ISO 27002-Kontrolle 8.18 verstehen: Sichern privilegierter Dienstprogramme

Ein Dienstprogramm ist jede Software, die zur Analyse oder Wartung eines Computersystems oder Netzwerks dient.

Beispiele für Hilfsprogramme sind:

  • Diagnosewerkzeuge
  • Patch-Assistenten
  • Antivirus-Programme
  • Festplatten-Defragmentierer
  • Sicherungssoftware
  • Netzwerk-Tools

Hilfsprogramme sind für den reibungslosen Betrieb eines bestimmten LANs oder WANs unerlässlich und helfen Netzwerkadministratoren, die Betriebszeit zu verbessern und die Ausfallsicherheit bei einem breiten Spektrum kommerzieller Funktionen zu erhöhen.

Aufgrund ihres aufdringlichen Charakters können Hilfsprogramme auch erheblichen Schaden in einem bestimmten Netzwerk anrichten, sofern ihre Verwendung nicht ordnungsgemäß überwacht wird.

Zweck der Kontrolle 8.18

Kontrolle 8.18 ist ein vorbeugende Kontrolle zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und hält das Risiko aufrecht durch die Festlegung von Richtlinien, die die Verwendung aller Dienstprogramme regeln, die das Potenzial haben, geschäftskritische System- und Anwendungskontrollen außer Kraft zu setzen.

Attributtabelle der Steuerung 8.18

SteuerungstypEigenschaften der InformationssicherheitCybersicherheitskonzepteOperative FähigkeitenSicherheitsdomänen
#Präventiv#Vertraulichkeit#Schützen#System- und Netzwerksicherheit#Schutz
#Integrität#Sichere Konfiguration
#Verfügbarkeit#Anwendungssicherheit



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Eigentum an der Kontrolle 8.18

Control 8.18 befasst sich hauptsächlich mit dem Betrieb von Back-End-Netzwerk-, Wartungs- und Diagnosetools. Daher sollte die Verantwortung bei der Person liegen, die für die IT-Infrastruktur der Organisation verantwortlich ist, beispielsweise beim IT-Leiter.

Allgemeine Richtlinien zur Compliance

Control 8.18 bietet 9 wichtige Orientierungspunkte für Unternehmen, die die Nutzung von Dienstprogrammen in ihrem Netzwerk überwachen möchten.

Um die Netzwerkintegrität aufrechtzuerhalten und die Geschäftskontinuität zu stärken, sollten Unternehmen:

  1. Beschränken Sie die Nutzung von Hilfsprogrammen auf Mitarbeiter und IT-Wartungspersonal, die diese zur Erfüllung ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich benötigen.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle Hilfsprogramme gemäß den Geschäftsanforderungen identifiziert, authentifiziert und autorisiert werden und dass das Management jederzeit einen Top-Down-Überblick über ihre Verwendung erhalten kann.
  3. Identifizieren Sie alle Mitarbeiter, die Dienstprogramme nutzen, entweder im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben oder auf Ad-hoc-Basis.
  4. Implementieren Sie angemessene Berechtigungskontrollen für alle Mitarbeiter, die Dienstprogramme verwenden müssen, entweder im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben oder auf Ad-hoc-Basis.
  5. Verhindern Sie die Verwendung von Dienstprogrammen auf Systemen, bei denen die Organisation eine Aufgabentrennung für notwendig erachtet.
  6. Überprüfen Sie regelmäßig die Verwendung von Hilfsprogrammen und entfernen oder deaktivieren Sie alle Programme, je nach Bedarf der Organisation.
  7. Partitionsdienstprogramme unterscheiden sich von Standardanwendungen, die das Unternehmen regelmäßig verwendet, einschließlich Netzwerkverkehr.
  8. Beschränken Sie die Verfügbarkeit von Hilfsprogrammen und nutzen Sie diese nur für ausdrückliche Zwecke.
  9. Protokollieren Sie die Nutzung von Hilfsprogrammen, einschließlich Zeitstempel und autorisierter Benutzer.



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Änderungen und Unterschiede zu ISO 27002:2013

27002:2022-8.18 ersetzt 27002:2003-9.4.4 (Verwendung privilegierter Dienstprogramme), ohne dass zwischen beiden Versionen Änderungen vorgenommen wurden.

Neue ISO 27002-Kontrollen

Organisatorische Kontrollen

ISO/IEC 27002:2022 KontrollkennungISO/IEC 27002:2013 KontrollkennungKontrollname
5.105.1.1, 05.1.2Richtlinien zur Informationssicherheit
5.206.1.1Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Informationssicherheit
5.306.1.2Aufgabentrennung
5.407.2.1Führungsaufgaben
5.506.1.3Kontakt mit Behörden
5.606.1.4Kontakt zu speziellen Interessengruppen
5.7NEUBedrohungsinformationen
5.806.1.5, 14.1.1Informationssicherheit im Projektmanagement
5.908.1.1, 08.1.2Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Vermögenswerte
5.1008.1.3, 08.2.3Akzeptable Nutzung von Informationen und anderen damit verbundenen Vermögenswerten
5.1108.1.4Rückgabe von Vermögenswerten
5.1208.2.1Klassifizierung von Informationen
5.1308.2.2Kennzeichnung von Informationen
5.1413.2.1, 13.2.2, 13.2.3Informationsübertragung
5.1509.1.1, 09.1.2Zugriffskontrolle
5.1609.2.1Identitätsmanagement
5.1709.2.4, 09.3.1, 09.4.3Authentifizierungsinformationen
5.1809.2.2, 09.2.5, 09.2.6Zugangsrechte
5.1915.1.1Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
5.2015.1.2Adressierung der Informationssicherheit innerhalb von Lieferantenvereinbarungen
5.2115.1.3Management der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
5.2215.2.1, 15.2.2Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
5.23NEUInformationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten
5.2416.1.1Planung und Vorbereitung des Managements von Informationssicherheitsvorfällen
5.2516.1.4Beurteilung und Entscheidung zu Informationssicherheitsereignissen
5.2616.1.5Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
5.2716.1.6Aus Informationssicherheitsvorfällen lernen
5.2816.1.7Sammlung von Beweisen
5.2917.1.1, 17.1.2, 17.1.3Informationssicherheit bei Störungen
5.30NEUIKT-Bereitschaft für Geschäftskontinuität
5.3118.1.1, 18.1.5Gesetzliche, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen
5.3218.1.2Rechte am geistigen Eigentum
5.3318.1.3Schutz von Aufzeichnungen
5.3418.1.4Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten
5.3518.2.1Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
5.3618.2.2, 18.2.3Einhaltung von Richtlinien, Regeln und Standards zur Informationssicherheit
5.3712.1.1Dokumentierte Betriebsabläufe


Technologische Kontrollen


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Max Edwards

Max arbeitet als Teil des ISMS.online-Marketingteams und sorgt dafür, dass unsere Website mit nützlichen Inhalten und Informationen rund um ISO 27001, 27002 und Compliance aktualisiert wird.

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