ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 5.23

Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten

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Zweck von ISO 27001:2022 Anhang A 5.23

ISO 27001:2022 Anhang A 5.23 ist eine neue Kontrolle, die die Prozesse beschreibt, die für den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und den Ausstieg aus Cloud-Diensten in Bezug auf die individuellen Informationssicherheitsanforderungen der Organisation erforderlich sind.

Annex A Control 5.23 ermöglicht es Organisationen, zunächst zu spezifizieren und anschließend zu verwalten und zu verwalten Informationssicherheitskonzepte im Zusammenhang mit Cloud-Diensten, in ihrer Eigenschaft als „Cloud-Dienste-Kunde“.

Anlage A 5.23 ist a vorbeugende Kontrolle zur Verbesserung der Gesundheitsgerechtigkeit hält das Risiko aufrecht durch Angabe Richtlinien und Verfahren, die die Informationssicherheit regeln, im Bereich kommerzieller Cloud-Dienste.

Eigentum an Anlage A 5.23

Die Verbreitung von Cloud-Diensten hat im letzten Jahrzehnt so stark zugenommen, ISO 27001 2022 Anhang A Control 5.23 enthält eine Vielzahl von Verfahren, die viele verschiedene Elemente des Betriebs einer Organisation umfassen.

Angesichts der Tatsache, dass nicht alle Cloud-Dienste IKT-spezifisch sind – obwohl man vernünftigerweise behaupten könnte, dass dies bei den meisten der Fall ist – sollte das Eigentum an Annex A Control 5.23 zwischen den Organisationen einer Organisation aufgeteilt werden CTO or COO, abhängig von den vorherrschenden betrieblichen Umständen.

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Leitfaden zu ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 5.23 – Organisatorische Verpflichtungen

Zur Einhaltung von Control 5.23 gehört die Einhaltung dessen, was als a bezeichnet wird „themenspezifischer“ Ansatz zu Cloud-Diensten und Informationssicherheit.

Angesichts der Vielfalt der angebotenen Cloud-Dienste ermutigen themenspezifische Ansätze Unternehmen dazu, Richtlinien für Cloud-Dienste zu erstellen, die auf einzelne Geschäftsfunktionen zugeschnitten sind, anstatt sich an eine pauschale Richtlinie zu halten, die für Folgendes gilt Informationssicherheit und Cloud-Dienste über die Grenze.

Es ist zu beachten, dass ISO die Einhaltung von Annex A Control 5.23 als eine gemeinsame Anstrengung zwischen der Organisation und ihrem Cloud-Service-Partner betrachtet. Annex A Control 5.23 sollte auch eng an die Controls 5.21 und 5.22 angepasst werden, die sich mit dem Informationsmanagement in der Lieferkette bzw. dem Management von Lieferantendienstleistungen befassen.

Ganz gleich, für welche Vorgehensweise sich eine Organisation entscheidet, Annex A Control 5.23 sollte nicht isoliert betrachtet werden und bestehende Bemühungen zur Verwaltung von Lieferantenbeziehungen ergänzen.

Da die Informationssicherheit an erster Stelle steht, sollte die Organisation Folgendes definieren:

  1. Alle relevanten Sicherheitsanforderungen oder Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung einer Cloud-Plattform.
  2. Welche Kriterien es bei der Auswahl eines Cloud-Dienstleisters zu berücksichtigen gilt und wie dessen Dienste genutzt werden sollen.
  3. Detaillierte Beschreibung der Rollen und relevanten Verantwortlichkeiten, die regeln, wie Cloud-Dienste im gesamten Unternehmen genutzt werden sollen.
  4. Welche Informationssicherheitsbereiche genau vom Cloud-Dienstleister kontrolliert werden und welche in den Zuständigkeitsbereich der Organisation selbst fallen.
  5. Die besten Möglichkeiten, alle von der Cloud-Service-Plattform bereitgestellten informationssicherheitsbezogenen Servicekomponenten zunächst zu sammeln und dann zu nutzen.
  6. So erhalten Sie kategorische Zusicherungen für alle vom Cloud-Dienstanbieter eingeführten Kontrollen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit.
  7. Die Schritte, die unternommen werden müssen, um Änderungen, Kommunikation und Kontrollen über mehrere unterschiedliche Cloud-Plattformen hinweg und nicht immer vom selben Anbieter zu verwalten.
  8. Incident Management Verfahren, die sich ausschließlich mit der Bereitstellung von Cloud-Diensten befassen.
  9. Wie erwartet die Organisation, ihre laufende Nutzung und/oder umfassende Einführung von Cloud-Plattformen im Einklang mit ihren umfassenderen Informationssicherheitsverpflichtungen zu verwalten?
  10. Eine Strategie für die Einstellung oder Änderung von Cloud-Diensten, entweder auf Anbieterbasis oder durch den Prozess der Cloud-zu-On-Premise-Migration.

Leitlinien zu Annex A Control 5.23 – Cloud-Services-Vereinbarungen

Annex A Control 5.23 erkennt an, dass es sich bei Cloud-Service-Vereinbarungen im Gegensatz zu anderen Lieferantenbeziehungen um starre Dokumente handelt, die in den allermeisten Fällen nicht geändert werden können.

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen Cloud-Service-Vereinbarungen genau unter die Lupe nehmen und sicherstellen, dass vier wesentliche betriebliche Anforderungen erfüllt sind:

  1. Vertraulichkeit.
  2. Sicherheit/Datenintegrität.
  3. Serviceverfügbarkeit.
  4. Umgang mit Informationen.

Wie bei anderen Lieferantenverträgen sollten Cloud-Service-Verträge vor der Annahme einer gründlichen Risikobewertung unterzogen werden, die potenzielle Probleme an der Quelle aufzeigt.

Als absolutes Minimum sollte die Organisation nur dann einen Cloud-Services-Vertrag abschließen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die folgenden zehn Bestimmungen erfüllt sind:

  • Cloud-Dienste werden auf der Grundlage der individuellen Anforderungen der Organisation in Bezug auf ihren Tätigkeitsbereich bereitgestellt und implementiert, einschließlich branchenweit anerkannter Standards und Praktiken für cloudbasierte Architektur und gehostete Infrastruktur.
  • Der Zugriff auf beliebige Cloud-Plattformen erfüllt die grenzüberschreitenden Informationssicherheitsanforderungen der Organisation.
  • Antimalware- und Antivirendienste, einschließlich proaktiver Überwachung und Bedrohungsschutz, werden angemessen berücksichtigt.
  • Der Cloud-Anbieter hält sich an einen vordefinierten Satz von Datenspeicherungs- und -verarbeitungsbestimmungen, die sich auf eine oder mehrere verschiedene globale Regionen und regulatorische Umgebungen beziehen.
  • Bei einem katastrophalen Ausfall der Cloud-Plattform oder einem Vorfall im Zusammenhang mit der Informationssicherheit wird der Organisation proaktiver Support geboten.
  • Wenn die Notwendigkeit besteht, Elemente der Cloud-Plattform an Subunternehmer zu vergeben oder anderweitig auszulagern, bleiben die Anforderungen des Lieferanten an die Informationssicherheit eine ständige Überlegung.
  • Sollte die Organisation Unterstützung bei der Zusammenstellung digitaler Informationen für einen relevanten Zweck (Strafverfolgung, Regulierungsanpassung, kommerzielle Zwecke) benötigen, wird der Cloud-Dienstleister die Organisation so weit wie möglich unterstützen.
  • Am Ende der Beziehung sollte der Cloud-Dienstanbieter während des Übergangs- oder Stilllegungszeitraums angemessenen Support und angemessene Verfügbarkeit bieten.
  • Der Cloud-Dienstanbieter sollte mit einem robusten BUDR-Plan arbeiten, der sich auf die Durchführung angemessener Backups der Daten der Organisation konzentriert.
  • Die Übertragung aller relevanten Zusatzdaten vom Cloud-Services-Anbieter an die Organisation, einschließlich Konfigurationsinformationen und Code, auf den die Organisation Anspruch hat.

Ergänzende Informationen zu Anhang A Kontrolle 5.23

Zusätzlich zu den oben genannten Leitlinien empfiehlt Annex A Control 5.23, dass Organisationen eine enge Zusammenarbeit mit Cloud-Service-Anbietern eingehen, entsprechend dem wichtigen Service, den sie nicht nur im Hinblick auf die Informationssicherheit, sondern für den gesamten kommerziellen Betrieb einer Organisation bereitstellen.

