ISO 27001:2022 Anhang A Kontrolle 5.11

Rückgabe von Vermögenswerten

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ISO 27001:2022 Control 5.11 von Anhang A legt fest, dass Mitarbeiter und andere interessierte Parteien bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses, Vertrags oder einer Vereinbarung alle Vermögenswerte zurückgeben müssen, die der Organisation gehören.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vertrags oder der Vereinbarung wird von Mitarbeitern und externen Nutzern erwartet, dass sie alle Informationen und organisatorischen Vermögenswerte zurückgeben.

Mitarbeiter, Auftragnehmer und andere müssen verpflichtet werden, alle Vermögenswerte zu ersetzen. Diese Verpflichtung würde in die entsprechenden Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Auftragnehmern und anderen aufgenommen.

Ein solider, dokumentierter Prozess sollte die Rückgabe von Vermögenswerten verwalten. Dieser Prozess kann für jede Person oder jeden Lieferanten, der ihn durchläuft, dokumentiert werden. Anhang A.6.5 für die Sicherheit der Humanressourcen, Anhang 6.6 für Vertraulichkeitsvereinbarungen und Anhang A.5.20 für Lieferantenaktivitäten stimmen dies mit Ausgangskontrollen überein.

Organisationen müssen über schriftliche Richtlinien verfügen, die festlegen, welche Vermögenswerte bei Beendigung zurückgegeben werden müssen, und über Personal, das den Empfang bestätigt und die Inventarisierung und Buchführung der Vermögenswerte sicherstellt.

Was ist der Zweck von Anhang A 5.11?

Die folgenden sind Beispiele für Informationsressourcen für eine Organisation:

  • Physische Dokumente.
  • Digitale Dateien und Datenbanken.
  • Softwareprogramme.
  • Sogar immaterielle Gegenstände wie Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum.

Die Informationsbestände eines Unternehmens können in vielerlei Hinsicht wertvoll sein. Dazu gehört auch die Speicherung sensibler Informationen über Kunden, Mitarbeiter oder andere Stakeholder, die von Kriminellen für finanziellen Gewinn oder Identitätsdiebstahl ausgenutzt werden können. Zusätzlich zu Finanz-, Forschungs- und Betriebsinformationen könnten sie Ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn sie Zugriff darauf hätten.

Aus diesem Grund müssen alle Vermögenswerte und Vermögenswerte von Mitarbeitern und Auftragnehmern zurückgegeben werden, die ihr Arbeitsverhältnis bei einer Organisation beenden.

Im Rahmen des Ausstiegsprozesses müssen Vermögenswerte gemäß dem Prozess zurückgegeben werden, sofern nicht anders vereinbart und dokumentiert:

  • Anhang A.5 beschreibt die zu ergreifenden Schritte, wenn die Nichtrückgabe als a erfasst wird Sicherheitsvorfall.
  • Um einen dauerhaften Schutz zu gewährleisten, regelmäßige Vermögensprüfungen sind auch notwendig, um sicherzustellen, dass das Rückgabeverfahren narrensicher ist.

Änderung des Beschäftigungsstatus gemäß ISO 27001:2022 Anhang a 5.11

Im Rahmen der Änderung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Verträgen oder Vereinbarungen schützt die Kontrolle 5.11 die Vermögenswerte der Organisation. Unbefugten Personen ist es untersagt, Vermögenswerte der Organisation (einschließlich Ausrüstung, Informationen, Software usw.) im Rahmen dieser Anhang-A-Kontrolle zurückzubehalten.

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer keine sensiblen Daten mitnehmen, indem Sie potenzielle Bedrohungen identifizieren und die Aktivitäten des Benutzers überwachen, bevor er das Unternehmen verlässt.

Wenn einer Person gekündigt wird, verhindert diese Kontrolle in Anhang A, dass sie auf IT-Systeme und Netzwerke zugreifen kann. Organisationen sollten einen formellen Kündigungsprozess einrichten, damit Einzelpersonen keinen Zugriff mehr auf IT-Systeme haben. Sie können dies erreichen, indem Sie alle Berechtigungen widerrufen, Konten deaktivieren und den Zugang zum Gebäudegelände entziehen.

