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ISO 27002-Kontrolle 8.18 verstehen: Sichern privilegierter Dienstprogramme

Ein Dienstprogramm ist jede Software, die zur Analyse oder Wartung eines Computersystems oder Netzwerks dient.

Beispiele für Hilfsprogramme sind:

  • Diagnosewerkzeuge
  • Patch-Assistenten
  • Antivirus-Programme
  • Festplatten-Defragmentierer
  • Sicherungssoftware
  • Netzwerk-Tools

Hilfsprogramme sind für den reibungslosen Betrieb eines bestimmten LANs oder WANs unerlässlich und helfen Netzwerkadministratoren, die Betriebszeit zu verbessern und die Ausfallsicherheit bei einem breiten Spektrum kommerzieller Funktionen zu erhöhen.

Aufgrund ihres aufdringlichen Charakters können Hilfsprogramme auch erheblichen Schaden in einem bestimmten Netzwerk anrichten, sofern ihre Verwendung nicht ordnungsgemäß überwacht wird.

Zweck der Kontrolle 8.18

Kontrolle 8.18 ist ein vorbeugende Kontrolle zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und hält das Risiko aufrecht durch die Festlegung von Richtlinien, die die Verwendung aller Dienstprogramme regeln, die das Potenzial haben, geschäftskritische System- und Anwendungskontrollen außer Kraft zu setzen.

Attributtabelle der Steuerung 8.18

Steuerungstyp Eigenschaften der Informationssicherheit Cybersicherheitskonzepte Operative Fähigkeiten Sicherheitsdomänen
#Präventiv #Vertraulichkeit #Schützen #System- und Netzwerksicherheit #Schutz
#Integrität #Sichere Konfiguration
#Verfügbarkeit #Anwendungssicherheit



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Eigentum an der Kontrolle 8.18

Control 8.18 befasst sich hauptsächlich mit dem Betrieb von Back-End-Netzwerk-, Wartungs- und Diagnosetools. Daher sollte die Verantwortung bei der Person liegen, die für die IT-Infrastruktur der Organisation verantwortlich ist, beispielsweise beim IT-Leiter.

Allgemeine Richtlinien zur Compliance

Control 8.18 bietet 9 wichtige Orientierungspunkte für Unternehmen, die die Nutzung von Dienstprogrammen in ihrem Netzwerk überwachen möchten.

Um die Netzwerkintegrität aufrechtzuerhalten und die Geschäftskontinuität zu stärken, sollten Unternehmen:

  1. Beschränken Sie die Nutzung von Hilfsprogrammen auf Mitarbeiter und IT-Wartungspersonal, die diese zur Erfüllung ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich benötigen.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle Hilfsprogramme gemäß den Geschäftsanforderungen identifiziert, authentifiziert und autorisiert werden und dass das Management jederzeit einen Top-Down-Überblick über ihre Verwendung erhalten kann.
  3. Identifizieren Sie alle Mitarbeiter, die Dienstprogramme nutzen, entweder im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben oder auf Ad-hoc-Basis.
  4. Implementieren Sie angemessene Berechtigungskontrollen für alle Mitarbeiter, die Dienstprogramme verwenden müssen, entweder im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben oder auf Ad-hoc-Basis.
  5. Verhindern Sie die Verwendung von Dienstprogrammen auf Systemen, bei denen die Organisation eine Aufgabentrennung für notwendig erachtet.
  6. Überprüfen Sie regelmäßig die Verwendung von Hilfsprogrammen und entfernen oder deaktivieren Sie alle Programme, je nach Bedarf der Organisation.
  7. Partitionsdienstprogramme unterscheiden sich von Standardanwendungen, die das Unternehmen regelmäßig verwendet, einschließlich Netzwerkverkehr.
  8. Beschränken Sie die Verfügbarkeit von Hilfsprogrammen und nutzen Sie diese nur für ausdrückliche Zwecke.
  9. Protokollieren Sie die Nutzung von Hilfsprogrammen, einschließlich Zeitstempel und autorisierter Benutzer.



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Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013

27002:2022-8.18 ersetzt 27002:2003-9.4.4 (Verwendung privilegierter Dienstprogramme), ohne dass zwischen beiden Versionen Änderungen vorgenommen wurden.

Neue ISO 27002-Kontrollen

Neue Steuerelemente
Organisatorische Kontrollen
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung Kontrollname
5.1 05.1.1, 05.1.2 Richtlinien zur Informationssicherheit
5.2 06.1.1 Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
5.3 06.1.2 Aufgabentrennung
5.4 07.2.1 Führungsaufgaben
5.5 06.1.3 Kontakt mit Behörden
5.6 06.1.4 Kontakt zu speziellen Interessengruppen
5.7 NEU Bedrohungsinformationen
5.8 06.1.5, 14.1.1 Informationssicherheit im Projektmanagement
5.9 08.1.1, 08.1.2 Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
5.10 08.1.3, 08.2.3 Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
5.11 08.1.4 Rückgabe von Vermögenswerten
5.12 08.2.1 Klassifizierung von Informationen
5.13 08.2.2 Kennzeichnung von Informationen
5.14 13.2.1, 13.2.2, 13.2.3 Informationsübertragung
5.15 09.1.1, 09.1.2 Zugriffskontrolle
5.16 09.2.1 Identitätsmanagement
5.17 09.2.4, 09.3.1, 09.4.3 Authentifizierungsinformationen
5.18 09.2.2, 09.2.5, 09.2.6 Zugangsrechte
5.19 15.1.1 Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
5.20 15.1.2 Adressierung der Informationssicherheit innerhalb von Lieferantenvereinbarungen
5.21 15.1.3 Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
5.22 15.2.1, 15.2.2 Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
5.23 NEU Informationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten
5.24 16.1.1 Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
5.25 16.1.4 Beurteilung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
5.26 16.1.5 Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
5.27 16.1.6 Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
5.28 16.1.7 Sammlung von Beweisen
5.29 17.1.1, 17.1.2, 17.1.3 Informationssicherheit bei Störungen
5.30 5.30 IKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
5.31 18.1.1, 18.1.5 Gesetzliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
5.32 18.1.2 Rechte am geistigen Eigentum
5.33 18.1.3 Schutz von Aufzeichnungen
5.34 18.1.4 Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten
5.35 18.2.1 Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
5.36 18.2.2, 18.2.3 Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards zur Informationssicherheit
5.37 12.1.1 Dokumentierte Betriebsabläufe
Technologische Kontrollen
ISO/IEC 27002:2022 Kontrollkennung ISO/IEC 27002:2013 Kontrollkennung Kontrollname
8.1 06.2.1, 11.2.8 Benutzerendpunktgeräte
8.2 09.2.3 Privilegierte Zugriffsrechte
8.3 09.4.1 Beschränkung des Informationszugriffs
8.4 09.4.5 Zugriff auf Quellcode
8.5 09.4.2 Sichere Authentifizierung
8.6 12.1.3 Kapazitätsmanagement
8.7 12.2.1 Schutz vor Malware
8.8 12.6.1, 18.2.3 Management technischer Schwachstellen
8.9 NEU Konfigurationsmanagement
8.10 NEU Löschung von Informationen
8.11 NEU Datenmaskierung
8.12 NEU Verhinderung von Datenlecks
8.13 12.3.1 Informationssicherung
8.14 17.2.1 Redundanz der Informationsverarbeitungseinrichtungen
8.15 12.4.1, 12.4.2, 12.4.3 Protokollierung
8.16 NEU Überwachungsaktivitäten
8.17 12.4.4 Uhrzeitsynchronisation
8.18 09.4.4 Verwendung privilegierter Hilfsprogramme
8.19 12.5.1, 12.6.2 Installation von Software auf Betriebssystemen
8.20 13.1.1 Netzwerksicherheit
8.21 13.1.2 Sicherheit von Netzwerkdiensten
8.22 13.1.3 Trennung von Netzwerken
8.23 NEU Web-Filter
8.24 10.1.1, 10.1.2 Verwendung von Kryptographie
8.25 14.2.1 Sicherer Entwicklungslebenszyklus
8.26 14.1.2, 14.1.3 Anforderungen an die Anwendungssicherheit
8.27 14.2.5 Sichere Systemarchitektur und technische Prinzipien
8.28 NEU Sichere Codierung
8.29 14.2.8, 14.2.9 Sicherheitstests in Entwicklung und Abnahme
8.30 14.2.7 Ausgelagerte Entwicklung
8.31 12.1.4, 14.2.6 Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
8.32 12.1.2, 14.2.2, 14.2.3, 14.2.4 Änderungsmanagement
8.33 14.3.1 Testinformationen
8.34 12.7.1 Schutz von Informationssystemen während der Auditprüfung

Wie ISMS.online hilft

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Es bietet eine benutzerfreundliche, integrierte Lösung, auf die rund um die Uhr über jedes Gerät mit Internetverbindung zugegriffen werden kann. Die Plattform ermöglicht allen Mitarbeitern eine nahtlose und sichere Zusammenarbeit, um Sicherheitsrisiken zu verwalten und die Compliance des Unternehmens sowie den Weg zur ISO 24-Zertifizierung zu verfolgen.

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Sam Peters

Sam ist Chief Product Officer bei ISMS.online und leitet die Entwicklung aller Produktmerkmale und -funktionen. Sam ist ein Experte in vielen Compliance-Bereichen und arbeitet mit Kunden an maßgeschneiderten oder groß angelegten Projekten.

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