Organisationen sollten nach Möglichkeit die folgenden Bestimmungen von Cloud-Dienstanbietern einholen, um die betriebliche Belastbarkeit zu verbessern und ein höheres Maß an Informationssicherheit zu genießen:

  1. Alle Infrastrukturänderungen sollten im Voraus kommuniziert werden, um die eigenen Informationssicherheitsstandards der Organisation zu berücksichtigen.
  2. Die Organisation muss über alle Änderungen der Datenspeicherungsverfahren informiert werden, die eine Migration von Daten in eine andere Gerichtsbarkeit oder globale Region erfordern.
  3. Jegliche Absicht seitens des Cloud-Dienstanbieters, „Peer-Cloud“-Anbieter zu nutzen oder Bereiche ihres Betriebs an Subunternehmer auszulagern, die Auswirkungen auf die Informationssicherheit für die Organisation haben könnten.

Unterstützende Anhang-A-Kontrollen

  • ISO 27001:2022 Anhang A 5.21
  • ISO 27001:2022 Anhang A 5.22

Was sind die Änderungen und Unterschiede zur ISO 27001:2013?

Annex A Control 5.23 ist a neue Steuerung das kommt in der ISO 27001:2013 in keiner Weise vor.

Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen

In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrolle.

ISO 27001:2022 Organisationskontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.1Anhang A 5.1.1
Anhang A 5.1.2
Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.2Anhang A 6.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.3Anhang A 6.1.2Aufgabentrennung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.4Anhang A 7.2.1Führungsaufgaben
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.5Anhang A 6.1.3Kontakt mit Behörden
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.6Anhang A 6.1.4Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.7NEU!Threat Intelligence
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.8Anhang A 6.1.5
Anhang A 14.1.1
Informationssicherheit im Projektmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.9Anhang A 8.1.1
Anhang A 8.1.2
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.10Anhang A 8.1.3
Anhang A 8.2.3
Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.11Anhang A 8.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.12Anhang A 8.2.1Klassifizierung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.13Anhang A 8.2.2Kennzeichnung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.14Anhang A 13.2.1
Anhang A 13.2.2
Anhang A 13.2.3
Informationsübertragung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.15Anhang A 9.1.1
Anhang A 9.1.2
Access Control
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.16Anhang A 9.2.1Identitätsmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.17Anhang A 9.2.4
Anhang A 9.3.1
Anhang A 9.4.3
Authentifizierungsinformationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.18Anhang A 9.2.2
Anhang A 9.2.5
Anhang A 9.2.6
Zugangsrechte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.19Anhang A 15.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.20Anhang A 15.1.2Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.21Anhang A 15.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.22Anhang A 15.2.1
Anhang A 15.2.2
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.23NEU!Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.24Anhang A 16.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.25Anhang A 16.1.4Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.26Anhang A 16.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.27Anhang A 16.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.28Anhang A 16.1.7Beweissammlung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.29Anhang A 17.1.1
Anhang A 17.1.2
Anhang A 17.1.3
Informationssicherheit bei Störungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.30NEU!IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.31Anhang A 18.1.1
Anhang A 18.1.5
Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.32Anhang A 18.1.2Rechte an geistigem Eigentum
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.33Anhang A 18.1.3Schutz von Aufzeichnungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.34 Anhang A 18.1.4Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.35Anhang A 18.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.36Anhang A 18.2.2
Anhang A 18.2.3
Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.37Anhang A 12.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe

ISO 27001:2022 Personenkontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
MenschenkontrollenAnhang A 6.1Anhang A 7.1.1Untersuchungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.2Anhang A 7.1.2Allgemeine Geschäftsbedingungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.3Anhang A 7.2.2Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung
MenschenkontrollenAnhang A 6.4Anhang A 7.2.3Disziplinarverfahren
MenschenkontrollenAnhang A 6.5Anhang A 7.3.1Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses
MenschenkontrollenAnhang A 6.6Anhang A 13.2.4Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.7Anhang A 6.2.2Fernarbeit
MenschenkontrollenAnhang A 6.8Anhang A 16.1.2
Anhang A 16.1.3
Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse

Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Physikalische KontrollenAnhang A 7.1Anhang A 11.1.1Physische Sicherheitsbereiche
Physikalische KontrollenAnhang A 7.2Anhang A 11.1.2
Anhang A 11.1.6
Physischer Eintritt
Physikalische KontrollenAnhang A 7.3Anhang A 11.1.3Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.4NEU!Physische Sicherheitsüberwachung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.5Anhang A 11.1.4Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.6Anhang A 11.1.5Arbeiten in sicheren Bereichen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.7Anhang A 11.2.9Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm
Physikalische KontrollenAnhang A 7.8Anhang A 11.2.1Standort und Schutz der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.9Anhang A 11.2.6Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes
Physikalische KontrollenAnhang A 7.10Anhang A 8.3.1
Anhang A 8.3.2
Anhang A 8.3.3
Anhang A 11.2.5
Speichermedien
Physikalische KontrollenAnhang A 7.11Anhang A 11.2.2Unterstützende Dienstprogramme
Physikalische KontrollenAnhang A 7.12Anhang A 11.2.3Verkabelungssicherheit
Physikalische KontrollenAnhang A 7.13Anhang A 11.2.4Wartung der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.14Anhang A 11.2.7Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten

ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Technologische KontrollenAnhang A 8.1Anhang A 6.2.1
Anhang A 11.2.8
Benutzer-Endpunktgeräte
Technologische KontrollenAnhang A 8.2Anhang A 9.2.3Privilegierte Zugriffsrechte
Technologische KontrollenAnhang A 8.3Anhang A 9.4.1Beschränkung des Informationszugriffs
Technologische KontrollenAnhang A 8.4Anhang A 9.4.5Zugang zum Quellcode
Technologische KontrollenAnhang A 8.5Anhang A 9.4.2Sichere Authentifizierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.6Anhang A 12.1.3Kapazitätsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.7Anhang A 12.2.1Schutz vor Malware
Technologische KontrollenAnhang A 8.8Anhang A 12.6.1
Anhang A 18.2.3
Management technischer Schwachstellen
Technologische KontrollenAnhang A 8.9NEU!Configuration Management
Technologische KontrollenAnhang A 8.10NEU!Löschen von Informationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.11NEU!Datenmaskierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.12NEU!Verhinderung von Datenlecks
Technologische KontrollenAnhang A 8.13Anhang A 12.3.1Informationssicherung
Technologische KontrollenAnhang A 8.14Anhang A 17.2.1Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.15Anhang A 12.4.1
Anhang A 12.4.2
Anhang A 12.4.3
Protokollierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.16NEU!Überwachungsaktivitäten
Technologische KontrollenAnhang A 8.17Anhang A 12.4.4Uhrensynchronisation
Technologische KontrollenAnhang A 8.18Anhang A 9.4.4Verwendung von Privileged Utility-Programmen
Technologische KontrollenAnhang A 8.19Anhang A 12.5.1
Anhang A 12.6.2
Installation von Software auf Betriebssystemen
Technologische KontrollenAnhang A 8.20Anhang A 13.1.1Netzwerksicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.21Anhang A 13.1.2Sicherheit von Netzwerkdiensten
Technologische KontrollenAnhang A 8.22Anhang A 13.1.3Trennung von Netzwerken
Technologische KontrollenAnhang A 8.23NEU!Web-Filter
Technologische KontrollenAnhang A 8.24Anhang A 10.1.1
Anhang A 10.1.2
Verwendung von Kryptographie
Technologische KontrollenAnhang A 8.25Anhang A 14.2.1Sicherer Entwicklungslebenszyklus
Technologische KontrollenAnhang A 8.26Anhang A 14.1.2
Anhang A 14.1.3
Anforderungen an die Anwendungssicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.27Anhang A 14.2.5Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien
Technologische KontrollenAnhang A 8.28NEU!Sichere Codierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.29Anhang A 14.2.8
Anhang A 14.2.9
Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz
Technologische KontrollenAnhang A 8.30Anhang A 14.2.7Ausgelagerte Entwicklung
Technologische KontrollenAnhang A 8.31Anhang A 12.1.4
Anhang A 14.2.6
Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.32Anhang A 12.1.2
Anhang A 14.2.2
Anhang A 14.2.3
Anhang A 14.2.4
Änderungsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.33Anhang A 14.3.1Testinformationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.34Anhang A 12.7.1Schutz von Informationssystemen während Audittests

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