Es müssen Verfahren eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und andere relevante Parteien alle Vermögenswerte zurückgeben, die nicht mehr für Geschäftszwecke benötigt werden. Diese Vermögenswerte sollten so schnell wie möglich ersetzt werden.

Außerdem sollten Organisationen den Arbeitsbereich der Person überprüfen, um sicherzustellen, dass alle vertraulichen Informationen zurückgegeben wurden.

Bedenken Sie zum Beispiel:

  • Die Ausrüstung der Organisation (Laptops und Wechseldatenträger) wird bei der Trennung abgeholt.
  • Nach Abschluss des Vertrags sind die Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche Geräte und Informationen zurückzugeben.

Aufbau eines Ausstiegsprozesses und was Sie tun müssen

Eine Organisation muss ihren Änderungs- oder Kündigungsprozess formalisieren, einschließlich der Rückgabe aller zuvor ausgegebenen physischen und elektronischen Vermögenswerte, die ihr gehören oder ihr anvertraut wurden.

Dabei sollten auch alle Zugriffsrechte, Konten, digitalen Zertifikate und Passwörter entfernt werden. Diese Formalisierung ist besonders wichtig, wenn eine Änderung oder Beendigung unerwartet eintritt, beispielsweise durch Tod oder Rücktritt. Unbefugter Zugriff auf Unternehmensressourcen kann zu a führen Datenmissbrauch wenn nicht verhindert.

Ein sicherer Entsorgungs-/Rückgabeprozess sollte sicherstellen, dass alle Vermögenswerte erfasst werden.

ISO 27001:2022 verlangt von der Organisation, alle Informationen und zugehörigen Vermögenswerte, die zurückgegeben werden sollen, zu identifizieren und zu dokumentieren, einschließlich:

  1. Benutzerendpunktgeräte.
  2. Tragbare Speichergeräte.
  3. Spezialausrüstung.
  4. Authentifizierungshardware (z. B. mechanische Schlüssel, physische Token und Smartcards) für Informationssysteme, Standorte und physische Archive.
  5. Physische Kopien von Informationen.

Nach der Kündigung sollte der Benutzer eine formelle Checkliste mit allen Artikeln ausfüllen, die zurückgegeben oder entsorgt werden müssen. Diese Checkliste sollte alle erforderlichen Unterschriften enthalten, um zu bestätigen, dass die Vermögenswerte ordnungsgemäß zurückgegeben oder entsorgt wurden.

Was sind die Änderungen und Unterschiede zur ISO 27001:2013?

ISO 27001:2013 wurde im Oktober 2022 aktualisiert nach ISO 27001:2022.

Annex A Control 5.11 ist nicht neu, sondern eine Modifikation von Annex A Control 8.1.4 – die Rückgabe von Vermögenswerten.

In den Umsetzungsrichtlinien sind die Kontrollen in Anhang A im Wesentlichen gleich, mit ähnlicher Sprache und Ausdrucksweise. Jedoch, Anhang A der ISO 27001:2022 Control 5.11 verfügt über eine Attributtabelle, mit der Benutzer sie mit dem abgleichen können, was sie implementieren. Kontrolle 5.11 in ISO 27001:2022 legt fest, welche Vermögenswerte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Vertragsbeendigung zurückgegeben werden können.

Beispiele hierfür sind:

  • Benutzerendpunktgeräte.
  • Tragbare Speichergeräte.
  • Spezialausrüstung.
  • Authentifizierungshardware (z. B. mechanische Schlüssel, physische Token und Smartcards) für Informationssysteme, Standorte und physische Archive.
  • Physische Kopien von Informationen.

In der Version ISO 27001:2013 ist diese Liste nicht verfügbar.

Tabelle aller ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrollen

In der folgenden Tabelle finden Sie weitere Informationen zu jeder einzelnen ISO 27001:2022 Anhang A-Kontrolle.

