ISO 27002:2022, Kontrolle 7.9 – Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes

Überarbeitete ISO 27002:2022-Kontrollen

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Wenn Geräte mit Informationsressourcen aus den Räumlichkeiten einer Organisation entfernt werden, sind sie einem höheren Risiko der Beschädigung, des Verlusts, der Zerstörung, des Diebstahls oder der Kompromittierung ausgesetzt.

Das ist weil physische Sicherheitskontrollen Maßnahmen, die in den Einrichtungen einer Organisation implementiert werden, werden nicht wirksam sein und die Vermögenswerte, die außerhalb des Standorts verbracht werden, anfällig für Bedrohungen wie physische Risiken und unbefugten Zugriff durch böswillige Parteien machen.

Beispielsweise können Mitarbeiter, die außerhalb des Unternehmens arbeiten, Unternehmenscomputer mit sensiblen Informationen aus Geschäftsräumen mitnehmen, in einem Kaffeehaus oder in der Lobby eines Hotels arbeiten, eine Verbindung zu einem unsicheren öffentlichen WLAN herstellen und ihre Geräte unbeaufsichtigt lassen. Alle diese vorhanden Risiken für die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der auf diesen Geräten gehosteten Informationen.

Daher sollten Organisationen sicherstellen, dass Geräte, die außerhalb des Standorts mitgenommen werden, sicher aufbewahrt werden.

Steuern Sie 7.9-Adressen Wie Unternehmen die Sicherheit externer Geräte gewährleisten können, auf denen Informationsressourcen gehostet werden durch die Einrichtung und Umsetzung geeigneter Kontrollen und Verfahren.

Zweck der Kontrolle 7.9

Control 7.9 ermöglicht Unternehmen dies Aufrechterhaltung der Sicherheit von Geräten, die Informationsressourcen enthalten indem wir zwei spezifische Risiken verhindern:

  • Beseitigung und/oder Minimierung des Risikos des Verlusts, der Beschädigung, der Zerstörung oder der Gefährdung von Geräten, auf denen sich Informationsressourcen befinden, wenn diese außerhalb des Betriebsgeländes entfernt werden.
  • Verhinderung der Risiko einer Unterbrechung der Informationsverarbeitung der Organisation Aktivitäten aufgrund der Kompromittierung externer Geräte.

Attributtabelle

Die Kontrolle 7.9 hat präventiven Charakter. Es ermöglicht Organisationen, präventiv geeignete Kontrollen und Verfahren zu implementieren, sodass Geräte, die von den Räumlichkeiten einer Organisation entfernt werden, das gleiche Maß an Schutz genießen wie Geräte, die vor Ort untergebracht sind.

SteuerungstypEigenschaften der InformationssicherheitCybersicherheitskonzepteOperative FähigkeitenSicherheitsdomänen
#Präventiv#Vertraulichkeit
#Integrität
#Verfügbarkeit
#Schützen#Physische Sicherheit
#Vermögensverwaltung
#Schutz
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Eigentum an der Kontrolle 7.9

Kontrolle 7.9 verlangt von Organisationen, Verfahren und Kontrollen einzurichten und anzuwenden, die alle Geräte abdecken, die sich im Besitz der Organisation befinden oder in ihrem Namen verwendet werden. Darüber hinaus ist die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses und die Genehmigung der Verwendung persönlicher Geräte durch das obere Management von wesentlicher Bedeutung für den wirksamen Schutz externer Geräte.

Daher sollte sich der Informationssicherheitsmanager mit dem Management und den jeweiligen Eigentümern von Vermögenswerten beraten und für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Verfahren und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit von Geräten, die außerhalb des Unternehmensgeländes entfernt werden, verantwortlich sein.

Allgemeine Richtlinien zur Compliance

Control 7.9 listet sechs Anforderungen auf, die Organisationen bei der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen und Richtlinien zum Schutz von Vermögenswerten, die außerhalb des Standorts verbracht werden, einhalten sollten:

  1. Außerhalb des Standorts mitgenommene Computergeräte und Speichermedien wie Unternehmenscomputer, USB-Sticks, Festplatten und Monitore sollten nicht unbeaufsichtigt in öffentlichen Räumen wie Kaffeehäusern oder in unsicheren Bereichen gelassen werden.
  2. Die Richtlinien und Spezifikationen des Geräteherstellers zum physischen Schutz des betreffenden Geräts sollten jederzeit eingehalten werden. In den Anweisungen des Geräteherstellers kann beispielsweise enthalten sein, wie das Gerät/die Ausrüstung vor Wasser, Hitze, elektromagnetischen Feldern und Staub geschützt werden soll.
  3. Mitarbeiter und/oder andere Organisationen, die Computerausrüstung außerhalb des Firmengeländes mitnehmen, dürfen diese Ausrüstung an andere Mitarbeiter oder Dritte weitergeben. Um die Sicherheit dieser Geräte zu gewährleisten, sollten Organisationen ein Protokoll führen, das die Produktkette festlegt. Dieser Protokolleintrag sollte mindestens die Namen von Personen enthalten Verantwortlich für das Gerät und deren Organisation.
  4. Wenn eine Organisation der Meinung ist, dass ein Genehmigungsverfahren für die Entfernung von Geräten aus dem Unternehmensgelände notwendig und praktikabel ist, sollte sie ein Genehmigungsverfahren für die Mitnahme bestimmter Geräte außerhalb des Unternehmens einführen und anwenden. Dieses Autorisierungsverfahren sollte auch die Aufzeichnung aller Geräteentfernungsaktionen umfassen, damit die Die Organisation verfügt über einen Prüfpfad.
  5. Es sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko einer unbefugten Anzeige von Informationen auf dem Bildschirm in öffentlichen Verkehrsmitteln auszuschließen.
  6. Standortverfolgungstools und Fernzugriff sollten vorhanden sein, damit das Gerät verfolgt und die im Gerät enthaltenen Informationen bei Bedarf aus der Ferne gelöscht werden können.

Ergänzende Leitlinien zur Kontrolle 7.9

Control 7.9 schreibt auch Anforderungen zum Schutz von Geräten vor, die dauerhaft außerhalb des Firmengeländes installiert sind.

Zu dieser Ausrüstung können Antennen und Geldautomaten gehören.

In Anbetracht der Tatsache, dass diese Ausrüstung einem erhöhten Schadens- und Verlustrisiko ausgesetzt sein kann, verlangt Control 7.9 von Organisationen, beim Schutz dieser externen Ausrüstung Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Kontrolle 7.4, nämlich die Überwachung der physischen Sicherheit, sollte berücksichtigt werden.
  2. Kontrolle 7.5, nämlich der Schutz vor Umwelt- und physischen Bedrohungen, sollte berücksichtigt werden
  3. Zugangskontrollen Es sollten Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen eingerichtet und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
  4. Es sollten logische Zugriffskontrollen erstellt und angewendet werden.

Darüber hinaus empfiehlt Kontrolle 7.9 Organisationen, die Kontrollen 6.7 und 8.1 zu berücksichtigen, wenn sie Maßnahmen zum Schutz von Geräten und Ausrüstung definieren und umsetzen.

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Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013

27002:2022/ 7.9 ersetzt 27002:2013/(11.2.6)

Es gibt drei wesentliche Unterschiede, die hervorgehoben werden müssen:

  • Control 7.9 schreibt umfassendere Anforderungen vor

Im Vergleich zur Version 2013 Control 7.9 in der Version 2022 führt die folgenden zwei Anforderungen ein:

  1. Es sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko einer unbefugten Anzeige von Informationen auf dem Bildschirm in öffentlichen Verkehrsmitteln auszuschließen.
  2. Standortverfolgungstools und Fernzugriff sollten vorhanden sein, damit das Gerät verfolgt und die im Gerät enthaltenen Informationen bei Bedarf aus der Ferne gelöscht werden können.
  • Control 7.9 führt neue Anforderungen für fest installierte externe Geräte ein

Im Gegensatz zur Version 2013 enthält Control 7.9 in der Version 2022 separate Hinweise zum Schutz von Geräten, die dauerhaft an einem externen Ort installiert sind.

Dazu können Antennen und Geldautomaten gehören.

  • Verbot der Fernarbeit zur Risikoeliminierung

In der Version von 2013 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Organisationen Mitarbeitern die Arbeit aus der Ferne verbieten können, wenn dies dem festgestellten Risiko angemessen ist. Die Version 2022 erwähnt eine solche Maßnahme jedoch nicht.

Wie ISMS.online hilft

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Organisatorische Kontrollen

ISO/IEC 27002:2022 KontrollkennungISO/IEC 27002:2013 KontrollkennungKontrollname
5.105.1.1, 05.1.2Richtlinien zur Informationssicherheit
5.206.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
5.306.1.2Aufgabentrennung
5.407.2.1Führungsaufgaben
5.506.1.3Kontakt mit Behörden
5.606.1.4Kontakt zu speziellen Interessengruppen
5.7NeuBedrohungsinformationen
5.806.1.5, 14.1.1Informationssicherheit im Projektmanagement
5.908.1.1, 08.1.2Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
5.1008.1.3, 08.2.3Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
5.1108.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
5.12 08.2.1Klassifizierung von Informationen
5.1308.2.2Kennzeichnung von Informationen
5.1413.2.1, 13.2.2, 13.2.3Informationsübertragung
5.1509.1.1, 09.1.2Zugriffskontrolle
5.1609.2.1Identitätsmanagement
5.17 09.2.4, 09.3.1, 09.4.3Authentifizierungsinformationen
5.1809.2.2, 09.2.5, 09.2.6Zugangsrechte
5.1915.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
5.2015.1.2Adressierung der Informationssicherheit innerhalb von Lieferantenvereinbarungen
5.2115.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
5.2215.2.1, 15.2.2Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
5.23NeuInformationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten
5.2416.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
5.2516.1.4Beurteilung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
5.2616.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
5.2716.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
5.2816.1.7Sammlung von Beweisen
5.2917.1.1, 17.1.2, 17.1.3Informationssicherheit bei Störungen
5.30NeuIKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
5.3118.1.1, 18.1.5Gesetzliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
5.3218.1.2Rechte am geistigen Eigentum
5.3318.1.3Schutz von Aufzeichnungen
5.3418.1.4Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten
5.3518.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
5.3618.2.2, 18.2.3Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards zur Informationssicherheit
5.3712.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe

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