Jeder Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen muss zur Ausführung seiner Aufgaben Zugriff auf bestimmte Computer, Datenbanken, Informationssysteme und Anwendungen haben.
Während beispielsweise die Personalabteilung Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten der Mitarbeiter benötigt, ist Ihre Finanzabteilung möglicherweise auf den Zugriff und die Nutzung von Datenbanken mit Gehaltsdetails der Mitarbeiter angewiesen.
Diese Zugriffsrechte sollten jedoch im Einklang mit der Zugriffskontrollrichtlinie und den Zugriffskontrollen Ihrer Organisation gewährt, geändert und widerrufen werden, damit Sie unbefugten Zugriff auf, Änderung und Zerstörung von Informationsbeständen verhindern können.
Wenn Sie es beispielsweise versäumen, einem ehemaligen Mitarbeiter die Zugriffsrechte zu entziehen, kann dieser Mitarbeiter vertrauliche Informationen stehlen.
In Control 5.18 geht es darum, wie Organisationen unter Berücksichtigung geschäftlicher Anforderungen Zugriffsrechte zuweisen, ändern und widerrufen sollten.
Mit Control 5.18 kann eine Organisation geeignete Verfahren und Kontrollen einrichten und implementieren, um Zugriffsrechte auf Informationssysteme in Übereinstimmung mit der Zugriffskontrollrichtlinie und den Zugriffskontrollen der Organisation zuzuweisen, zu ändern und zu widerrufen.
Control 5.18 ist eine präventive Kontrolle, die von Organisationen verlangt, das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf Informationssysteme durch die Einführung robuster Regeln, Verfahren und Kontrollen zu beseitigen.
Steuerungstyp | Eigenschaften der Informationssicherheit | Cybersicherheitskonzepte | Operative Fähigkeiten | Sicherheitsdomänen |
---|---|---|---|---|
#Präventiv | #Vertraulichkeit #Integrität #Verfügbarkeit | #Schützen | #Identitäts- und Zugriffsmanagement | #Schutz |
Ein Informationssicherheitsbeauftragter sollte dafür verantwortlich sein, geeignete Regeln, Prozesse und Kontrollen für die Bereitstellung, Änderung und den Widerruf von Zugriffsrechten auf Informationssysteme festzulegen, umzusetzen und zu überprüfen.
Beim Zuweisen, Ändern und Widerrufen von Zugriffsrechten sollte der Informationssicherheitsbeauftragte die Geschäftsanforderungen berücksichtigen und eng mit den Eigentümern der Informationsressourcen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Regeln und Prozesse eingehalten werden.
Organisationen sollten die folgenden Regeln und Kontrollen in den Prozess zur Zuweisung und zum Widerruf von Zugriffsrechten an eine authentifizierte Person integrieren:
Physische und logische Zugriffsrechte sollten regelmäßig überprüft werden, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
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Bevor ein Mitarbeiter innerhalb derselben Organisation befördert oder herabgestuft wird oder wenn sein Arbeitsverhältnis beendet wird, sollten seine Zugriffsrechte auf Informationsverarbeitungssysteme unter Berücksichtigung der folgenden Risikofaktoren bewertet und geändert werden:
Organisationen sollten erwägen, Benutzerzugriffsrollen basierend auf ihren Geschäftsanforderungen einzurichten. Diese Rollen sollten die Art und Anzahl der Zugriffsrechte umfassen, die jeder Benutzergruppe gewährt werden sollen.
Durch die Erstellung solcher Rollen wird es einfacher, Zugriffsanfragen und -rechte zu verwalten und zu überprüfen.
Organisationen sollten vertragliche Bestimmungen für unbefugten Zugriff und Sanktionen für solchen Zugriff in ihre Arbeits-/Dienstverträge mit ihren Mitarbeitern aufnehmen. Dies sollte in Übereinstimmung mit den Kontrollen 5.20, 6.2, 6.4 und 6.6 erfolgen.
Unternehmen sollten sich vor unzufriedenen Mitarbeitern hüten, die vom Management entlassen werden, weil sie Informationssysteme absichtlich schädigen könnten.
Wenn Organisationen beschließen, die Klontechniken zur Gewährung von Zugriffsrechten zu verwenden, sollten sie dies auf der Grundlage unterschiedlicher, von der Organisation festgelegter Rollen durchführen.
Es ist zu beachten, dass das Klonen mit dem Risiko verbunden ist, übermäßige Zugriffsrechte zu gewähren.
27002:2022/5.18 ersetzt 27002:2013/(9.2.2, 9.2.5, 9.2.6).
Obwohl Control 9.2.2 in der Version 2013 sechs Anforderungen für die Zuweisung und den Widerruf von Zugriffsrechten auflistete, führt Control 5.18 in der Version 2022 zusätzlich zu diesen sechs Anforderungen drei neue Anforderungen ein:
In Control 9.5 in der Version 2013 wurde ausdrücklich festgelegt, dass Organisationen die Autorisierung für privilegierte Zugriffsrechte häufiger überprüfen sollten als für andere Zugriffsrechte. Control 5.18 in der Version 2022 enthielt diese Anforderung hingegen nicht.
ISMS.online ist eine cloudbasierte Plattform, die Unterstützung bei der effizienten und kostengünstigen Umsetzung des ISO 2702-Standards bietet.
Über die benutzerfreundliche Dashboard-Oberfläche erhalten Unternehmen jederzeit einfachen Zugriff auf aktuelle Informationen über ihren Compliance-Status. So können Manager ihre Fortschritte auf dem Weg zur Compliance schnell und einfach überwachen.
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ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
---|---|---|
5.7 | Neu | Bedrohungsinformationen |
5.23 | Neu | Informationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten |
5.30 | Neu | IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität |
7.4 | Neu | Physische Sicherheitsüberwachung |
8.9 | Neu | Konfigurationsmanagement |
8.10 | Neu | Löschung von Informationen |
8.11 | Neu | Datenmaskierung |
8.12 | Neu | Verhinderung von Datenlecks |
8.16 | Neu | Überwachungsaktivitäten |
8.23 | Neu | Web-Filter |
8.28 | Neu | Sichere Codierung |
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
---|---|---|
6.1 | 07.1.1 | Untersuchungen |
6.2 | 07.1.2 | Beschäftigungsbedingungen |
6.3 | 07.2.2 | Bewusstsein für Informationssicherheit, Aus- und Weiterbildung |
6.4 | 07.2.3 | Disziplinarverfahren |
6.5 | 07.3.1 | Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses |
6.6 | 13.2.4 | Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen |
6.7 | 06.2.2 | Fernarbeit |
6.8 | 16.1.2, 16.1.3 | Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse |
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
---|---|---|
7.1 | 11.1.1 | Physische Sicherheitsbereiche |
7.2 | 11.1.2, 11.1.6 | Physischer Eintritt |
7.3 | 11.1.3 | Absicherung von Büros, Räumen und Anlagen |
7.4 | Neu | Physische Sicherheitsüberwachung |
7.5 | 11.1.4 | Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen |
7.6 | 11.1.5 | Arbeiten in sicheren Bereichen |
7.7 | 11.2.9 | Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm |
7.8 | 11.2.1 | Standort und Schutz der Ausrüstung |
7.9 | 11.2.6 | Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes |
7.10 | 08.3.1, 08.3.2, 08.3.3, 11.2.5 | Speichermedium |
7.11 | 11.2.2 | Unterstützende Versorgungsunternehmen |
7.12 | 11.2.3 | Verkabelungssicherheit |
7.13 | 11.2.4 | Wartung der Ausrüstung |
7.14 | 11.2.7 | Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten |