollte mit einem robusten BUDR-Plan arbeiten, der sich auf die Durchführung angemessener Backups der Daten der Organisation konzentriert.
- Die Übertragung aller relevanten Zusatzdaten vom Cloud-Services-Anbieter an die Organisation, einschließlich Konfigurationsinformationen und Code, auf den die Organisation Anspruch hat.
Ergänzende Informationen zu Anhang A Kontrolle 5.23
Zusätzlich zu den oben genannten Leitlinien empfiehlt Annex A Control 5.23, dass Organisationen eine enge Zusammenarbeit mit Cloud-Service-Anbietern eingehen, entsprechend dem wichtigen Service, den sie nicht nur im Hinblick auf die Informationssicherheit, sondern für den gesamten kommerziellen Betrieb einer Organisation bereitstellen.
Organisationen sollten nach Möglichkeit die folgenden Bestimmungen von Cloud-Dienstanbietern einholen, um die betriebliche Belastbarkeit zu verbessern und ein höheres Maß an Informationssicherheit zu genießen:
- Alle Infrastrukturänderungen sollten im Voraus kommuniziert werden, um die eigenen Informationssicherheitsstandards der Organisation zu berücksichtigen.
- Die Organisation muss über alle Änderungen der Datenspeicherungsverfahren informiert werden, die eine Migration von Daten in eine andere Gerichtsbarkeit oder globale Region erfordern.
- Jegliche Absicht seitens des Cloud-Dienstanbieters, „Peer-Cloud“-Anbieter zu nutzen oder Bereiche ihres Betriebs an Subunternehmer auszulagern, die Auswirkungen auf die Informationssicherheit für die Organisation haben könnten.
Unterstützende Anhang-A-Kontrollen
- ISO 27001:2022 Anhang A 5.21
- ISO 27001:2022 Anhang A 5.22
Verwalten Sie Ihre gesamte Compliance an einem Ort
ISMS.online unterstützt über 100 Standards
und Vorschriften, die Ihnen eine einzige geben
Plattform für alle Ihre Compliance-Anforderungen.
Was sind die Änderungen und Unterschiede zur ISO 27001:2013?
Annex A Control 5.23 ist a neue Steuerung das kommt in der ISO 27001:2013 in keiner Weise vor.
Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen
In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrolle.
ISO 27001:2022 Organisationskontrollen
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.1 | Anhang A 5.1.1 Anhang A 5.1.2 | Richtlinien zur Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.2 | Anhang A 6.1.1 | Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.3 | Anhang A 6.1.2 | Aufgabentrennung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.4 | Anhang A 7.2.1 | Führungsaufgaben |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.5 | Anhang A 6.1.3 | Kontakt mit Behörden |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.6 | Anhang A 6.1.4 | Kontakt mit speziellen Interessengruppen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.7 | NEUEN! | Threat Intelligence |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.8 | Anhang A 6.1.5 Anhang A 14.1.1 | Informationssicherheit im Projektmanagement |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.9 | Anhang A 8.1.1 Anhang A 8.1.2 | Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.10 | Anhang A 8.1.3 Anhang A 8.2.3 | Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.11 | Anhang A 8.1.4 | Rückgabe von Vermögenswerten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.12 | Anhang A 8.2.1 | Klassifizierung von Informationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.13 | Anhang A 8.2.2 | Kennzeichnung von Informationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.14 | Anhang A 13.2.1 Anhang A 13.2.2 Anhang A 13.2.3 | Informationsübertragung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.15 | Anhang A 9.1.1 Anhang A 9.1.2 | Zugangskontrolle |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.16 | Anhang A 9.2.1 | Identitätsmanagement |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.17 | Anhang A 9.2.4 Anhang A 9.3.1 Anhang A 9.4.3 | Authentifizierungsinformationen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.18 | Anhang A 9.2.2 Anhang A 9.2.5 Anhang A 9.2.6 | Zugangsrechte |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.19 | Anhang A 15.1.1 | Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.20 | Anhang A 15.1.2 | Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.21 | Anhang A 15.1.3 | Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.22 | Anhang A 15.2.1 Anhang A 15.2.2 | Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.23 | NEUEN! | Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.24 | Anhang A 16.1.1 | Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.25 | Anhang A 16.1.4 | Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.26 | Anhang A 16.1.5 | Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.27 | Anhang A 16.1.6 | Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.28 | Anhang A 16.1.7 | Beweissammlung |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.29 | Anhang A 17.1.1 Anhang A 17.1.2 Anhang A 17.1.3 | Informationssicherheit bei Störungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.30 | NEUEN! | IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.31 | Anhang A 18.1.1 Anhang A 18.1.5 | Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.32 | Anhang A 18.1.2 | Rechte an geistigem Eigentum |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.33 | Anhang A 18.1.3 | Schutz von Aufzeichnungen |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.34 | Anhang A 18.1.4 | Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.35 | Anhang A 18.2.1 | Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.36 | Anhang A 18.2.2 Anhang A 18.2.3 | Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit |
Organisatorische Kontrollen | Anhang A 5.37 | Anhang A 12.1.1 | Dokumentierte Betriebsabläufe |
ISO 27001:2022 Personenkontrollen
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Menschenkontrollen | Anhang A 6.1 | Anhang A 7.1.1 | Schirmungsmaß |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.2 | Anhang A 7.1.2 | Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.3 | Anhang A 7.2.2 | Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.4 | Anhang A 7.2.3 | Disziplinarverfahren |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.5 | Anhang A 7.3.1 | Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.6 | Anhang A 13.2.4 | Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.7 | Anhang A 6.2.2 | Fernarbeit |
Menschenkontrollen | Anhang A 6.8 | Anhang A 16.1.2 Anhang A 16.1.3 | Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse |
Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.1 | Anhang A 11.1.1 | Physische Sicherheitsbereiche |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.2 | Anhang A 11.1.2 Anhang A 11.1.6 | Physischer Eintritt |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.3 | Anhang A 11.1.3 | Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.4 | NEUEN! | Physische Sicherheitsüberwachung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.5 | Anhang A 11.1.4 | Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.6 | Anhang A 11.1.5 | Arbeiten in sicheren Bereichen |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.7 | Anhang A 11.2.9 | Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.8 | Anhang A 11.2.1 | Standort und Schutz der Ausrüstung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.9 | Anhang A 11.2.6 | Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.10 | Anhang A 8.3.1 Anhang A 8.3.2 Anhang A 8.3.3 Anhang A 11.2.5 | Speichermedien |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.11 | Anhang A 11.2.2 | Unterstützende Dienstprogramme |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.12 | Anhang A 11.2.3 | Verkabelungssicherheit |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.13 | Anhang A 11.2.4 | Wartung der Ausrüstung |
Physikalische Kontrollen | Anhang A 7.14 | Anhang A 11.2.7 | Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten |
ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen
Anhang A Kontrolltyp | ISO/IEC 27001:2022 Anhang A Kennung | ISO/IEC 27001:2013 Anhang A Kennung | Anhang A Name |
---|---|---|---|
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.1 | Anhang A 6.2.1 Anhang A 11.2.8 | Benutzer-Endpunktgeräte |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.2 | Anhang A 9.2.3 | Privilegierte Zugriffsrechte |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.3 | Anhang A 9.4.1 | Beschränkung des Informationszugriffs |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.4 | Anhang A 9.4.5 | Zugang zum Quellcode |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.5 | Anhang A 9.4.2 | Sichere Authentifizierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.6 | Anhang A 12.1.3 | Kapazitätsmanagement |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.7 | Anhang A 12.2.1 | Schutz vor Malware |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.8 | Anhang A 12.6.1 Anhang A 18.2.3 | Management technischer Schwachstellen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.9 | NEUEN! | Configuration Management |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.10 | NEUEN! | Löschen von Informationen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.11 | NEUEN! | Datenmaskierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.12 | NEUEN! | Verhinderung von Datenlecks |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.13 | Anhang A 12.3.1 | Informationssicherung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.14 | Anhang A 17.2.1 | Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.15 | Anhang A 12.4.1 Anhang A 12.4.2 Anhang A 12.4.3 | Protokollierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.16 | NEUEN! | Überwachungsaktivitäten |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.17 | Anhang A 12.4.4 | Uhrensynchronisation |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.18 | Anhang A 9.4.4 | Verwendung von Privileged Utility-Programmen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.19 | Anhang A 12.5.1 Anhang A 12.6.2 | Installation von Software auf Betriebssystemen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.20 | Anhang A 13.1.1 | Netzwerksicherheit |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.21 | Anhang A 13.1.2 | Sicherheit von Netzwerkdiensten |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.22 | Anhang A 13.1.3 | Trennung von Netzwerken |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.23 | NEUEN! | Web-Filter |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.24 | Anhang A 10.1.1 Anhang A 10.1.2 | Verwendung von Kryptographie |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.25 | Anhang A 14.2.1 | Sicherer Entwicklungslebenszyklus |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.26 | Anhang A 14.1.2 Anhang A 14.1.3 | Anforderungen an die Anwendungssicherheit |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.27 | Anhang A 14.2.5 | Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.28 | NEUEN! | Sichere Codierung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.29 | Anhang A 14.2.8 Anhang A 14.2.9 | Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.30 | Anhang A 14.2.7 | Ausgelagerte Entwicklung |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.31 | Anhang A 12.1.4 Anhang A 14.2.6 | Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.32 | Anhang A 12.1.2 Anhang A 14.2.2 Anhang A 14.2.3 Anhang A 14.2.4 | Change Control |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.33 | Anhang A 14.3.1 | Testinformationen |
Technologische Kontrollen | Anhang A 8.34 | Anhang A 12.7.1 | Schutz von Informationssystemen während Audittests |
Wie ISMS.online hilft
ISMS.online rationalisiert den ISO 27001-Implementierungsprozess, indem es ein ausgefeiltes cloudbasiertes Framework zur Dokumentation von Verfahren und Checklisten des Informationssicherheitsmanagementsystems bereitstellt, um die Einhaltung anerkannter Standards sicherzustellen.
Wenn Sie ISMS.online nutzen, können Sie:
- Erstellen Sie ein ISMS, das mit den ISO 27001-Standards kompatibel ist.
- Führen Sie Aufgaben aus und legen Sie Nachweise vor, um nachzuweisen, dass sie die Anforderungen der Norm erfüllt haben.
- Weisen Sie Aufgaben zu und verfolgen Sie den Fortschritt bei der Einhaltung der Gesetze.
- Erhalten Sie Zugang zu einem spezialisierten Beraterteam, das Sie auf Ihrem Weg zur Compliance unterstützt.
Nehmen Sie Kontakt auf und Demo buchen.