ISO 27002-Kontrolle 8.18 verstehen: Sichern privilegierter Dienstprogramme
Ein Dienstprogramm ist jede Software, die zur Analyse oder Wartung eines Computersystems oder Netzwerks dient.
Beispiele für Hilfsprogramme sind:
- Diagnosewerkzeuge
- Patch-Assistenten
- Antivirus-Programme
- Festplatten-Defragmentierer
- Sicherungssoftware
- Netzwerk-Tools
Hilfsprogramme sind für den reibungslosen Betrieb eines bestimmten LANs oder WANs unerlässlich und helfen Netzwerkadministratoren, die Betriebszeit zu verbessern und die Ausfallsicherheit bei einem breiten Spektrum kommerzieller Funktionen zu erhöhen.
Aufgrund ihres aufdringlichen Charakters können Hilfsprogramme auch erheblichen Schaden in einem bestimmten Netzwerk anrichten, sofern ihre Verwendung nicht ordnungsgemäß überwacht wird.
Zweck der Kontrolle 8.18
Kontrolle 8.18 ist ein vorbeugende Kontrolle zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und hält das Risiko aufrecht durch die Festlegung von Richtlinien, die die Verwendung aller Dienstprogramme regeln, die das Potenzial haben, geschäftskritische System- und Anwendungskontrollen außer Kraft zu setzen.
Attributtabelle der Steuerung 8.18
Steuerungstyp | Eigenschaften der Informationssicherheit | Cybersicherheitskonzepte | Operative Fähigkeiten | Sicherheitsdomänen |
---|---|---|---|---|
#Präventiv | #Vertraulichkeit | #Schützen | #System- und Netzwerksicherheit | #Schutz |
#Integrität | #Sichere Konfiguration | |||
#Verfügbarkeit | #Anwendungssicherheit |
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Eigentum an der Kontrolle 8.18
Control 8.18 befasst sich hauptsächlich mit dem Betrieb von Back-End-Netzwerk-, Wartungs- und Diagnosetools. Daher sollte die Verantwortung bei der Person liegen, die für die IT-Infrastruktur der Organisation verantwortlich ist, beispielsweise beim IT-Leiter.
Allgemeine Richtlinien zur Compliance
Control 8.18 bietet 9 wichtige Orientierungspunkte für Unternehmen, die die Nutzung von Dienstprogrammen in ihrem Netzwerk überwachen möchten.
Um die Netzwerkintegrität aufrechtzuerhalten und die Geschäftskontinuität zu stärken, sollten Unternehmen:
- Beschränken Sie die Nutzung von Hilfsprogrammen auf Mitarbeiter und IT-Wartungspersonal, die diese zur Erfüllung ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich benötigen.
- Stellen Sie sicher, dass alle Hilfsprogramme gemäß den Geschäftsanforderungen identifiziert, authentifiziert und autorisiert werden und dass das Management jederzeit einen Top-Down-Überblick über ihre Verwendung erhalten kann.
- Identifizieren Sie alle Mitarbeiter, die Dienstprogramme nutzen, entweder im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben oder auf Ad-hoc-Basis.
- Implementieren Sie angemessene Berechtigungskontrollen für alle Mitarbeiter, die Dienstprogramme verwenden müssen, entweder im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben oder auf Ad-hoc-Basis.
- Verhindern Sie die Verwendung von Dienstprogrammen auf Systemen, bei denen die Organisation eine Aufgabentrennung für notwendig erachtet.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Verwendung von Hilfsprogrammen und entfernen oder deaktivieren Sie alle Programme, je nach Bedarf der Organisation.
- Partitionsdienstprogramme unterscheiden sich von Standardanwendungen, die das Unternehmen regelmäßig verwendet, einschließlich Netzwerkverkehr.
- Beschränken Sie die Verfügbarkeit von Hilfsprogrammen und nutzen Sie diese nur für ausdrückliche Zwecke.
- Protokollieren Sie die Nutzung von Hilfsprogrammen, einschließlich Zeitstempel und autorisierter Benutzer.
Compliance muss nicht kompliziert sein.
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Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013
27002:2022-8.18 ersetzt 27002:2003-9.4.4 (Verwendung privilegierter Dienstprogramme), ohne dass zwischen beiden Versionen Änderungen vorgenommen wurden.
Neue ISO 27002-Kontrollen
Neue Steuerelemente
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
---|---|---|
5.7 | NEU | Bedrohungsinformationen |
5.23 | NEU | Informationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten |
5.30 | NEU | IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität |
7.4 | NEU | Physische Sicherheitsüberwachung |
8.9 | NEU | Konfigurationsmanagement |
8.10 | NEU | Löschung von Informationen |
8.11 | NEU | Datenmaskierung |
8.12 | NEU | Verhinderung von Datenlecks |
8.16 | NEU | Überwachungsaktivitäten |
8.23 | NEU | Web-Filter |
8.28 | NEU | Sichere Codierung |
Organisatorische Kontrollen
Menschenkontrollen
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
---|---|---|
6.1 | 07.1.1 | Schirmungsmaß |
6.2 | 07.1.2 | Beschäftigungsbedingungen |
6.3 | 07.2.2 | Bewusstsein für Informationssicherheit, Aus- und Weiterbildung |
6.4 | 07.2.3 | Disziplinarverfahren |
6.5 | 07.3.1 | Verantwortlichkeiten nach Beendigung oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses |
6.6 | 13.2.4 | Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen |
6.7 | 06.2.2 | Fernarbeit |
6.8 | 16.1.2, 16.1.3 | Berichterstattung über Informationssicherheitsereignisse |
Physikalische Kontrollen
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung | ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung | Kontrollname |
---|---|---|
7.1 | 11.1.1 | Physische Sicherheitsbereiche |
7.2 | 11.1.2, 11.1.6 | Physischer Eintritt |
7.3 | 11.1.3 | Absicherung von Büros, Räumen und Anlagen |
7.4 | NEU | Physische Sicherheitsüberwachung |
7.5 | 11.1.4 | Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen |
7.6 | 11.1.5 | Arbeiten in sicheren Bereichen |
7.7 | 11.2.9 | Klarer Schreibtisch und klarer Bildschirm |
7.8 | 11.2.1 | Standort und Schutz der Ausrüstung |
7.9 | 11.2.6 | Sicherheit von Vermögenswerten außerhalb des Betriebsgeländes |
7.10 | 08.3.1, 08.3.2, 08.3.3, 11.2.5 | Speichermedium |
7.11 | 11.2.2 | Unterstützende Versorgungsunternehmen |
7.12 | 11.2.3 | Verkabelungssicherheit |
7.13 | 11.2.4 | Wartung der Ausrüstung |
7.14 | 11.2.7 | Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten |
Technologische Kontrollen
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