ISO 27001:2022 Organisationskontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.1Anhang A 5.1.1
Anhang A 5.1.2
Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.2Anhang A 6.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.3Anhang A 6.1.2Aufgabentrennung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.4Anhang A 7.2.1Führungsaufgaben
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.5Anhang A 6.1.3Kontakt mit Behörden
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.6Anhang A 6.1.4Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.7NEU!Threat Intelligence
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.8Anhang A 6.1.5
Anhang A 14.1.1
Informationssicherheit im Projektmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.9Anhang A 8.1.1
Anhang A 8.1.2
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.10Anhang A 8.1.3
Anhang A 8.2.3
Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.11Anhang A 8.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.12Anhang A 8.2.1Klassifizierung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.13Anhang A 8.2.2Kennzeichnung von Informationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.14Anhang A 13.2.1
Anhang A 13.2.2
Anhang A 13.2.3
Informationsübertragung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.15Anhang A 9.1.1
Anhang A 9.1.2
Access Control
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.16Anhang A 9.2.1Identitätsmanagement
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.17Anhang A 9.2.4
Anhang A 9.3.1
Anhang A 9.4.3
Authentifizierungsinformationen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.18Anhang A 9.2.2
Anhang A 9.2.5
Anhang A 9.2.6
Zugangsrechte
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.19Anhang A 15.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.20Anhang A 15.1.2Adressierung der Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.21Anhang A 15.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.22Anhang A 15.2.1
Anhang A 15.2.2
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.23NEU!Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.24Anhang A 16.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.25Anhang A 16.1.4Bewertung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.26Anhang A 16.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.27Anhang A 16.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.28Anhang A 16.1.7Beweissammlung
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.29Anhang A 17.1.1
Anhang A 17.1.2
Anhang A 17.1.3
Informationssicherheit bei Störungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.30NEU!IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.31Anhang A 18.1.1
Anhang A 18.1.5
Rechtliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.32Anhang A 18.1.2Rechte an geistigem Eigentum
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.33Anhang A 18.1.3Schutz von Aufzeichnungen
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.34 Anhang A 18.1.4Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.35Anhang A 18.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.36Anhang A 18.2.2
Anhang A 18.2.3
Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards für die Informationssicherheit
Organisatorische KontrollenAnhang A 5.37Anhang A 12.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe

ISO 27001:2022 Personenkontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
MenschenkontrollenAnhang A 6.1Anhang A 7.1.1Untersuchungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.2Anhang A 7.1.2Allgemeine Geschäftsbedingungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.3Anhang A 7.2.2Informationssicherheitsbewusstsein, Bildung und Schulung
MenschenkontrollenAnhang A 6.4Anhang A 7.2.3Disziplinarverfahren
MenschenkontrollenAnhang A 6.5Anhang A 7.3.1Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses
MenschenkontrollenAnhang A 6.6Anhang A 13.2.4Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
MenschenkontrollenAnhang A 6.7Anhang A 6.2.2Fernarbeit
MenschenkontrollenAnhang A 6.8Anhang A 16.1.2
Anhang A 16.1.3
Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse

Physische Kontrollen nach ISO 27001:2022

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Physikalische KontrollenAnhang A 7.1Anhang A 11.1.1Physische Sicherheitsbereiche
Physikalische KontrollenAnhang A 7.2Anhang A 11.1.2
Anhang A 11.1.6
Physischer Eintritt
Physikalische KontrollenAnhang A 7.3Anhang A 11.1.3Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.4NEU!Physische Sicherheitsüberwachung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.5Anhang A 11.1.4Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.6Anhang A 11.1.5Arbeiten in sicheren Bereichen
Physikalische KontrollenAnhang A 7.7Anhang A 11.2.9Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm
Physikalische KontrollenAnhang A 7.8Anhang A 11.2.1Standort und Schutz der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.9Anhang A 11.2.6Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes
Physikalische KontrollenAnhang A 7.10Anhang A 8.3.1
Anhang A 8.3.2
Anhang A 8.3.3
Anhang A 11.2.5
Speichermedien
Physikalische KontrollenAnhang A 7.11Anhang A 11.2.2Unterstützende Dienstprogramme
Physikalische KontrollenAnhang A 7.12Anhang A 11.2.3Verkabelungssicherheit
Physikalische KontrollenAnhang A 7.13Anhang A 11.2.4Wartung der Ausrüstung
Physikalische KontrollenAnhang A 7.14Anhang A 11.2.7Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten

ISO 27001:2022 Technologische Kontrollen

Anhang A KontrolltypISO/IEC 27001:2022 Anhang A KennungISO/IEC 27001:2013 Anhang A KennungAnhang A Name
Technologische KontrollenAnhang A 8.1Anhang A 6.2.1
Anhang A 11.2.8
Benutzer-Endpunktgeräte
Technologische KontrollenAnhang A 8.2Anhang A 9.2.3Privilegierte Zugriffsrechte
Technologische KontrollenAnhang A 8.3Anhang A 9.4.1Beschränkung des Informationszugriffs
Technologische KontrollenAnhang A 8.4Anhang A 9.4.5Zugang zum Quellcode
Technologische KontrollenAnhang A 8.5Anhang A 9.4.2Sichere Authentifizierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.6Anhang A 12.1.3Kapazitätsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.7Anhang A 12.2.1Schutz vor Malware
Technologische KontrollenAnhang A 8.8Anhang A 12.6.1
Anhang A 18.2.3
Management technischer Schwachstellen
Technologische KontrollenAnhang A 8.9NEU!Configuration Management
Technologische KontrollenAnhang A 8.10NEU!Löschen von Informationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.11NEU!Datenmaskierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.12NEU!Verhinderung von Datenlecks
Technologische KontrollenAnhang A 8.13Anhang A 12.3.1Informationssicherung
Technologische KontrollenAnhang A 8.14Anhang A 17.2.1Redundanz von Informationsverarbeitungseinrichtungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.15Anhang A 12.4.1
Anhang A 12.4.2
Anhang A 12.4.3
Protokollierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.16NEU!Überwachungsaktivitäten
Technologische KontrollenAnhang A 8.17Anhang A 12.4.4Uhrensynchronisation
Technologische KontrollenAnhang A 8.18Anhang A 9.4.4Verwendung von Privileged Utility-Programmen
Technologische KontrollenAnhang A 8.19Anhang A 12.5.1
Anhang A 12.6.2
Installation von Software auf Betriebssystemen
Technologische KontrollenAnhang A 8.20Anhang A 13.1.1Netzwerksicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.21Anhang A 13.1.2Sicherheit von Netzwerkdiensten
Technologische KontrollenAnhang A 8.22Anhang A 13.1.3Trennung von Netzwerken
Technologische KontrollenAnhang A 8.23NEU!Web-Filter
Technologische KontrollenAnhang A 8.24Anhang A 10.1.1
Anhang A 10.1.2
Verwendung von Kryptographie
Technologische KontrollenAnhang A 8.25Anhang A 14.2.1Sicherer Entwicklungslebenszyklus
Technologische KontrollenAnhang A 8.26Anhang A 14.1.2
Anhang A 14.1.3
Anforderungen an die Anwendungssicherheit
Technologische KontrollenAnhang A 8.27Anhang A 14.2.5Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien
Technologische KontrollenAnhang A 8.28NEU!Sichere Codierung
Technologische KontrollenAnhang A 8.29Anhang A 14.2.8
Anhang A 14.2.9
Sicherheitstests in Entwicklung und Akzeptanz
Technologische KontrollenAnhang A 8.30Anhang A 14.2.7Ausgelagerte Entwicklung
Technologische KontrollenAnhang A 8.31Anhang A 12.1.4
Anhang A 14.2.6
Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
Technologische KontrollenAnhang A 8.32Anhang A 12.1.2
Anhang A 14.2.2
Anhang A 14.2.3
Anhang A 14.2.4
Änderungsmanagement
Technologische KontrollenAnhang A 8.33Anhang A 14.3.1Testinformationen
Technologische KontrollenAnhang A 8.34Anhang A 12.7.1Schutz von Informationssystemen während Audittests

Wie wirken sich diese Änderungen auf Sie aus?

ISO 27001:2022 ist eine Aktualisierung des Standards von 2013. Das Gremium, das den Standard überwacht, hat keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Wie ISMS.online hilft

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