Zweck der Kontrolle 5.32

Steuerung 5.32 beschreibt die Schritte, die Organisationen unternehmen müssen um sicherzustellen, dass sie konform bleiben geistiges Eigentum (IP) Rechte, einschließlich der Nutzung proprietärer Software, die gekauft, abonniert oder anderweitig geleast wird.

ISO definiert geistige Eigentumsrechte als zu einer oder mehreren der folgenden Kategorien gehörend:

  1. Software-Urheberrecht
  2. Urheberrecht dokumentieren
  3. Designrechte
  4. Markenrechte
  5. Patente
  6. Quellcode-Lizenzen

„Gesetzliche, behördliche, behördliche oder vertragliche“ Vereinbarungen legen häufig Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung proprietärer Software fest, einschließlich allgemeiner Beschränkungen für das Kopieren, Extrahieren oder Reverse Engineering von Quellcode und anderen Maßnahmen.

Der Klarheit halber befasst sich Control 5.32 nicht mit Situationen, in denen die Organisation der IP-Inhaber ist, sondern konzentriert sich stattdessen auf deren Verpflichtung gegenüber Dritten Rechte an geistigem Eigentum, die in einer Lizenzvereinbarung, einer Datenfreigabevereinbarung oder einem anderen vergleichbaren Rechtsmechanismus festgelegt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass es häufig zu Urheberrechts- und/oder IP-Verletzungen kommt schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen für jede Organisation, die vorsätzlich oder unwissentlich gegen die Bedingungen einer Vereinbarung verstößt. Daher sollte Kontrolle 5.32 angemessen berücksichtigt werden, um unnötige Geschäftsunterbrechungen zu vermeiden Informationssicherheit Veranstaltungen.

Attributtabelle der Steuerung 5.32

Kontrolle 5.32 ist ein vorbeugende Kontrolle zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und hält das Risiko aufrecht durch die Implementierung von Verfahren, um sicherzustellen, dass die Organisation alle geltenden IP- oder Urheberrechtsanforderungen einhält, einschließlich der Minderung des Risikos, dass das eigene Personal der Organisation ihren individuellen Verpflichtungen nicht nachkommt.

SteuerungstypEigenschaften der InformationssicherheitCybersicherheitskonzepteOperative FähigkeitenSicherheitsdomänen
#Präventiv#Vertraulichkeit#Identifizieren#Recht und Compliance#Governance und Ökosystem
#Integrität
#Verfügbarkeit



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Allgemeine Leitlinien zur Kontrolle 5.32

Control 5.32 fordert Organisationen auf, die folgenden Richtlinien zu berücksichtigen, um alle Daten zu schützen: Software oder Vermögenswerte das könnte als IP gelten:

  1. Umsetzung einer „themenspezifischen“ Richtlinie zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums auf Einzelfallbasis im Einklang mit ihren individuellen betrieblichen Anforderungen.
  2. Veröffentlichung und Kommunikation klarer Verfahren, die kategorisch definieren, wie Software und IKT-Produkte betrieben werden sollten, um die Einhaltung von IP-Standards zu gewährleisten.
  3. Nutzung angesehener und seriöser Quellen zum Erwerb von Software, um unbeabsichtigte Urheberrechtsverletzungen an der Quelle zu vermeiden.
  4. Mithilfe eines Organisations-Asset-Registers können Sie alle IKT-Assets lokalisieren, die standardmäßig IP-Anforderungen erfüllen.
  5. Sicherstellen, dass die Organisation jederzeit in der Lage ist, einen Eigentumsnachweis vorzulegen, einschließlich physischer und elektronischer Lizenzdokumente, Mitteilungen und Dateien.
  6. Einhaltung vereinbarter Software-Nutzungsbeschränkungen, einschließlich gleichzeitiger Benutzer, virtueller Ressourcen usw.
  7. Planen und implementieren Sie regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass der IKT-Bestand der Organisation keine nicht autorisierten oder nicht lizenzierten Softwareprodukte enthält.
  8. Erstellen Sie betriebliche und finanzielle Verfahren, die sicherstellen, dass die Lizenzen auf dem neuesten Stand bleiben.
  9. Erstellen Sie Verfahren, die eine sichere, verantwortungsvolle und rechtskonforme Übertragung oder Entsorgung von Software-Assets ermöglichen.
  10. Stellen Sie sicher, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Fair-Use-Richtlinien aller öffentlich zugänglichen Software eingehalten werden.
  11. Wenn die Organisation einen Grund hat, kommerzielle Aufzeichnungen zu nutzen, darf kein Teil dieser Aufzeichnung auf eine Weise extrahiert, kopiert oder konvertiert werden, die nicht in den Geschäftsbedingungen der Software (einschließlich Lizenzierung) oder den geltenden Urheberrechtsgesetzen enthalten ist.
  12. Respektierung und Einhaltung der Urheberrechtsgesetze oder Lizenzbedingungen für Textdaten, einschließlich Standards, Bücher, Artikel, Berichte usw.



