Zweck der Kontrolle 5.32
Kontrollpunkt 5.32 beschreibt die Schritte, die Organisationen unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass sie die Rechte an geistigem Eigentum (IP) einhalten , einschließlich der Verwendung von proprietärer Software, die gekauft, abonniert oder anderweitig gemietet wird.
ISO definiert geistige Eigentumsrechte als zu einer oder mehreren der folgenden Kategorien gehörend:
- Software-Urheberrecht
- Urheberrecht dokumentieren
- Designrechte
- Markenrechte
- Patente
- Quellcode-Lizenzen
„Gesetzliche, behördliche, behördliche oder vertragliche“ Vereinbarungen legen häufig Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung proprietärer Software fest, einschließlich allgemeiner Beschränkungen für das Kopieren, Extrahieren oder Reverse Engineering von Quellcode und anderen Maßnahmen.
Zur Klarstellung: Control 5.32 befasst sich nicht mit Situationen, in denen die Organisation Inhaber der Rechte an geistigem Eigentum ist, sondern konzentriert sich auf ihre Verpflichtung gegenüber den Rechten an geistigem Eigentum Dritter , die in einem Lizenzvertrag, einer Datenweitergabevereinbarung oder einem anderen vergleichbaren Rechtsmechanismus festgelegt sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass Urheberrechts- und/oder Schutzrechtsverletzungen häufig schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen für Organisationen nach sich ziehen, die vorsätzlich oder unabsichtlich gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Daher sollte der Kontrollpunkt 5.32 ausreichend beachtet werden, um unnötige Betriebsunterbrechungen oder Sicherheitsvorfälle zu vermeiden.
Attributtabelle der Steuerung 5.32
Bei Kontrolle 5.32 handelt es sich um eine präventive Kontrolle , die das Risiko durch die Implementierung von Verfahren aufrechterhält , um sicherzustellen, dass die Organisation alle geltenden Anforderungen an geistiges Eigentum oder Urheberrechte erfüllt, einschließlich der Minderung des Risikos, dass die eigenen Mitarbeiter der Organisation ihren individuellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
| Steuerungstyp | Eigenschaften der Informationssicherheit | Cybersicherheitskonzepte | Operative Fähigkeiten | Sicherheitsdomänen |
|---|---|---|---|---|
| #Präventiv | #Vertraulichkeit | #Identifizieren | #Recht und Compliance | #Governance und Ökosystem |
| #Integrität | ||||
| #Verfügbarkeit |
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Allgemeine Leitlinien zur Kontrolle 5.32
Kontrollpunkt 5.32 fordert Organisationen auf, die folgenden Richtlinien zu beachten, um Daten, Software oder Vermögenswerte zu schützen , die als geistiges Eigentum gelten könnten:
- Umsetzung einer „themenspezifischen“ Richtlinie zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums auf Einzelfallbasis im Einklang mit ihren individuellen betrieblichen Anforderungen.
- Veröffentlichung und Kommunikation klarer Verfahren, die kategorisch definieren, wie Software und IKT-Produkte betrieben werden sollten, um die Einhaltung von IP-Standards zu gewährleisten.
- Nutzung angesehener und seriöser Quellen zum Erwerb von Software, um unbeabsichtigte Urheberrechtsverletzungen an der Quelle zu vermeiden.
- Mithilfe eines Organisations-Asset-Registers können Sie alle IKT-Assets lokalisieren, die standardmäßig IP-Anforderungen erfüllen.
- Sicherstellen, dass die Organisation jederzeit in der Lage ist, einen Eigentumsnachweis vorzulegen, einschließlich physischer und elektronischer Lizenzdokumente, Mitteilungen und Dateien.
- Einhaltung vereinbarter Software-Nutzungsbeschränkungen, einschließlich gleichzeitiger Benutzer, virtueller Ressourcen usw.
- Planen und implementieren Sie regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass der IKT-Bestand der Organisation keine nicht autorisierten oder nicht lizenzierten Softwareprodukte enthält.