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Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013

27002:2022-5.32 ersetzt 27002:2013-18.1.2 (Geistige Eigentumsrechte).

27002:2022-5.31 enthält im Großen und Ganzen die gleichen Richtlinien wie sein Gegenstück aus dem Jahr 2013, mit zwei geringfügigen Ergänzungen:

  1. 27002:2022-5.31 enthält Hinweise zum Umgang mit IP-bezogenen Angelegenheiten im Rahmen einer Datenfreigabevereinbarung.
  2. 27002:2013-18.1.2 enthält keine Erwähnung der verbleibenden Vorteile für eine Organisation, die das Verhalten einzelner Mitarbeiter in Bezug auf IP-Vereinbarungen und Softwarenutzung steuern möchte.

Neue ISO 27002-Kontrollen

Organisatorische Kontrollen

ISO/IEC 27002:2022 KontrollkennungISO/IEC 27002:2013 KontrollkennungKontrollname
5.105.1.1, 05.1.2Richtlinien zur Informationssicherheit
5.206.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
5.306.1.2Aufgabentrennung
5.407.2.1Führungsaufgaben
5.506.1.3Kontakt mit Behörden
5.606.1.4Kontakt zu speziellen Interessengruppen
5.7NEUBedrohungsinformationen
5.806.1.5, 14.1.1Informationssicherheit im Projektmanagement
5.908.1.1, 08.1.2Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
5.1008.1.3, 08.2.3Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
5.1108.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
5.1208.2.1Klassifizierung von Informationen
5.1308.2.2Kennzeichnung von Informationen
5.1413.2.1, 13.2.2, 13.2.3Informationsübertragung
5.1509.1.1, 09.1.2Zugriffskontrolle
5.1609.2.1Identitätsmanagement
5.1709.2.4, 09.3.1, 09.4.3Authentifizierungsinformationen
5.1809.2.2, 09.2.5, 09.2.6Zugangsrechte
5.1915.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
5.2015.1.2Adressierung der Informationssicherheit innerhalb von Lieferantenvereinbarungen
5.2115.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
5.2215.2.1, 15.2.2Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
5.23NEUInformationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten
5.2416.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
5.2516.1.4Beurteilung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
5.2616.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
5.2716.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
5.2816.1.7Sammlung von Beweisen
5.2917.1.1, 17.1.2, 17.1.3Informationssicherheit bei Störungen
5.30NEUIKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
5.3118.1.1, 18.1.5Gesetzliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
5.3218.1.2Rechte am geistigen Eigentum
5.3318.1.3Schutz von Aufzeichnungen
5.3418.1.4Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten
5.3518.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
5.3618.2.2, 18.2.3Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards zur Informationssicherheit
5.3712.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe


Technologische Kontrollen


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