- Erstellen Sie betriebliche und finanzielle Verfahren, die sicherstellen, dass die Lizenzen auf dem neuesten Stand bleiben.
- Erstellen Sie Verfahren, die eine sichere, verantwortungsvolle und rechtskonforme Übertragung oder Entsorgung von Software-Assets ermöglichen.
- Stellen Sie sicher, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Fair-Use-Richtlinien aller öffentlich zugänglichen Software eingehalten werden.
- Wenn die Organisation einen Grund hat, kommerzielle Aufzeichnungen zu nutzen, darf kein Teil dieser Aufzeichnung auf eine Weise extrahiert, kopiert oder konvertiert werden, die nicht in den Geschäftsbedingungen der Software (einschließlich Lizenzierung) oder den geltenden Urheberrechtsgesetzen enthalten ist.
- Respektierung und Einhaltung der Urheberrechtsgesetze oder Lizenzbedingungen für Textdaten, einschließlich Standards, Bücher, Artikel, Berichte usw.
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Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013
27002:2022-5.32 ersetzt 27002:2013-18.1.2 (Geistige Eigentumsrechte).
27002:2022 -5.31 enthält im Wesentlichen die gleichen Richtlinien wie die entsprechende Fassung aus dem Jahr 2013, mit zwei kleineren Ergänzungen:
- 27002:2022-5.31 enthält Hinweise zum Umgang mit IP-bezogenen Angelegenheiten im Rahmen einer Datenfreigabevereinbarung.
- 27002:2013-18.1.2 enthält keine Erwähnung der verbleibenden Vorteile für eine Organisation, die das Verhalten einzelner Mitarbeiter in Bezug auf IP-Vereinbarungen und Softwarenutzung steuern möchte.
Neue ISO 27002-Kontrollen
| ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
|---|---|---|
| 5.7 | NEU | Bedrohungsinformationen |
| 5.23 | NEU | Informationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten |
| 5.30 | NEU | IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität |
| 7.4 | NEU | Physische Sicherheitsüberwachung |
| 8.9 | NEU | Konfigurationsmanagement |
| 8.10 | NEU | Löschung von Informationen |
| 8.11 | NEU | Datenmaskierung |
| 8.12 | NEU | Verhinderung von Datenlecks |
| 8.16 | NEU | Überwachungsaktivitäten |
| 8.23 | NEU | Web-Filter |
| 8.28 | NEU | Sichere Codierung |
| ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
|---|---|---|
| 6.1 | 07.1.1 | Rekrutierung |
| 6.2 | 07.1.2 | Beschäftigungsbedingungen |
| 6.3 | 07.2.2 | Bewusstsein für Informationssicherheit, Aus- und Weiterbildung |
| 6.4 | 07.2.3 | Disziplinarverfahren |
| 6.5 | 07.3.1 | Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses |
| 6.6 | 13.2.4 | Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen |
| 6.7 | 06.2.2 | Fernarbeit |
| 6.8 | 16.1.2, 16.1.3 | Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse |
| ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
|---|---|---|
| 7.1 | 11.1.1 | Physische Sicherheitsbereiche |
| 7.2 | 11.1.2, 11.1.6 | Physischer Eintritt |
| 7.3 | 11.1.3 | Absicherung von Büros, Räumen und Anlagen |
| 7.4 | NEU | Physische Sicherheitsüberwachung |
| 7.5 | 11.1.4 | Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen |
| 7.6 | 11.1.5 | Arbeiten in sicheren Bereichen |
| 7.7 | 11.2.9 | Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm |
| 7.8 | 11.2.1 | Standort und Schutz der Ausrüstung |
| 7.9 | 11.2.6 | Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes |
| 7.10 | 08.3.1, 08.3.2, 08.3.3, 11.2.5 | Speichermedium |
| 7.11 | 11.2.2 | Unterstützende Versorgungsunternehmen |
| 7.12 | 11.2.3 | Verkabelungssicherheit |
| 7.13 | 11.2.4 | Wartung der Ausrüstung |
| 7.14 | 11.2.7 | Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten |
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